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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2023/0181  

Betreff: Angebotsstrukturen der Herner Kindertageseinrichtungen und Plätze in der Kindertagespflege im Kindergartenjahr 2023/2024 (KiBiz Struktur im Kj. 2023/2024)
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Sarah Gentilini Tel.: 3533
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Kröger, Andreas
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Entscheidung
22.02.2023 
des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

               


Beschlussvorschlag:
 

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Angebotsstrukturen der Herner Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2023/2024 und Plätze in der Kindertagespflege (KiBiz Struktur im Kj. 2023/2024) gemäß der Anlagen 1 und 3.

              


Sachverhalt:
 

Leitziel 5 des Fachbereichs Kinder-Jugend-Familie:

 

Die bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung ist unter Beachtung der

Qualitätsstandards sichergestellt.

 

 

Zuschussantrag

Im § 21 Abs. 1 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) sind die Voraussetzungen für die Gewährung des Landeszuschusses für Kindertageseinrichtungen geregelt. Dort heißt es: „Das Land gewährt dem Jugendamt auf der Grundlage einer zum 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahr verbindlichen Mitteilung für jedes Kind, das in einer im Bezirk des Jugendamtes nach diesem Gesetz geförderten Kindertageseinrichtung […] betreut werden soll, einen pauschalierten Zuschuss.“

 

 

Formeller Beschluss

Grundlage dieser Mitteilung an das Land (Landesjugendamt Münster) sind die im Rahmen der Jugendhilfeplanung ermittelten Angebotsstrukturen aller örtlichen Kindertageseinrichtungen. Gemäß Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen vom 09.04.2014 fordert das KiBiz eine einrichtungsscharfe Jugendhilfeplanung. Die hier zur Beschlussfassung vorgelegte Anlage 1 enthält die vollständige und einrichtungsscharfe Zuordnung der Plätze einschließlich der Gruppenformen, der Betreuungszeiten und weiterer finanzrelevanter Tatbestände wie z.B. Kinder mit Behinderung (KmB).

 

Im o.a. Erlass des Ministeriums wird weiterhin darauf hingewiesen, dass es eines formellen Beschlusses der Angebotsstrukturen der Kindertageseinrichtungen bedarf, da auf die Entscheidung der Jugendhilfeplanung abgestellt wird. Dieser Beschluss muss bei der Abgabe der verbindlichen Mitteilung im Sinne des § 21 Abs. 1 KiBiz vorliegen. Hierauf weist das Landesjugendamt in seinem Rundschreiben Nr. 5/2021 wiederholt hin. Dort heißt es unter II. Formeller Beschluss der Jugendhilfeplanung: Die finanzielle Förderung setzt - wie in den Vorjahren - die Bedarfsfeststellung auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung voraus. Das Erfordernis eines formellen Beschlusses zur Jugendhilfeplanung bis zum 15.03. gilt sowohl für Kindertageseinrichtungen als auch für Kindertagespflege“.

 

Vor dem Hintergrund der seit dem Kindergartenjahr 2020/2021 geltenden unterschiedlich hohen Kindpauschalen für u3-Kinder mit Behinderung und ü3-Kinder mit Behinderung hat das Landesjugendamt Westfalen-Lippe entsprechend aktualisierte Muster als Unterstützung für die Beschlussvorlagen mit dem o.a. Rundschreiben zur Verfügung gestellt. In Anlehnung an diese wurden die Anlagen 1 und 2 entsprechend angepasst und auch für die aktuelle Beschlussvorlage als Standard übernommen. Die Kinder mit Behinderung werden jetzt neben der Gesamtzahl zusätzlich nach u3 und ü3 differenziert ausgewiesen. Damit wird eine vollständige Abbildung der notwendigen Angaben zu den Kindpauschalen und den daraus resultierenden Mitteln im Beschluss gewährleistet.

 

Die Angaben zur Kindertagespflege sind seit dem Kitajahr 2021/2022 in der Anlage 3 zusammenfassend dargestellt. Das übernommene Muster des LWL enthält neben den Plätzen in der Kindertagespflege die Angabe der Anzahl der Kindertagespflegepersonen, die ebenfalls im Beschluss enthalten sein muss. Diese stellt die Bemessungsgrundlage für den Landeszuschuss zur Fachberatung von Kindertagespflege nach § 47 KiBiz dar.

 

 

Planungsprozess

Der Planungsprozess zur Erarbeitung der zur Beschlussfassung vorgelegten Angebotsstrukturen für das Kindergartenjahr 2023/2024 erstreckt sich über einen Zeitraum von mehreren Monaten. Meilensteine sind hier die Vorstellung des vorläufigen Gesamtentwurfes und trägerübergreifende Abstimmung im Rahmen der Sitzung der AGTE (Arbeitsgemeinschaft für den Bereich Kindertageseinrichtungen gem. § 78 SGB VIII) am 8. Dezember 2022. Als Ergebnis des Planungsprozesses können zum einen die schriftlichen Platzzusagen an die Eltern erfolgen sowie zum anderen die verbindliche Mitteilung an das Land zur Beantragung der Kindpauschalen.

 

 

Maßnahmen im Kindergartenjahr 2023/2024

r das Kindergartenjahr 2023/2024 meldet der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie insgesamt 73 Kita-Standorte (Vorjahr: 72 Kita-Standorte) im Rahmen der verbindlichen Mitteilung an das Land an. Gegenüber der Vorjahresmeldung hat sich in Summe die Anzahl der Kita-Standorte somit um einen Standort erhöht. Des Weiteren gibt es noch Veränderungen im Einrichtungsbestand, die allein der Blick auf die Anzahl der Kita-Standorte nicht widerspiegelt. Im Folgenden werden die Maßnahmen zur Ausweitung des Betreuungsangebotes in den Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2023/2024 kurz skizziert:

 

  • Im Stadtbezirk Wanne wird die AWO den Neubau der Kita Karlstraße zum 1. August in Betrieb nehmen. Ursprünglich war die Einrichtung mit fünf Gruppen geplant. Hier hat sich kurzfristig die Möglichkeit ergeben die Maßnahme um zwei zusätzliche Gruppen zu erweitern. Der Neubau der Kita umfasst somit sieben Gruppen (3x Gruppenform I, 2x Gruppenform II und 2x Gruppenform III) mit insgesamt 126 Plätzen, darunter 33 für unter dreijährige und 93 für über dreijährige Kinder.

 

  • Ebenfalls im Stadtbezirk Wanne wird der Ersatzbau der städtischen Kita Drögenkamp zum 1. August in Betrieb genommen. Im Zuge des Neubaus wurde die Kita von ursprünglich zwei Gruppen um vier Gruppen erweitert und bietet zukünftig 106 Plätze für Kinder im Alter von vier Monaten bis zum Schuleintritt an. Die Einrichtung betreut ab Sommer diesen Jahres in sechs Gruppen (jede Gruppenform ist 2x vertreten) 30 unter dreijährige sowie 76 über dreijährige Kinder. Im Zuge des Neubaus sind 66 Plätze gänzlich neu hinzugekommen.

 

  • Im Stadtbezirk Eickel wird ein Ersatzbau für das abgängige Gebäude der kath. Kita Veilchenweg errichtet. Im Zuge des Neubaus am alten Standort ist die Erweiterung der Kita um zwei Gruppen (1x Gruppenform I und 1x Gruppenform II) auf dann insgesamt fünf Gruppen vorgesehen. Durch diese Erweiterung entstehen insgesamt 30 neue Betreuungsplätze, die sich hälftig auf u3- und ü3-Plätze aufteilen. Die Fertigstellung der neuen Einrichtung war ursprünglich zum 31.12.2022 geplant und somit auch bereits in der Vorjahresmeldung enthalten. Die Inbetriebnahme konnte jedoch bisher nicht realisiert werden und soll nun im Kitajahr 2023/2024 erfolgen. Die drei Bestandsgruppen der Kita Veilchenweg befinden sich weiterhin übergangsweise im Gebäude der ehemaligen Kita Im Pratort.

 

Die beigefügte Anlage 1 beinhaltet einrichtungsscharf die geplanten Angebotsstrukturen aller Herner Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2023/2024 entsprechend ihrer Zuordnung zu den vier Stadtbezirken sowie zu den Kindergartenwohnbereichen.

 

 

Gesamtübersicht: Geplantes Platzangebot und voraussichtliche Versorgungsquoten

Werden alle vorgenannten Maßnahmen planungsgemäß realisiert, stehen im neuen Kindergartenjahr insgesamt 5.537 Plätze für 0- bis unter 6-jährige Kinder in den Herner Kindertageseinrichtungen zur Verfügung (geplante Angebotsstrukturen 2022/2023: 5.337 Plätze).

 

Nach Altersgruppen differenziert ist für das Kindergartenjahr 2023/2024 das Platzangebot wie folgt vorgesehen:

 

  • r die Altersgruppe der unter dreijährigen Kinder sollen 1.272 Plätze in den Kindertageseinrichtungen vorgehalten werden (geplante Angebotsstrukturen 2022/2023: 1.212 Plätze). Weitere 401 Plätzer unter dreijährige Kinder sind in Form der Kindertagespflege vorgesehen. Insgesamt stehenr die Betreuung der u3-Kinder stadtweit voraussichtlich 1.673 Betreuungsplätze zur Verfügung.
  • r die Altersgruppe der über dreijährigen Kinder sind in den Kindertageseinrichtungen 4.265 Plätze vorgesehen (geplante Angebotsstrukturen 2022/2023: 4.125 Plätze).

 

Zu den Vorjahreswerten in Klammern (im vorstehenden und folgenden Absatz) ist anzumerken, dass das Angebot im zurückliegenden Kitajahr nicht in Gänze wie vorgesehen realisiert werden konnte und faktisch weniger Betreuungsplätze bereitstanden, als ursprünglich geplant und somit auch die Versorgungsquoten entsprechend niedriger ausgefallen sind.

 

Auf Grundlage des geplanten Platzangebotes und der Einwohnerzahlen in den jeweiligen Altersgruppen ergeben sich die folgenden voraussichtlichen Versorgungsquoten zum Start des Kindergartenjahres 2023/2024:

 

  • Im u3-Bereich (inklusive Kindertagespflege) wird von einer Versorgung von 36,5 Prozent ausgegangen. Im Vergleich mit der geplanten Versorgungsquote im Kita-Jahr 2022/2023 ist für die Betreuung der unter Dreijährigen eine leichte Steigerung festzustellen (u3-Quote Plan: 35,4 Prozent).
  • Im ü3-Bereich liegt die Versorgungsquote bei voraussichtlich 89,8 Prozent. Hier lässt sich gegenüber der Angebotsplanung 2022/2023 ein leichter Rückgang bei der Versorgungsquote feststellen (ü3-Quote Plan: 90,9 Prozent).

 

Die Anlage 2 bietet eine Gesamtübersicht über die geplanten Angebotsstrukturen der Herner Kindertageseinrichtungen und Plätze in Kindertagespflege sowie eine differenzierte Darstellung der voraussichtlichen Versorgungsquoten im Kita-Bereich auf Ebene der vier Herner Stadtbezirke im Kindergartenjahr 2023/2024.

 

In der Anlage 3 sind nochmals separat die Angaben zu den geplanten Plätzen in Kindertagespflege sowie die Angaben der Anzahl der Kindertagespflegepersonen aufgeführt.

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

Merkendorf

Stadtrat

               


Anlagen:
 

  • Geplante Angebotsstrukturen der Kindertageseinrichtungen im Kj. 2023/2024 (Anlage 1)
  • Gesamtübersicht der geplanten Angebotsstrukturen und voraussichtliche Versorgungsquoten im Kj. 2023/2024 (Anlage 2)
  • Kindertagespflegeplätze und Kindertagespflegepersonen im Kj. 2023/24 (Anlage 3)

              

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage1_GeplanteAngebotsstrukturen_Kj2023_2024 (4661 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage2_Gesamtübersicht (368 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage3_Kindertagespflegeplätze (329 KB)