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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2023/0368  

Betreff: Eigenbetrieb Bäder Herne
Jahresabschluss 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Peter, 24 02
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Peter, Birgit
Beratungsfolge:
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
18.04.2023 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
25.04.2023 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

       


Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1. Der Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs Bäder Herne (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) mit einer Bilanzsumme von 32.431.292,77 und einem Jahresgewinn in Höhe von 67.443,14 € sowie der Lagebericht werden festgestellt.

 

2. Der Bilanzgewinn 2022 i. H. v. 67.443,14 € wird der Gewinnrücklage zugeführt.

 

3. Dem Betriebsausschuss wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

 

 

       


Sachverhalt:
 

Zu Punkt 1 – Feststellung des Jahresabschlusses 2022

 

Die Anteile der Stadt Herne an der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) sind in den Eigenbetrieb Bäder Herne eingelegt worden. Das Ergebnis des Eigenbetriebs wird maßgeblich durch die Ausschüttungen der ewmr beeinflusst. Auch aus dem Geschäftsergebnis 2021 hat die ewmr in 2022 aufgrund erheblicher negativer Auswirkungen der Covid-19 Krise auf die finanzwirtschaftliche Situation des Teilkonzerns Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) sowie des Herner Geschäftsanteils der ewmr keine Ausschüttung an den EB vorgenommen.

Der Jahresabschluss 2022 schließt mit einer Bilanzsumme von 32.431.292,77 (Vorjahr: 33.113.078,78 ) und einem Jahresgewinn lt. Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von 67.443,14 (Vorjahr: 25.725,64 ) ab.

 

Der Jahresabschluss ist von Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft, Dortmund, geprüft worden. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt; der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

 

Zu Punkt 2 Ergebnisverwendung

 

Der Bilanzgewinn in Höhe von 67.443,14 € soll der Gewinnrücklage zugeführt werden.

 
Zu Punkt 3 – Entlastung des Betriebsausschusses

 

Nach § 4 der Betriebssatzung entscheidet der Rat der Stadt über die Feststellung des Jahresergebnisses und der Gewinnverwendung sowie über die Entlastung des Betriebsausschusses. Für den Jahresabschluss 2022 hat der Wirtschaftsprüfer den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, so dass der Betriebsausschuss entlastet werden kann. Die Betriebsleitung wird, vorbehaltlich des entsprechenden Beschlusses des Rates über die Feststellung des Jahresabschlusses, durch den Betriebsausschuss entlastet (s. Vorlage 2023/0369r die Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 18.04.2023).

 
 

Gemäß § 4 der Betriebssatzung der Stadt Herne für den Eigenbetrieb Bäder Herne entscheidet der Rat über die vorgenannten Angelegenheiten. Nach § 5 (4) der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) berät der Betriebsausschuss die Beschlüsse des Rates vor. Da für den Eigenbetrieb Bäder Herne kein Betriebsausschuss gebildet wurde, nimmt der Hauptausschuss bzw. Haupt- und Personalausschuss gemäß § 5 (6) der EigVO NRW die Aufgaben des Betriebsausschusses wahr.

 

 

Der Jahresabschluss ist allen Fraktionsvorsitzenden und den Sprechern der Gruppen im Rat der Stadt vorab zur Kenntnis zugeleitet worden.

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor

        


Anlagen:
 

Keine