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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2023/0169  

Betreff: Wohnraumförderbestimmungen für das Förderjahr 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Süßmeier, Kirsten
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Rogge, Peter
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
28.02.2023 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:
 

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 16.12.2022 die geplanten Änderungen im Rahmen des anstehenden mehrjährigen Wohnraumförderprogramms 2023 -2027 für das Jahr 2023 in einem Eckpunktepapier bekannt gegeben.

Das anstehende Wohnraumförderprogramm 2023 - 2027 wird auf der Dienstbesprechung des MHKBD NRW, der NRW.Bank und der Bewilligungsbehörden am 23.02.2022 vorgestellt. Die Berichtsvorlage fasst die wesentlichen Änderungen des Eckpunktepapiers zusammen. Zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung werden die Wohnraumförderbestimmungen für 2023 bekannt sein.

Unter dem Vorbehalt der jährlich zu schließenden Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes soll das Wohnraumförderprogramm 2023 2027 NRW jährlich über ein Budget von 1,6 Mrd. Euro verfügen. Im Vergleich zum Vorjahr steigt das Jahresbudget für NRW damit um 300.000.000 € an. Die individuelle Budgetzuteilung für Herne erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

In der Gebietskulisse der Wohnraumförderung wird Herne weiterhin in der Mietniveaustufe M3 (überdurchschnittlich) verbleiben. Das Kostenniveau für die Eigentumsförderung wird nach wie vor als K2 (unterdurchschnittlich) sein.

In den Jahren 2018 bis 2021 wurden in Herne Fördermaßnahmen in Höhe von insgesamt 25 Mio. bewilligt. Das entspricht einem Mittel von knapp 6,25 Mio. pro Jahr. Im Förderjahr 2022 konnte der Jahresdurchschnitt der Vorjahre nicht erreicht werden. Die dynamische Preisentwicklung bei Energie-, Material- und Baukosten, der Fachkräftemangel, die unsichere Entwicklung der Bundesförderung (BEG-Förderung) und die Zinswende haben 2022 zu massiven Verunsicherungen bei Investoren geführt. Aufgrund der unkalkulierbaren Belastungen, wurden zahlreiche Neubau- und Modernisierungsprojekte gestoppt, verschoben oder komplett aufgegeben.

Wesentliche geplante Änderungen gem. Eckpunktepapier des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW:

 

Allgemein:

-          Budgeterhöhung auf 1,6 Mrd. € für NRW in 2023

-          Reduzierung des Eigenleistungsanteils

Neubau von Mietwohnungen (WFB)

-          Allgemeine Voraussetzung: weiterhin EH 55-Standard, Bindungsfrist, wahlweise 25 oder 30 Jahre

-          Annuitätendarlehen 5 Jahre zinsfrei, anschl. bis Bindungsende 0,5 %

-          Erhöhung der Grunddarlehen um ca. 10%

-          Steigerung der Tilgungsnachlässe auf die Grunddarlehen um 10 Prozentpunkte

(30 % bei 25 Jahren Bindung und 35 % bei 30 Jahren Bindung)

-          Erhöhung der Bewilligungsmieten von 5,90 € auf 6,00 bis max. 6,20 €/m² WFl (Mietniveaustufe 3, Einkommensgruppe A)

-          Zusatzdarlehen bei erhöhtem Energieeffizienzhaus-Standard (EH 40 / Netto-Null) und Bauen mit Holz: Erhöhung auf 1,30 €/kg verbautes Holz

Modernisierung (RLMod)

-          Allgemeine Voraussetzung: EH 100-Standard, Bindungsfrist, wahlweise 25 oder 30 Jahre

-          Annuitätendarlehen 5 Jahre zinsfrei, anschl. bis Bindungsende 0,5 %

-          Erhöhung des Darlehens auf max. 200.000 € / WE (vorher 150.000 € / WE)

-          25 – 30 % Tilgungsnachlass (vorher 20 - 25 %) in Abhängigkeit von Bindungsdauer, stufenweise Erhöhung für das Erreichen des EH 85, 70, 55, Netto-Null-Standards und ökologische Dämmung (max. 55% TiNa)

-          Überschreitung der Mietobergrenze (6,00 €/m2WFL) bis max. 1,00 €/m2WFL in Abhängigkeit von Energieeffizienz

Eigentumsförderung (WFB)

-          Steigerung der Grunddarlehen auf 107.000 € (vorher 97.000 €) und des Familienbonus auf 22.000 € / Kind oder schwerbehinderter Person (vorher 20.000 €)

-          Erweiterung der Fördermöglichkeiten für die Einkommensgruppe B (+40 % mehr Gehalt) – auch bei Modernisierung

Insbesondere der stark zunehmende Zinsabstand der Wohnraumförderung zu den steigenden Kapitalmarktzinsen für Baukredite und die deutliche Erhöhung der Tilgungsnachlässe sprechen für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Attraktivität der Förderkonditionen. Die Erhöhung von Grunddarlehen und Bewilligungsmieten bleiben hingegen etwas hinter der Marktentwicklung zurück.

Fortlaufendes Ziel der Wohnraumförderung ist es, Wohnraum für Haushalte zu schaffen, die sich am Markt nicht angemessen versorgen können und das Angebot attraktiver Wohnungen mit zeitgemäßen Standards zu bezahlbaren Preisen zu sichern sowie breiten Bevölkerungsschichten die Wohneigentumsbildung zu ermöglichen. Darüber hinaus kann die Wohnraumförderung einen Beitrag zur Erhaltung und Stärkung der städtebaulichen Funktion von Wohnquartieren leisten.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

Friedrichs

(Stadtrat)

 

               


Anlagen:
 

Keine