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Sachverhalt:
Im letzten Jahr hat die Bundesregierung beschlossen, das Wohngeld zu erhöhen und den Kreis der Antragsberechtigten deutlich zu erhöhen. Diese sozialpolitisch wichtige Entscheidung stellte - wie wir nicht zuletzt aus Berichten verschiedener Medien erfahren haben - viele Gemeinden und Kreise vor erheblichen Umsetzungsproblemen, da für die Bearbeitung der zusätzlichen Anträge weder ausreichend Mitarbeiter/innen vorhanden waren oder eingestellt werden konnten. Dieses führte dazu, dass in einigen Gemeinden Anträge oftmals erst nach mehren Monaten, teilweise deutlich mehr als einem halben Jahr beschieden werden können. Aus den Berichten geht auch hervor, dass der Bund sich weigert, die den Gemeinden entstehenden Mehrkosten für die Umsetzung dieses Gesetzes zu tragen.
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1.
Wie hoch ist die voraussichtliche Wartezeit, mit der eine Antragssteller/ein Antragssteller rechnen muss, bis ein solcher Antrag von der Stadt Herne beschieden wird?
2.
Bei einer längeren Wartezeit: Stellt die Stadt vorläufige Bescheide aus, damit die Antragsstellerinnen und Antragssteller zumindest zeitnah einen finanziellen Ausgleich erhalten?
3.
Mit welchem personellen Aufwand werden in der Stadt Herne solche Anträge bearbeitet?
Hat sich der personelle Aufwand gegenüber der Zeit vor der Gültigkeit der neuen Regelung
verändert? Wenn ja,wie?
4.
Kann die Stadt Herne die Mehrkosten, die ihr durch das geänderte Gesetz entstanden sind
bzw. entstehen, bereits beziffern (schätzen). Wenn ja, wie hoch sind diese Kosten und welche Maßnahmen unternimmt die Stadt, diese Mehrkosten vom Bund erstattet zu bekommen?
Anlage:
Original der Anfrage
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Wohngeld 25.04.23 (78 KB) |