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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2023/0184  

Betreff: Kita-Ausbau: Maßnahmenplan zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung - Stand: Februar 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Frau Gentilini, Tel. 3533
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Detert, Sascha
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Entscheidung
22.02.2023 
des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen in Euro

Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 3601

Bez.: Tagesbetreuung für Kinder

Nr.: 2

Bez.: Bez. Zuwendungen und allgemeine Umlagen

 

 

 

Nr.: 7

Bez.: Sonstige ordentliche Erträge

 

 

 

Nr.: 11

Bez.: Personalaufwendungen

 

 

 

 

Nr.: 14    

Bez.: Bilanzielle Abschr.

 

 

 

 

Nr.: 15

Bez.: Transferaufwendungen

 

 

 

 

Nr.: 20

Bez.: Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen

2023: 1.317.000,00 €

2024: 1.836.300,00 €

2025:   -469.600,00 €

2026:-1.087.000,00 €

2027: 2.007.200,00 €

 

2023:              0,00 €

2024:              0,00 €

2025:    -61.400,00 €

2026:    -87.600,00 €

2027:    -87.600,00 €

 

2023:    - 28.800,00 €

2024:  -88.700,00 €

2025:  - 147.100,00 €

2026:  - 147.100,00 €

2027:               0,00 €

 

2023:               0,00 €

2024:            0,00 €

2025:    - 47.600,00 €

2026:    - 29.100,00 €

2027:    - 29.100,00 €

 

2023:      930.000,00 €

2024:      855.900,00 €

2025: - 2.127.000,00 €

2026: - 3.770.000,00 €

2027: - 5.653.500,00 €

 

2023:                0,00 €

2024:                0,00 €

2025:        - 1.900,00 €

2026:        - 1.200,00 €

2027:        - 1.200,00 €

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:7.360109  7.360134

Bez.: -nichtstädt. Kindertagespflege

- nichtstädt. Großtagespflege

- nichtstädt. Kitas

- städt. Kita´s (verschied.)

Nr.:1

Bez.: Zuwendungen für Investivmaßnahmen

 

 

 

Nr.: 8

Bez.: Auszahlungen für Baumaßnahmen

 

 

 

Nr.: 9

Bez.: Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen

2023:                0,00 €

2024:  4.907.600,00 €

2025:  2.097.900,00 €

2026:                0,00 €

2027:  3.997.000,00 €

 

2023:                0,00 €

2024: -1.400.500,00 €

2025: -2.331.000,00 €

2026:                0,00 €

2027: -4.441500,00 €

 

2023:                0,00 €

2024:    -666.500,00 €

2025:                0,00 €

2026:                0,00 €

2027:                0,00 €

Sachverhalt:


Dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe obliegt im Rahmen seiner Gesamtplanungsverantwortung die Pflicht zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung. Dies gilt sowohl für den Bereich der unter dreijährigen als auch der über dreijährigen Kinder.

Leitziel 5 des Fachbereichs Kinder-Jugend-Familie:

 Die bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung ist unter Beachtung der

Qualitätsstandards sichergestellt.“

Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung erfolgt auf Basis der von der örtlichen Politik beschlossenen Zielquoten von 42 % für den Bereich der unter dreijährigen Kinder (u3) und von 100 % für den Bereich der drei- bis sechsjährigen Kinder (ü3). Handlungsleitend für den Ausbau ist zudem die vom Fachbereich Kinder-Jugend-Familie erarbeitete „Gesamtstädtischen Strategieplanung der Kindertageseinrichtungen 2018 - 2021“. Diese enthält zudem einen Maßnahmenplan, der kontinuierlich überprüft und angepasst wird. In der Regel wird dieser Plan einmal jährlich der Politik vorgestellt.

Die Realisierung der Quoten setzt eine stringente Umsetzung aller geplanten Maßnahmen voraus. Auch muss sich die Bevölkerung prognosegemäß entwickeln. Beide Einflussgrößen stellen weiterhin erhebliche Risikofaktoren dar, die die Umsetzung des Rechtsanspruchs erheblich beeinflussen. Wie in den zurückliegenden Kitajahren zeichnet sich auch aktuell ab, dass die voraussichtlichen Versorgungsquoten für das kommende Kitajahr 2023/2024 in beiden Betreuungssegmenten deutlich unter den jeweiligen Zielquoten liegen werden. Nach derzeitigem Planungsstand ist davon auszugehen, dass die u3-Quote inklusive der Plätze in Kindertagespflege bei voraussichtlich 36,5 % und die ü3-Quote bei 89,8 % liegen wird. Insbesondere die Corona-Pandemie und der russische Angriffskrieg in der Ukraine stellen eine Zäsur dar. Trotzdem ist es gelungen im Jahr 2023 die Betreuungskapazitäten um 358 Betreuungsplätze zu erhöhen (vgl. Anlage 1). Weiterhin ist mit 721 neuen Plätzen im Jahr 2024 zu rechnen. Somit entstehen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren insgesamt 1.079 neue Betreuungsplätze.

Trotz der bisher erzielten sowie absehbaren Ausbauerfolge hat der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie „die stetig steigende Anzahl von nicht versorgten Kindern am Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres durch die Unterdeckung an Kitaplätzen“ (vgl. Vorlage 2022/1188) zum Anlass genommen, in seiner Sitzung am 7. Dezember 2022 die Verwaltung zu beauftragen, bei der am 22. Februar 2023 stattfindenden Beratung über die Kindergarten-Ausbauplanung von folgenden Kitaplatzbedarfen auszugehen:

  • 55 % für Kinder im Alter von 0-3 Jahren
  • 110 % für Kinder im Alter von 3-6 Jahren

Diese neuen Annahmen hinsichtlich des benötigten Platzbedarfs zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung hätten massive Auswirkungen auf die Ausbauerfordernisse zur Folge.

Der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie hat auf Basis der zuvor genannten Vorgaben seitens der Politik die Planung auf die neuen Annahmen hin ausgerichtet. Der als Anlage beigefügte Maßnahmenplan basiert auf dem zuletzt vorgestellten Planungstand aus September 2021. Neben der intern erfolgten kontinuierlichen Anpassung der Projekte - diese Maßnahmen sind in blauer Schrift dargestellt - enthält der Plan zudem ab dem Jahr 2026 weitere Maßnahmen, die für die Erreichung der höheren Versorgungsquoten erforderlich wären. Diese sind in roter Schrift kenntlich gemacht.

Der angepasste Plan sieht die Weiternutzung der Containerkita Am Weustenbusch vor. Diese ursprünglich als Übergangsquartier für die im Neubau befindliche Kita Am Weustenbusch vorgesehene Maßnahme soll mit einer veränderten Einrichtungsstruktur weiter fortgeführt werden. Die Trägerschaft soll an einen freien Träger übergeben werden.

Aktuell wird auch das Gebäude am Nachtigallenweg geprüft, das ehemals durch die Frühförderung der Lebenshilfe genutzt wurde. Hier ist eine Gruppe für die Betreuung von über dreijährigen Kindern denkbar. Diese könnte als Dependance der städt. Kita Lerchenweg geführt werden.

Beide zuvor genannten Maßnahmen sind für das Jahr 2024 vorgehen. In der Gesamtschau aller Maßnahmen sollen in 2024 insgesamt 721 neue Plätze zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung entstehen.

Im Zuge des Neubaus des „Kaiserquartiers“ kann eine 3-gruppige Kita realisiert werden. Die Inbetriebnahme könnte im Jahr 2025 erfolgen.

Zusätzlich zu den zuvor genannten Anpassungen des Plans wurden ab dem Jahr 2026 drei weitere Kindertageseinrichtungen mit aufgenommen, die für die Umsetzung der höheren Versorgungsquoten erforderlich wären. Auch ist die Weiterführung des Ausbaus der Plätze in Kindertagespflege in den Jahren 2026 bis 2029 weiterhin erforderlich. Hinsichtlich der Kindertagespflege gilt es, die grundsätzliche Strategie zu überdenken. Hier sind Gespräche mit dem Verein der Herner Tageseltern zu führen.

rden alle aufgeführten Maßnahmen plangemäß umgesetzt und entwickeln sich die Bevölkerungszahlen prognosegemäßnnte im Jahr 2030 voraussichtlich eine u3-Quote von 51,8 % realisiert werden und eine ü3-Quote von 110,5 %

Die finanziellen Auswirkungen bilden die noch nicht veranschlagten Mittel im Rahmen der angepassten Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung gegenüber der Haushaltsplanung 2023 ff ab. Die Fortführung des Ausbaus der Betreuungsplätze ab dem Jahr 2026 und das damit verbundene Erreichen der höheren Zielquoten würde für die Stadt Herne einen jährlichen Mehraufwand für eine 6-Gruppen-Einrichtung von ca. 900.000 Euro und für eine 4-Gruppen-Einrichtung von ca. 630.000 Euro bedeuten. Zusätzlich würden Mehrausgaben im Rahmen der Investitionsförderung für jede 6-Gruppen-Einrichtung in Höhe von 349.800 Euro und für eine 4-Gruppen-Einrichtung in Höhe von 240.900 € anfallen. Bis einschließlich des Jahres 2029 würde somit ein Mehraufwand in Höhe von insgesamt rund 7,56 Mio. Euro entstehen und investive Mehrausgaben von 940.000 Euro anfallen.

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

Merkendorf

Stadtrat

 

                               


Anlage:
 

Maßnahmenplan: Planungsstand Februar 2023 (Anlage 1)                              

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage_1_Kita-Ausbau_Maßnahmenplan (373 KB)