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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne beauftragt die Verwaltung bereits jetzt, die Grundsteuer- Hebesätze für 2025 im Rahmen der Grundsteuerreform so zu gestalten, dass diese hinsichtlich des erhobenen jährlichen Gesamtbetrages aufkommensneutral sind.
Sachverhalt:
Zum 01.01.2025 verändern sich durch die neue bundesweite Grundsteuerreform die Grundlagen für die Bewertung insbesondere von Immobilien erheblich. Dies wird in zahlreichen Fällen zu einer Veränderung der zu zahlenden Grundsteuer führen - in einigen Fällen zu Minderungen, in anderen zu Erhöhungen. Zwar lässt sich derzeit noch nicht abschließend prognostizieren, ob die Veränderung zu städtischen Mehreinnahmen führt, rein vorsorglich soll hier jedoch ein klares Signal gesetzt werden, dass dies nicht erfolgen soll.
Anlage:
Original des Antrages
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 230425 Antrag_CDU_SPD_Rat_Grundsteuer (51 KB) |