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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Angebotsstrukturen der Herner Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2023/2024 und Plätze in der Kindertagespflege (KiBiz Struktur im Kj. 2023/2024) gemäß der Anlagen 1 und 3.
Sachverhalt:
Leitziel 5 des Fachbereichs Kinder-Jugend-Familie:
„Die bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung ist unter Beachtung der
Qualitätsstandards sichergestellt.“
Zuschussantrag
Im § 21 Abs. 1 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) sind die Voraussetzungen für die Gewährung des Landeszuschusses für Kindertageseinrichtungen geregelt. Dort heißt es: „Das Land gewährt dem Jugendamt auf der Grundlage einer zum 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahr verbindlichen Mitteilung für jedes Kind, das in einer im Bezirk des Jugendamtes nach diesem Gesetz geförderten Kindertageseinrichtung […] betreut werden soll, einen pauschalierten Zuschuss.“
Formeller Beschluss
Grundlage dieser Mitteilung an das Land (Landesjugendamt Münster) sind die im Rahmen der Jugendhilfeplanung ermittelten Angebotsstrukturen aller örtlichen Kindertageseinrichtungen. Gemäß Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen vom 09.04.2014 fordert das KiBiz eine einrichtungsscharfe Jugendhilfeplanung. Die hier zur Beschlussfassung vorgelegte Anlage 1 enthält die vollständige und einrichtungsscharfe Zuordnung der Plätze einschließlich der Gruppenformen, der Betreuungszeiten und weiterer finanzrelevanter Tatbestände wie z.B. Kinder mit Behinderung (KmB).
Im o.a. Erlass des Ministeriums wird weiterhin darauf hingewiesen, dass es eines formellen Beschlusses der Angebotsstrukturen der Kindertageseinrichtungen bedarf, da auf die Entscheidung der Jugendhilfeplanung abgestellt wird. Dieser Beschluss muss bei der Abgabe der verbindlichen Mitteilung im Sinne des § 21 Abs. 1 KiBiz vorliegen. Hierauf weist das Landesjugendamt in seinem Rundschreiben Nr. 5/2021 wiederholt hin. Dort heißt es unter II. Formeller Beschluss der Jugendhilfeplanung: „Die finanzielle Förderung setzt - wie in den Vorjahren - die Bedarfsfeststellung auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung voraus. Das Erfordernis eines formellen Beschlusses zur Jugendhilfeplanung bis zum 15.03. gilt sowohl für Kindertageseinrichtungen als auch für Kindertagespflege“.
Vor dem Hintergrund der seit dem Kindergartenjahr 2020/2021 geltenden unterschiedlich hohen Kindpauschalen für u3-Kinder mit Behinderung und ü3-Kinder mit Behinderung hat das Landesjugendamt Westfalen-Lippe entsprechend aktualisierte Muster als Unterstützung für die Beschlussvorlagen mit dem o.a. Rundschreiben zur Verfügung gestellt. In Anlehnung an diese wurden die Anlagen 1 und 2 entsprechend angepasst und auch für die aktuelle Beschlussvorlage als Standard übernommen. Die Kinder mit Behinderung werden jetzt neben der Gesamtzahl zusätzlich nach u3 und ü3 differenziert ausgewiesen. Damit wird eine vollständige Abbildung der notwendigen Angaben zu den Kindpauschalen und den daraus resultierenden Mitteln im Beschluss gewährleistet.
Die Angaben zur Kindertagespflege sind seit dem Kitajahr 2021/2022 in der Anlage 3 zusammenfassend dargestellt. Das übernommene Muster des LWL enthält neben den Plätzen in der Kindertagespflege die Angabe der Anzahl der Kindertagespflegepersonen, die ebenfalls im Beschluss enthalten sein muss. Diese stellt die Bemessungsgrundlage für den Landeszuschuss zur Fachberatung von Kindertagespflege nach § 47 KiBiz dar.
Planungsprozess
Der Planungsprozess zur Erarbeitung der zur Beschlussfassung vorgelegten Angebotsstrukturen für das Kindergartenjahr 2023/2024 erstreckt sich über einen Zeitraum von mehreren Monaten. Meilensteine sind hier die Vorstellung des vorläufigen Gesamtentwurfes und trägerübergreifende Abstimmung im Rahmen der Sitzung der AGTE (Arbeitsgemeinschaft für den Bereich Kindertageseinrichtungen gem. § 78 SGB VIII) am 8. Dezember 2022. Als Ergebnis des Planungsprozesses können zum einen die schriftlichen Platzzusagen an die Eltern erfolgen sowie zum anderen die verbindliche Mitteilung an das Land zur Beantragung der Kindpauschalen.
Maßnahmen im Kindergartenjahr 2023/2024
Für das Kindergartenjahr 2023/2024 meldet der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie insgesamt 73 Kita-Standorte (Vorjahr: 72 Kita-Standorte) im Rahmen der verbindlichen Mitteilung an das Land an. Gegenüber der Vorjahresmeldung hat sich in Summe die Anzahl der Kita-Standorte somit um einen Standort erhöht. Des Weiteren gibt es noch Veränderungen im Einrichtungsbestand, die allein der Blick auf die Anzahl der Kita-Standorte nicht widerspiegelt. Im Folgenden werden die Maßnahmen zur Ausweitung des Betreuungsangebotes in den Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2023/2024 kurz skizziert:
Die beigefügte Anlage 1 beinhaltet einrichtungsscharf die geplanten Angebotsstrukturen aller Herner Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2023/2024 entsprechend ihrer Zuordnung zu den vier Stadtbezirken sowie zu den Kindergartenwohnbereichen.
Gesamtübersicht: Geplantes Platzangebot und voraussichtliche Versorgungsquoten
Werden alle vorgenannten Maßnahmen planungsgemäß realisiert, stehen im neuen Kindergartenjahr insgesamt 5.537 Plätze für 0- bis unter 6-jährige Kinder in den Herner Kindertageseinrichtungen zur Verfügung (geplante Angebotsstrukturen 2022/2023: 5.337 Plätze).
Nach Altersgruppen differenziert ist für das Kindergartenjahr 2023/2024 das Platzangebot wie folgt vorgesehen:
Zu den Vorjahreswerten in Klammern (im vorstehenden und folgenden Absatz) ist anzumerken, dass das Angebot im zurückliegenden Kitajahr nicht in Gänze wie vorgesehen realisiert werden konnte und faktisch weniger Betreuungsplätze bereitstanden, als ursprünglich geplant und somit auch die Versorgungsquoten entsprechend niedriger ausgefallen sind.
Auf Grundlage des geplanten Platzangebotes und der Einwohnerzahlen in den jeweiligen Altersgruppen ergeben sich die folgenden voraussichtlichen Versorgungsquoten zum Start des Kindergartenjahres 2023/2024:
Die Anlage 2 bietet eine Gesamtübersicht über die geplanten Angebotsstrukturen der Herner Kindertageseinrichtungen und Plätze in Kindertagespflege sowie eine differenzierte Darstellung der voraussichtlichen Versorgungsquoten im Kita-Bereich auf Ebene der vier Herner Stadtbezirke im Kindergartenjahr 2023/2024.
In der Anlage 3 sind nochmals separat die Angaben zu den geplanten Plätzen in Kindertagespflege sowie die Angaben der Anzahl der Kindertagespflegepersonen aufgeführt.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Merkendorf
Stadtrat
Anlagen:
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anlage1_GeplanteAngebotsstrukturen_Kj2023_2024 (4661 KB) | |||
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2 | öffentlich | Anlage2_Gesamtübersicht (368 KB) | |||
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3 | öffentlich | Anlage3_Kindertagespflegeplätze (329 KB) |