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Vorlage - 2023/0174  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 243 - Gelsenkircher Straße / Zechenweg -
Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Lüken
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Figgener, Thomas
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
28.02.2023 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
08.03.2023 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Bezirksvertretung Wanne Vorberatung
28.03.2023 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Haupt- und Personalausschuss Entscheidung
18.04.2023 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

 

Die beratenden Gremien und der Haupt- und Personalausschuss nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.

              


Beschlussvorschlag:
 

Der Haupt- und Personalausschuss nimmt den Bebauungsplan Nr. 243 Gelsenkicher Straße / Zechenweg - mit Entwurfsstand vom 13.02.2023 zustimmend zur Kenntnis und beschließt, diesen einschließlich Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.               


 

Sachverhalt:
 

A. Geltungsbereich

 

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 243 - Gelsenkircher Straße / Zechenweg befindet sich im Süden des Stadtbezirks Wanne. Er wird im Norden durch die Gelsenkircher Straße, im Osten durch die Stöckstraße, im Süden durch die Berliner Straße und im Westen durch die Wakefieldstraße begrenzt. Der Geltungsbereich ist in den zum Beschluss gehörenden Anlagen 1 und 2 dargestellt.

 

B. Planungsanlass und -erfordernis

 

Anlass des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses von November 2014 war die Gemengelagensituation zwischen der Wohnbebauung entlang der Gelsenkircher Straße einerseits und dem prägnanten Lager- und Logistikbetrieb mit seinem großen Hallenkomplex südlich davon andererseits. Im Hinblick auf die daraus resultierende Immissionsproblematik wurden in der Vergangenheit Beschwerden der Anwohner gegenüber der Verwaltung vorgebracht. Um insbesondere im Falle der Betriebsaufgabe eine unkontrollierte gewerbliche Weiterentwicklung in diesem Bereich zu verhindern und stattdessen eine wohnbauliche Folgenutzung auch des übrigen Plangebietsteils zu forcieren, war die Einleitung der Planung erforderlich. Zudem wurde im Dezember 2014 wegen der heterogenen Eigentümerstruktur im Plangebiet ein Umlegungsverfahren i.S.d. §§ 45 ff. BauGB vom Rat der Stadt angeordnet, um die Planung unter dem Gesichtspunkt der Bodenordnung umsetzen zu können.

 

Am 15.12.2020 wurde ein erneuter Aufstellungsbeschluss gefasst, da eine Bauvoranfrage für die Umnutzung eines Teils des gewerblichen Hallenkomplexes zu einer Hundetrainingshalle vorlag. Dies würde eine aus städtebaulicher Sicht unerwünschte Verfestigung der gewerblichen Nutzung auf unbestimmte Zeit bedeuten. Um ihren Planungswillen mit unveränderter Zielstellung zu bekräftigen, wurde der Aufstellungsbeschluss erneut gefasst. Zudem ist dies erforderlich gewesen, um auch zukünftig bei Bedarf von den Instrumenten der Sicherung der Bauleitplanung i.S.d. §§ 14 und 15 BauGB (Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen) Gebrauch machen zu können.

 

C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

 

Ziel der Planung ist es, die Konfliktlage der bestehenden Gemengelagesituation aufzulösen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Nutzung der derzeit gewerblich genutzten Grundstücke zu schaffen. Zudem soll eine Bebauung der rückwärtigen Grundstücke der Gelsenkircher Straße im Sinne einer maßvollen Innenverdichtung planungsrechtlich ermöglicht werden. Zur Sicherung der Erschließung ist die Planung einer neuen Erschließungsstraße erforderlich. Ziel des Bebauungsplans ist darüber hinaus, die im Süden des Plangebiets gelegene öffentliche Grünfläche dauerhaft zu erhalten.

 

D. Inhalte der Planung

 

Der Bebauungsplanentwurf setzt sowohl für die bereits mit Wohnhäusern bebauten Grundstücke als auch für die wohnbaulich neu zu entwickelnden Flächen ein Allgemeines Wohngebiet fest. Zum Schutz der Wohnbebauung vor Verkehrslärmimmissionen sichert der Bebauungsplan die erforderlichen Flächen zur Errichtung einer Lärmschutzwand. Darüber hinaus werden passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt. Um die Erschließung der neuen Baugrundstücke zu sichern, wird eine öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Zur Eingrünung des Plangebietes sowie zum Erhalt der Grünfläche im Süden werden öffentliche Grünflächen festgesetzt. Die Flächen der stillgelegten Bahntrasse werden nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen.

 

E.  Bisheriges Planverfahren

 

  • Erneuter Beschluss zur Aufstellung durch den Haupt- und Personalausschuss: 15.12.2020
  • Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung durch den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung: 18.11.2020
  • Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: am 08.06.2021 in der BV Wanne sowie anschließende Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 24.06.2021
  • Durchführung der frühzeitigen Behördenbeteiligung: vom 17.06.2021 bis 19.07.2021

 

 

Die Eingaben und Anregungen aus den frühzeitigen Beteiligungen wurden zur Kenntnis genommen, teils führten sie durch ihre Berücksichtigung zu Änderungen der Planung. Wie mit ihnen im Einzelnen umgegangen wurde, ist der Anlage 4 zu entnehmen.

 

F. Weitere Vorgehensweise

 

Als nächste Verfahrensschritte sind die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form der Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Ergeben sich daraus keine inhaltlichen Änderungen der Planung, folgt der Satzungsbeschluss durch den Rat der Stadt.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Friedrichs

Stadtrat                


 

 

 

Anlagen:
 

  1. Übersichtsplan (Lage im Stadtgebiet)
  2. Bebauungsplan Nr. 243 – Gelsenkircher Straße / Zechenweg – mit Entwurfsstand vom 13.02.2023
  3. Begründung zum Bebauungsplan mit Stand vom 13.02.2023 inklusive der Anlagen
    1. Artenschutzrechtliche Vorprüfung
    2. Klimagutachten
    3. Schalltechnische Untersuchung
    4. Gutachten über Bodenuntersuchungen
  4. Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich BP 243 Anlage 1 Lage im Stadtgebiet (277 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich BP 243 Anlage 2_Planentwurf zur Offenlage (1122 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich BP 243 Anlage 3.0_Begründung zur Offenlage (631 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich BP 243 Anlage 3.1_Artenschutzrechtliche Vorprüfung (13382 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich BP 243 Anlage 3.2_Klimagutachten (7913 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich BP 243 Anlage 3.3_Schalltechnische Untersuchung (12436 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich BP 243 Anlage 3.4_Gutachten über Bodenuntersuchungen (15219 KB)      
Anlage 8 8 öffentlich BP 243 Anlage 4_Tab. Übersicht Stellungnahmen (379 KB)