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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2023/0233  

Betreff: Errichtung einer neuen öffentlichen Einrichtung

Neubau der Hauptfeuer- und Rettungswache mit Freiwilliger Feuerwehr am Standort Werkshallenstraße in Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:1. Herr Löffelbein, Frau Andrée
2. Herr Oude-Steege
Federführend:Projektleitung "Hauptfeuer- und Rettungswache Herne" Bearbeiter/-in: Petermann, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien
09.03.2023 
des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen
09.03.2023 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen geändert beschlossen   
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Sicherheit und Ordnung
09.03.2023 
des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Sicherheit und Ordnung geändert beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss
18.04.2023 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt
25.04.2023 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Bez.: Neubau HFRW1

Diverse

 

Bis zu

ca. 139 Mio.€

siehe Haushaltsplan 2023

                                                               


Beschlussvorschlag:
 

1)      Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung Sicherheit und Ordnung beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung der vom Rat am 14. Februar 2023 beschlossenen Haushaltssatzung 2023 mit ihren Anlagen durch die zuständige Bezirksregierung Arnsberg, am Standort Werkshallenstraße in Herne den Neubau der Hauptfeuer- und Rettungswache mit Freiwilliger Feuerwehr und die hierfür erforderlichen Maßnahmen (Abriss des Altbestandes Werkshallenstraße 3 und 3 a, Ausschreibung Generalunternehmer Gebäude, Ausschreibung Generalunternehmer Leitstelle, sowie weitere Bauleistungen).

 

2)      Der Rat der Stadt beschließt die Errichtung einer neuen öffentlichen Einrichtung (Städtische Hauptfeuer- und Rettungswache mit Freiwilliger Feuerwehr am neuen Standort Werkshallenstraße) in Herne, vorbehaltlich der Genehmigung der vom Rat am 14. Februar 2023 beschlossenen Haushaltssatzung 2023 mit ihren Anlagen durch die zuständige Bezirksregierung Arnsberg und bestätigt den unter Ziffer 1 gefassten Beschluss des Ausschusses für Bürgerbeteiligung Sicherheit und Ordnung.

 

 

                               


Sachverhalt:
 

In der Umsetzung des 2017 verabschiedeten Brandschutzbedarfsplanes (Ratsbeschlusses Nr. 2017/0105 vom 28.02.2017) ergibt sich für die Verwaltung der Auftrag, für die noch in Betrieb befindlichen Feuerwehrwachen 1 und 2 Ersatzstandorte zu schaffen, die die von der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren (AGBF) erarbeiteten Qualitätskriterien zum Thema Hilfsfrist, Funktionsstärke und Erreichungsgrad (Stichwort: Schutzziele) erfüllen können. Daraufhin wurde die Erstellung jeweils eines Raum- und Funktionsprogramms für die beiden Wachen durchgeführt, sowie grundlegende strategische Leitlinien bei der Planung festgelegt.

 

Das im Jahr 2018 erstellte Raum- und Funktionsprogramm betrachtet im zugrundeliegenden Kerngedanken die Zusammenführung der relevanten Abteilungen des Fachbereichs Feuerwehr zur Vereinfachung der abteilungsübergreifenden Zusammenarbeit im Gebäudekomplex der Hauptfeuer- und Rettungswache Herne mit Freiwilliger Feuerwehr. Dies umfasst für den Standort Werkshallenstraße insbesondere die Bereiche

 

Branddirektion mit allen Fachabteilungen

Leitstelle und Lagezentrum mit Führungsstab Feuerwehr

Stabsräumen des Krisenstabes der Stadt

Feuerwache 1

Rettungswache 1

Feuerwehr- und Rettungsdienstschule

Kfz- und Geräteinstandhaltung

Atemschutzwerkstatt mit Atemschutzübungsanlage

Kleiderkammer / Wäscherei

Schlauchpflegewerkstatt mit Feuerwehrturm als Übungs- und Schlauchtrockenturm

Sonstige Werkstätten

Tankstelle kombiniert mit Notstromversorgung bzw. Netzersatzversorgung

Zentrale Logistikhalle kombiniert für Abrollbehälter mit Einsatzmittel- und Nachschublager

Rettungsdienstlogistik (Lagerbereich; Desinfektion; Medizinproduktewerkstatt)

Mehrzweckhalle / Notunterkunft gem. Katastrophenschutzprogramm NRW

Sportfläche Einsatzdienst

Übungshof

 

sowie das Feuerwehrhaus Herne Nord der Freiwilligen Feuerwehr Herne mit dem Löschzug Baukau, der Sondereinheit Führungsunterstützung, der Sondereinheit ABC-Abwehr und der Sondereinheit Wasserrettung.

 

Insgesamt umfasst das finale Raum- und Flächenprogramm r die Hauptfeuer- und Rettungswache mit Freiwilliger Feuerwehr (HFRW) ein Volumen von ca. 23.500 Bruttogeschossfläche. Davon sind aufgrund der Funktionalitäten ca. 11.000 erdgeschossig anzuordnen. Aus dem Raum- und Funktionsprogrammr die neue HFRW ergibt sich eine Empfehlung für eine idealisierte Grundstücksabmessung von 28.000 m² inkl. Grün- und Freiflächen zur Einhaltung der Grenzabstände für einen Gebäudekomplex in kompakter und funktionsausgerichteter Anordnung ohne die Erfordernisse von unterirdischem Parken.

 

Mit den erforderlichen Größenangaben wurde die Suche nach geeigneten Grundstücken r die HFRW eingeleitet und mit der Beschlussfassung zum Ankauf der erforderlichen Grundstücksfläche abgeschlossen, die mit den Vorlagen 2020/0295 am 19.05.2020 (Werkshallenstraße 2-4) und 2021/1051 am 30.11.2021 (Werkshallenstraße 3, 3a) durch den Rat der Stadt Herne erfolgte. Der für die Grundstücke existente Bebauungsplan Nr. 208 vom 16.10.2008sst die Realisierung einer Wache zu. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind dort dargestellt.

 

Die Umsetzbarkeit der HFRW auf der vorhandenen Grundstücksfläche wurde mit Hilfe eines Planungsbüros geprüft und festgestellt. Mit Vorlage 2020/0381 wurde am 23.06.2020 durch den Rat der Stadt die Maßnahme der Neubauplanung und Projektsteuerung im Rahmen der Realisierung der Hauptfeuer- und Rettungswache mit Freiwilliger Feuerwehr samt erforderlichem Rückbau der aufstehenden Gebäude beschlossen. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind dort dargestellt.

 

Nach den EU-weiten Ausschreibungsverfahren zur Projektsteuerung (PS) und Generalplanung (GP) wird seit dem 01.06.2021 sowie dem 01.07.2021 mit den Firmen Codema (PS) und agn (GP) an der Planung der HFRW gearbeitet. Der Beschluss dieser Vergaben erfolgte in den Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien vom 22.04.2021 (BV 2021/0399) und vom 17.06.2021 (BV 2021/0603).

 

Das r das Projekt zur Realisierung der Hauptfeuer- und Rettungswache zur Verfügung stehende Grundstück umschlit einen nördlichen Teilabschnitt der öffentlich gewidmeten Werkshallenstraße, an die keine weiteren Anwohner angeschlossen sind. Im weiteren Vorgehen der Planung des Gebäudekomplexes hat es sich durch die Anordnung der einzelnen Baukörper und der zugehörigen Komponenten (u.a. Außenbereiche, Parkplatz, Zuwegungen, Zaunanlagen etc.) erwiesen, dass diese umschlossene Teilfläche der Werkshallenstraße dem Gesamtgrundstück der HFRW äerst dienlich ist, um den Funktionsablauf der Hauptfeuer- und Rettungswache zu gewährleisten. Der Antrag auf Einziehung der anteiligen Fläche der Werkshallenstraße wurde in der BV Sodingen am 30.11.2022 beschlossen (2022/0996). Das für die Nutzung dieser Straßenteilfläche erforderliche Einziehungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Der Grundstückszuschnitt für die HFRW ist auf dem beigefügten Lageplan ersichtlich (Flur 9, Flurstück 314).

 

Die Planung der HFRW erfolgt sowohl unter den Vorgaben des Raum- und Funktionsprogrammes, den Anforderungen der technischen und gesetzlichen Vorschriften sowie unter der Berücksichtigung der funktionalen Aspekte sowie der inneren und äeren Abläufe der Feuerwehr und des Rettungsdienstes als auch unter städtebaulichen Gesichtspunkten. Die Gebäudeeinheiten fügen sich mäanderförmig mit Umschließung der Alarmhöfe aneinander. Die jeweiligen Gebäudekörper sind so zueinander positioniert, dass die notwendigen Stellflächen für die Fahrzeuge vor den Hallen und die Bewegungsabläufe auf dem Grundstück (Aus- und Einrücken) aufeinander abgestimmt und möglichst kurze Wege garantiert sind.

 

Die Freiwillige Feuerwehr (FF) und die Werkstätten sind im Nordwesten in zwei rechtwinklig aneinanderstoßenden Gebäuden untergebracht. Die Lage der FF begründet sich aus der Nähe zu den oberirdischen Stellplätzen, wovon ein Teil für die Freiwillige Feuerwehr als sogenannte „Alarmparker“ ausgewiesen werden. Das Gebäude des Rettungsdienstes schließt sich im Osten entlang dem Hölkeskampring an. Im Innenbereich der Liegenschaft wird das Hauptgebäude der Berufsfeuerwehr mit der Leitstelle in Nord-d-Ausrichtung als fünfgeschossiger Riegel zentral angeordnet. Zwischen den Gebäuden des Rettungsdienstes und der Berufsfeuerwehr ist ein verbindendes Dach geplant. Der Gebäudekomplex ist an zwei Stellen erweiterbar und damit zukunftssicher aufgestellt.

 

Die Liegenschaft wird von der Werkshallenstraße sowie über eine neu geschaffene Zu- und Ausfahrt an der Castroper Straße erschlossen. Zur Überwindung des vorhandenen Höhenversatzes von ca. 4,50 m ist senkrecht zur Castroper Straße eine Rampe geplant, die mittels einer Winkelstützwand entlang des Friedhofsgrundstückes realisiert wird.

 

r die HFRW werden die umliegenden neun signalisierten Knotenpunkte für die Feuerwehrbeeinflussung aufgerüstet, der bislang unsignalisierte Knotenpunkt Hölkeskampring / Trimbuschhof signalisiert (Lichtsignalanlage), sowie die vorhandenen maroden Steuerleitungen erneuert.

 

Die HFRW-Planung wurde am 26.09.2022 dem Gestaltungsbeirat der Stadt Herne vorgestellt. Die in der Sitzung gemachten gestalterischen Empfehlungen wurden geprüft und können im Projekt zum Teil umgesetzt werden.

 

Die HFRW wird im Rahmen einer sogenannten 3-Zonen-Regelung nach den Grundsätzen der DIN 18040 Barrierefreies Bauen geplant und errichtet. Dies bezieht sich im Wesentlichen auf die äere und innere Erschließung sowohl vertikal als auch horizontal. Hierzu gehören stufenfreie Zugänge zu jedem Gebäude, mindestens ein Aufzug und die Anordnung von barrierefreien WCs. Der Grad der Barrierefreiheit ist im weiteren Planungsprozess mit der baugenehmigenden Behörde und dem Bauherrn abgestimmt worden. Dem Beirat für Belange von Menschen mit Behinderungen wurde der Sachstand am 18.08.2022 vorgelegt und erläutert. Die Geschäftsstelle des Beirates hat der beabsichtigten Maßnahme am 14.09.2022 zugestimmt.

 

Dem Personalrat wurde die Maßnahme in der Sitzung vom 16.11.2022 vorgestellt. Der Personalrat begrüßt die Planung.

 

Die Fällung der Bäume und die Durchführung der erforderlichen Ersatzpflanzung wurde in der Bezirksvertretung Sodingen am 03.02.2021 (BV 2021/0070) und am 26.10.2022 (BV 2022/1026) beschlossen.

 

Im Zuge des Neubaus werden die Themen Klimaschutz und Ressourcenschonung fokussiert betrachtet. Zur Vermeidung von Transportwegen und Entsorgungskosten soll unter anderem das beim Abbruch der vorhandenen Bestandsbebauung entstehende Recycling-Material am Standort aufbereitet und wiederverwendet werden. U.a. werden folgende Maßnahmen umgesetzt: Nahwärmenutzung mit einem sehr guten Primärenergiewert, E-Mobilität für kleine Dienstfahrzeuge und private PKW, Vorrüstung von E-Mobilität für mittlere Fahrzeuggrößen, gesicherte und überdachte Fahrradstellplätze, Dach- und Fassadenbegrünung, Regenwassernutzung, sowie Eigenstromnutzung mit PV-Anlagen. Die kompakten Gebäude werden mit langlebigen, robusten und ortstypischen Materialien geplant. In der Freiraumplanung wird der umgebende Grünsaum mitbeplant und mit heimischen Gehölzen bepflanzt.

 

Der Gebäudekomplex wird zur Verringerung des Jahresprimärenergiebedarfs und zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus in erhöhten Nachhaltigkeitsstandards geplant. Hierzu werden erneuerbare Energien nach dem Effizienzhaus-Standard 40 eingesetzt und der Gebäudekomplex nach Möglichkeit mit QNG-Siegel (zertifiziert) geplant, um gegebenenfalls rdermittel in Anspruch nehmen zu können.

 

rderprogramme:

Im Rahmen der HFRW-Planung werden, stetig begleitend, die möglichen in Frage kommenden Förderprogramme in Bezug auf ihre Antragsfähigkeit geprüft. Der Verwaltung wird die Möglichkeit eingeräumt, sich um Fördermittel zu bemühen. Aufgrund der Neuausrichtung maßgeblicher Programme mit Nachhaltigkeitsaspekten (u.a. KfW, KRIS) können diese jetzt noch nicht beantragt und Förderhöhen nicht benannt werden.

 

Termine:

Derzeit befindet sich das Projekt in der Leistungsphase 5 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Die Leistungsphase 3 wurde im Wesentlichen zum Jahresbeginn 2023 abgeschlossen. Eine Nachbearbeitung erfolgt in der weiteren Planungsstufe. Die Abgabe des Bauantrages ist am 10. Februar 2023 erfolgt.

 

Die Ausschreibung der Bau- und Ausführungsplanungsleistungen soll in zwei Paketen erfolgen. Hierfür werden die Planungsergebnisse des Generalplaners mit Leitdetails sowie einem Funktions- und Leistungsprogramm als Generalübernehmerleistung (GÜ) ausgeschrieben, um eine wirtschaftliche Umsetzung zu erreichen. Die Ausführungs- sowie Werkstatt- und Montageplanung erfolgen hierbei durch den GÜ. Zum einen wird die Generalübernehmerleistung (GÜ1) für Gebäude, Technische Gebäudeausstattung und Außenanlagen ausgeschrieben, zum anderen die Generalübernehmerleistung (GÜ2) für die Planung und Ausstattung der Leitstellentechnik. Die Ausschreibung der GÜ1-Leistungen soll im Juli 2023 erfolgen, die Zuschlagserteilung ist für Februar 2024 vorgesehen. Die Ausschreibung der GÜ2-Leistungen soll erst im Anschluss erfolgen um einen möglichen Handlungsspielraum bei der Ausschreibung zu erhalten. Die Vergabe ist für September 2024 geplant.

 

Die Inbetriebnahme der neuen Hauptfeuer- und Rettungswache 1 ist planerisch in 05/2027 vorgesehen.

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Aussagen:

Unter Berücksichtigung der Anforderungen des Grundstücks sowie des Raum- und Funktionsprogramms der Feuerwehr wurde die Entwurfsplanung (LP3) erstellt, deren Kostenberechnung sich auf ca. 139 Mio. Euro beziffern. Neben den Baukosten wurden in der Kostenberechnung auch Sachverhalte wie der Grunderwerb, Planungskosten, ckbau, Bodenaufbereitung, Verkehrsanbindung, Lichtsignalanlagen, Gutachter- und Beratungskosten sowie Baukostenindexsteigerungen und Risiken mit in die Haushaltsplanung aufgenommen. gliche Fördermittel sind hierbei unberücksichtigt.

 

Die konsumtive Belastung des Herner Haushalts resultierend aus Abschreibungen und Zinsen könnte in Abhängigkeit des Zinsniveaus ab dem Jahr 2028 rund 7 Mio. Euro p.a. betragen.

 

Der Haushaltsplan der Stadt Herne ist gem. § 4 I KomHVO NRW in produktorientierte Teilpläne gegliedert. Im „Produktbereich 12 Sicherheit und Ordnung“ finden sich daher die beiden Produkte „1205 Feuerwehr“ und „1206 Rettungsdienst“ wieder. Der Fachbereich 33 Feuerwehr wird einerseits haushaltswirtschaftlich in den beiden Produkten abgebildet, damit man die organisatorische Trennung von Feuerwehr und Rettungsdienst auch im Haushaltsplan zeigen kann, andererseits handelt es sich bei dem „Produkt 1206 Rettungsdienst“ um einen rentierlichen Teil des Herner Haushalts (Ertragsposition Rettungsdienstgebühren), der ebenfalls eine isolierte Darstellung erfordert.

 

Die Aufteilung der Baukosten auf die jeweiligen Produkte erfolgt nach dem aus der Vergangenheit ermittelten Schlüssel 70% Feuerwehr und 30% Rettungsdienst. Dies orientiert sich einerseits an der vorhandenen räumlichen Aufteilung und andererseits an den entsprechenden Abnutzungsintensitäten der beiden Bereiche. r alle Baukosten, die die Leitstelle betreffen, wird eine Aufschlüsselung auf die Produkte 1205 Feuerwehr“ und „1206 Rettungsdienst“ mit 50 % Feuerwehr und 50 % Rettungsdienst angenommen. Dies erfolgt wegen der deutlich höheren Fallzahlen im Bereich des Rettungsdienstes im Vergleich zum Brandschutz.

 

Der Neubau der Hauptfeuer- und Rettungswache mit Freiwilliger Feuerwehr ist eine Maßnahme zur bedarfsgerechten Sicherstellung der Aufgaben im Brandschutz, bei Hilfeleistungen sowie im Rettungsdienst und stellt eine Pflichtaufgabe dar.

 

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung                                            in Vertretung                               in Vertretung 

 

 

 

Dr. Klee                                                    Dr. Burbulla   Friedrichs

Stadtdirektor                                             Stadtrat    Stadtrat

 

 

                                  


Anlagen:
 

1-Lageplan

2-DGK 5                                 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Lageplan HFRW Grundstück (173 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_DGK 5 Karte_HFRW (1826 KB)