Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2023/0264  

Betreff: Zuschüsse für Vereinsanlagen gemäß Punkt 3.9 der Sportförderrichtlinien – Neuantrag BV Pool 2000 e. V.
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Mario Paust
Federführend:FB 45 - Sport Bearbeiter/-in: Schön, Benjamin
Beratungsfolge:
Sportausschuss Vorberatung
14.03.2023 
des Sportausschusses beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss Entscheidung
18.04.2023 
des Haupt- und Personalausschusses geändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 4202

Bez.: Sportförderung

Nr.: 53

Bez.: Transferaufwendungen

(-) 2.700,00 €

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

               


Beschlussvorschlag:
 

Der Haupt- und Personalausschuss beschließt,

 

dem Schützenverein BV Pool 2000 e. V. fortan einen jährlichen Festbetragszuschuss in Höhe von 2.700,00 € („Billardverein mit erheblicher Belastung“) gemäß Punkt 3.9 der Sportförderrichtlinien der Stadt Herne zu gewähren.

               


Sachverhalt:
 

Gemäß Punkt 3.9 der Sportförderrichtlinien kann die Stadt Herne Sportvereinen, welche eine eigene oder angemietete Sportanlage unterhalten oder an einen nichtstädtischen Eigentümer Nutzungskosten zu entrichten haben, Zuschüsse in Form von Festbeträgen gewähren.

 

Über die Höhe der einzelnen Förderpositionen sowie die Aufnahme von Neuanträgen entscheidet der Haupt- und Personalausschuss. (Letztmalige Festsetzung in der Ausschusssitzung am 09.11.2010)

 

Insgesamt beläuft sich der jährliche Förderbetrag der Stadt Herne zurzeit auf ca. 150.000 €.

 

 

 

 

 

Neuantrag des BV Pool 2000 e. V. vom 21.09.2022

 

 

Die Spielstätte des BV Pool 2000 e. V. befindet sich in der Eishalle Herne und ist ein reines Vereinsheim ohne öffentlichen Zutritt. Im Rahmen der Verlängerung des bisherigen Mietverhältnisses liegen die erheblich gestiegenen Mietkosten des Vereins bei nunmehr 2.000,00 € zzgl. Heizkosten.

 

Mit Schreiben vom 21.09.2022 beantragt der BV Pool 2000 e.V. einen Zuschuss für die entstehenden Nutzungskosten nach Punkt 3.9 der Sportförderrichtlinien der Stadt Herne.

 

Gemäß der durch den Haupt- und Personalausschuss beschlossenen Festbeträge, kann hier die Position "Billardverein mit erheblicher Belastung" zugeordnet und ein Zuschuss in Höhe von 2.700,00 €hrlich bewilligt werden.

 

 

 

Finanzierung

 

r die oben genannte Maßnahme stehen entsprechende Haushaltsmittel im Budget des FB Sport zur Verfügung.

 

 

 

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

Merkendorf

Stadtrat

                


Anlagen:
 

Keine