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Sachverhalt:
die Bundesrepublik Deutschland (Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes), vertreten durch das Wasserstraßen-Neubauamt Datteln hat einen Antrag auf Planfeststellung fur die Maßnahme - usbau des Rhein-Herne-Kanals (RHK) von RHK-km 24,450 bis RHK-km 28,747- gestellt.
Für den Ausbau der Wasserstraße wird ein Planfeststellungsverfahren nach §§ 14 ff. des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) in Verbindung mit §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durchgeführt.
Die Stadt Herne ist von der Maßnahme auf einer Strecke von ca., 235 m bis zur Stadtgrenze Herne / Gelsenkirchen im Westen unmittelbar betroffen.
Für das Vorhaben ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen, für die nach § 74 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) das Gesetz in der Fassung anzuwenden ist, die vor dem 16.05.2017 galt (UVPG a. F.). Der TdV hat für das Vorhaben einen UVP-Bericht gemäß § 6 UVPG (a. F.) vorgelegt.
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für das Vorhaben soll ein Planfeststellungs-beschluss nach § 14b WaStrG i.V.m. § 74 VwVfG ergehen.
Ein Vertreter des Wasserstraßenneubauamtes wird die Planung insbesondere auf Herner Stadtgebiet vorstellen.
Anlagen:
Übersichtsplan