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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:
1. Der Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs Bäder Herne (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) mit einer Bilanzsumme von 32.431.292,77 € und einem Jahresgewinn in Höhe von 67.443,14 € sowie der Lagebericht werden festgestellt.
2. Der Bilanzgewinn 2022 i. H. v. 67.443,14 € wird der Gewinnrücklage zugeführt.
3. Dem Betriebsausschuss wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.
Sachverhalt:
Die Anteile der Stadt Herne an der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) sind in den Eigenbetrieb Bäder Herne eingelegt worden. Das Ergebnis des Eigenbetriebs wird maßgeblich durch die Ausschüttungen der ewmr beeinflusst. Auch aus dem Geschäftsergebnis 2021 hat die ewmr in 2022 aufgrund erheblicher negativer Auswirkungen der Covid-19 Krise auf die finanzwirtschaftliche Situation des Teilkonzerns Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) sowie des Herner Geschäftsanteils der ewmr keine Ausschüttung an den EB vorgenommen.
Der Jahresabschluss 2022 schließt mit einer Bilanzsumme von 32.431.292,77 € (Vorjahr: 33.113.078,78 €) und einem Jahresgewinn lt. Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von 67.443,14 € (Vorjahr: 25.725,64 €) ab.
Der Jahresabschluss ist von Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft, Dortmund, geprüft worden. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt; der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.
Der Bilanzgewinn in Höhe von 67.443,14 € soll der Gewinnrücklage zugeführt werden.
Nach § 4 der Betriebssatzung entscheidet der Rat der Stadt über die Feststellung des Jahresergebnisses und der Gewinnverwendung sowie über die Entlastung des Betriebsausschusses. Für den Jahresabschluss 2022 hat der Wirtschaftsprüfer den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, so dass der Betriebsausschuss entlastet werden kann. Die Betriebsleitung wird, vorbehaltlich des entsprechenden Beschlusses des Rates über die Feststellung des Jahresabschlusses, durch den Betriebsausschuss entlastet (s. Vorlage 2023/0369 für die Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 18.04.2023).
Gemäß § 4 der Betriebssatzung der Stadt Herne für den Eigenbetrieb Bäder Herne entscheidet der Rat über die vorgenannten Angelegenheiten. Nach § 5 (4) der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) berät der Betriebsausschuss die Beschlüsse des Rates vor. Da für den Eigenbetrieb Bäder Herne kein Betriebsausschuss gebildet wurde, nimmt der Hauptausschuss bzw. Haupt- und Personalausschuss gemäß § 5 (6) der EigVO NRW die Aufgaben des Betriebsausschusses wahr.
Der Jahresabschluss ist allen Fraktionsvorsitzenden und den Sprechern der Gruppen im Rat der Stadt vorab zur Kenntnis zugeleitet worden.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine