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Vorlage - 2023/0195  

Betreff: Planfeststellungsverfahren für die Maßnahme Ausbau des Rhein Herne Kanals (RHK) von km 24,450 bis 28,747 ( LOS 3)

Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Martin Pawlicki
Federführend:FB 55 - Stadtgrün Bearbeiter/-in: Pawlicki, Martin
Beratungsfolge:
Naturschutzbeirat
28.02.2023 
des Naturschutzbeirates      

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:
 

die Bundesrepublik Deutschland (Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes), vertreten durch das Wasserstraßen-Neubauamt Datteln hat einen Antrag auf Planfeststellung fur die Maßnahme - usbau des Rhein-Herne-Kanals (RHK) von RHK-km 24,450 bis RHK-km 28,747- gestellt.

r den Ausbau der Wasserstraße wird ein Planfeststellungsverfahren nach §§ 14 ff. des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) in Verbindung mit §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durchgeführt.

 

Die Stadt Herne ist von der Maßnahme auf einer Strecke von ca., 235 m bis zur Stadtgrenze Herne / Gelsenkirchen im Westen unmittelbar betroffen.

 

r das Vorhaben ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen, für die nach § 74 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) das Gesetz in der Fassung anzuwenden ist, die vor dem 16.05.2017 galt (UVPG a. F.). Der TdV hat für das Vorhaben einen UVP-Bericht gemäß § 6 UVPG (a. F.) vorgelegt.

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für das Vorhaben soll ein Planfeststellungs-beschluss nach § 14b WaStrG i.V.m. § 74 VwVfG ergehen.

 

Ein Vertreter des Wasserstraßenneubauamtes wird die Planung insbesondere auf Herner Stadtgebiet vorstellen.                             


Anlagen:
 

Übersichtsplan