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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes (ROG), des Landesplanungsgesetzes (LPlG NRW) und des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) jeweils in der geltenden Fassung die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP)
48 MH (Sport- und Freizeitanlagen Uhlenhorstweg)
nach vorangegangener Prüfung und Entscheidung über die im Verfahren abgegebenen und in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen.
Die Änderung besteht aus Plan, Textteil und beigefügter Begründung einschließlich Umweltbericht.
Sachverhalt:
Der verfahrensbegleitende Ausschuss (vbA) RFNP hat auf seiner Sitzung am 10.02.2023 über eine Beschlussempfehlung im Sinne dieser Vorlage beraten.
Alle für dieses Verfahren erforderlichen Beschlüsse sind nach Beschlussempfehlung durch den verfahrensbegleitenden Ausschuss durch gleich lautende Beschlüsse in den Räten der sechs beteiligten Städte übereinstimmend gefasst worden.
Der Aufstellungsbeschluss für das vorgelegte Änderungsverfahren zum RFNP wurde von den Räten der Planungsgemeinschaft zwischen dem 04. März und dem 01. Juli 2021 gefasst. Im Rahmen des Scopings wurde den Fachbehörden die Gelegenheit gegeben, sich zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Die frühzeitige Beteiligung der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit fand vom 24. August bis 24. September 2021 statt. Die öffentliche Auslegung wurde im Zeitraum 15. März bis 05. Mai 2022 durch die Räte der Planungsgemeinschaft beschlossen. Die anschließende förmliche Beteiligung sowie die öffentliche Auslegung fanden vom 08. Juni bis 08. Juli 2022 statt.
48 MH (Sport- und Freizeitanlagen Uhlenhorstweg)
Der Änderungsbereich befindet sich im Mülheimer Stadtteil Broich und umfasst eine Fläche von ca. 5,7 ha. Am nördlichen Rand des Broich-Speldorfer Waldes gelegen, kennzeichnet er den Übergang zwischen Freiraum und Siedlungsraum. Die Umgebung ist geprägt durch Waldflächen, die teilweise von locker bebauter Wohnbebauung auf großzügigen und stark durchgrünten Grundstücken durchsetzt sind.
Aufgrund der bestehenden Sport- und Freizeitflächen mit untergeordneten Gebäuden ist der Änderungsbereich anthropogen überformt und baulich geprägt. Die großzügigen Sportanlagen des ansässigen Hockey- und Tennisvereins sowie z.T. denkmalgeschützten Pferdehaltungs- und Reitanlagen sollen als Sport- und Freizeitstandort im RFNP gesichert werden. Gleichzeitig sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass sich die vorhandenen Nutzungen im Sinne einer bestandsorientierten Planung auf den bestehenden Flächen angemessen weiterentwickeln können.
Im wirksamen Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) ist der Änderungsbereich vollständig als Wald / Waldbereich mit der überlagernden Festlegung Regionaler Grünzug dargestellt / festgelegt. Die zeichnerische Darstellung bzw. Festlegung des Änderungsbereichs wird mit dieser Änderung in Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Sondergebiet Freizeit, Erholung und Sport“ / Allgemeiner Siedlungsbereich für zweckgebundene Nutzungen „Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen“ geändert. Mit der Zweckbestimmung des SO bzw. der Zweckbindung des ASB wird die Sicherung des Sport- und Freizeitstandortes einschließlich der angemessenen Weiterentwicklung der vorhandenen Freizeit- und Sportanlagen vorgesehen. Hierbei umfasst die angemessene Weiterentwicklung den Neubau von Gebäuden vorrangig in Form von Ersatzbauten für abgängige Gebäude sowie geringfügige Erweiterungen bestehender baulicher Anlagen. Die überlagernde Festlegung Regionaler Grünzug wird im Änderungsbereich entsprechend zurückgenommen.
Bei dem Verfahren wurde die Begründung aufgrund von Stellungnahmen der beteiligten öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit redaktionell fortentwickelt. Inhalte, die eine Änderung der Planung erfordert hätten, ergaben sich aufgrund der förmlichen Beteiligung nicht.
Weiteres Verfahren
Mit dem abschließenden Feststellungsbeschluss wird das RFNP-Änderungsverfahren beendet. Nach der Beschlussfassung wird das Änderungsverfahren bei der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung eingereicht und das Ergebnis der Prüfung und Entscheidung den Einsendern der Stellungnahmen mitgeteilt.
Mit Veröffentlichung der erteilten Genehmigung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW und in den amtlichen Verkündungsorganen der Städte wird die Änderung des RFNP Ziel der Raumordnung bzw. wirksam.
Abwägungsmaterial
Zum Zeitpunkt des Planbeschlusses muss eine vollständige Erfassung, Bewertung und Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange erfolgen. Das Abwägungsmaterial umfasst deshalb sowohl die Anregungen und Einwendungen aus der vorgezogenen, frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, als auch die Anregungen, Einwendungen und Stellungnahmen der vorher genannten Stellen aus der förmlichen Beteiligung sowie die jeweiligen Stellungnahmen der Verwaltung dazu.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
Stadtrat
Anlagen:
- Änderungsplan, Begründung einschließlich Umweltbericht
- synoptische Darstellung der in der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und der Stellungnahmen der Verwaltung
- synoptische Darstellung der in der förmlichen Beteiligung und öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und der Stellungnahmen der Verwaltung
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Änderungsplan_Plankarte_48_MH (473 KB) | |||
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2 | öffentlich | Begruendung_Abschl_48 (371 KB) | |||
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3 | öffentlich | Erstausfertigung_RFNP_Plankarte_48MH (248 KB) | |||
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4 | öffentlich | SteckbriefUP_abschl_48 (483 KB) | |||
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5 | öffentlich | Synopse_Foerm_TOEB_48 (184 KB) | |||
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6 | öffentlich | Synopse_Foerml_Buerger_48 (4307 KB) | |||
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7 | öffentlich | Synopse_Fruehz_TöB_48 (269 KB) |