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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2023/0342  

Betreff: Antrag: Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag-Formular
Verfasser:Sabine von der Beck
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Bensel, Heike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Digitales, Infrastruktur und Mobilität
17.05.2023 
des Ausschusses für Digitales, Infrastruktur und Mobilität geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt Herne beschließt, dass die Stadt dem Bündnis „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeit“ beitritt.

           


Sachverhalt:
 

Das Bündnis „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeit“ fordert mehr Handlungsfreiheit für Kommunen bei der Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen. Die bislang gültige Straßenverkehrsordnung ist aus Sicht des Bündnisses hinderlich, um ortsangepasste angemessene Lösungen im Sinne lebenswerte Städte und Gemeinden zu finden. Dabei geht es um die häufigere Anordnung von Tempo 30, bis hin zur Regelgeschwindigkeit für das Stadt- bzw. Gemeindegebiet. Dies ist derzeit aufgrund der geltenden Straßenverkehrsordnung nicht möglich, Tempo 30 ist nur zonenweise in Wohngebieten oder streckenabschnittsweise unter eng begrenzten Voraussetzungen auf Hauptverkehrsstraßen möglich. In der Realität gilt bereits heute schon Tempo 30 in einem Großteil der Straßen in den meisten Kommunen. Dies ist jedoch bei Tempo 30-Zonen mit einigen Auflagen verbunden, wie z.B. die generelle Anordnung von rechts-vor-links und das Verbot von Radwegen, Ampeln und Fußngerüberwegen.

An Hauptverkehrsstraßen darf Tempo 30 nur abschnittsweise bspw. vor Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern sowie aus Lärmschutz angeordnet werden. Die am Bündnis beteiligten Kommunen fordern deshalb mehr Handlungsfreiheit, um individuell anhand der jeweiligen örtlichen Situation die Geschwindigkeit anzupassen. Dabei ist nicht Ziel, z.B. Autobahnzubringer oder Hauptstraßen außerhalb von Wohnbebauungen zu beschränken, sondern in eigenem Ermessen zu entscheiden. Zum Beispiel ist die Anordnung von Tempo 30-Zonen in Wohngebieten aufgrund der strikten rechts-vor-links Regelung insbesondere für den Busverkehr hinderlich. Auch bei Tempo-30-Zonen kann es für Fußnger*innen Schwierigkeiten geben, wenn sie ohne Überweg die Straße queren müssen.

 

Diese strikten Vorgaben sind nicht mehr zeitgemäß und stellen die Kommunen regelmäßig vor Probleme. Auch leiden Ortskerne oder Anwohner*innen an Durchgangsstraßen unter starkem Verkehrslärm, was die Lebensqualität erheblich einschränkt und die Aufenthaltsqualität mindert.

 

Die Stadt Herne soll deshalb dem Bündnis „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeit“ beitreten, um sich für eine Änderung der Straßenverkehrsordnung und der anderen gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden einzusetzen. Erste Tendenzen für gesetzliche Neuregelungen in der Ampel-Koalition sind bereits jetzt absehbar. Dem Bündnis haben sich bislang 445 Kommunen angeschlossen, Unsere Stadt soll dabei nicht länger außen vor bleiben, damit auch bei uns die verkehrliche Situation im Sinne einer lebenswerten Stadt verbessert wird.

                


Anlagen:
 

Original des Antrags               

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 230316 Antrag Tempo30-Bündnis - DIM (175 KB)