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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt wählt gem. § 50 Abs. 3 Satz 7 GO NRW bzw. bestellt gemäß § 50 Abs. 3 Satz 7 i. V. m. § 58 Abs. 3 GO NRW
a) anstelle des Stadtverordneten Volker Bleck
den Stadtverordneten Matthias Bluhm als ordentliches Mitglied in den Haupt- und Personalausschuss.
b) anstelle des Stadtverordneten Matthias Bluhm
den Stadtverordneten Volker Bleck als ordnetliches Mitglied in den Ausschuss für Soziales.
Sachverhalt:
Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 11. April 2023 um die o.g. Umbesetzungen gebeten.
Gem. § 50 Abs. 3 GO NRW werden die Wahlen zu den Ausschüssen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare/Niemeyer) durchgeführt. Frei gewordene Ausschusssitze kann der Rat der Stadt auf Vorschlag der Fraktion, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, neu besetzen.
Anlagen:
Original des Antrags
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Antrag SPD (25 KB) |