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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2023/0166  

Betreff: Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen: Auslegungsbeschluss für das Änderungsverfahren 53 GE: Gewerbepark Schalke-Nord in Gelsenkirchen
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Rogge, Peter
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Rogge, Peter
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
28.02.2023 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
18.04.2023 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
25.04.2023 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

               


Beschlussvorschlag:
 

  1. Der Rat der Stadt Herne nimmt die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anregungen und diesbezügliche Stellungnahmen der Verwaltung) zur Kenntnis.
  2. Der Rat der Stadt Herne beschließt die öffentliche Auslegung und Beteiligung der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf Grundlage des vorliegenden Planentwurfs für das Änderungsverfahren zum RFNP  53 GE: Gewerbepark Schalke-Nord

               


Sachverhalt:
 

Der verfahrensbegleitende Ausschuss (vbA) RFNP hat auf seiner Sitzung am 10.02.2023 über eine Beschlussempfehlung im Sinne dieser Vorlage beraten.

Der Rat der Stadt Herne hat am 21. Juni 2022 nach Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss RFNP am 29. April 2022 die Aufstellung des Änderungsverfahrens 53 GE beschlossen. Auf Grundlage der gleichlautenden Ratsbeschlüsse wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zeitraum von 22. August 2022 bis 22. September 2022 durchgeführt.

Die Änderung Nr. 53 GE: Gewerbepark Schalke-Nord bereitet die Wiedernutzung eines weitgehend brachgefallenen Gewerbeareals vor. Im RFNP ist eine Fläche für einen örtlichen Hauptverkehrszug dargestellt, der nicht mehr gebaut werden soll. Die Fläche des Hauptverkehrszuges wird in die umgebenden Nutzungen (GIB bzw. gewerbliche Baufläche und AFAB bzw. Grünfläche) integriert.

Bei dem Änderungsverfahren haben sich die Planungsziele und -inhalte auf Grundlage der frühzeitigen Beteiligung nicht geändert.

 

Weiteres Verfahren

Die öffentliche Auslegung r die Dauer eines Monats erfolgt r das Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 13 und § 41 Landesplanungsgesetz (LPlG NRW). r eine Verlängerung der Regelfrist liegt kein wichtiger Grund vor (Planverfahren ohne besondere Komplexität).

Die Beteiligung der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange r die Dauer eines Monats erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 13 und § 41 LPlG NRW. Nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens wird die Planänderung zum abschließenden Feststellungsbeschluss erneut in die Gremien der beteiligten Städte eingebracht und im Anschluss zur Genehmigung bei der Landesplanungsbehörde eingereicht.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

Friedrichs

Stadtrat

 

 

                


Anlagen:
 

        Änderungsplan Entwurf

        Begründungsentwurf mit Umweltbericht sowie

        synoptische Darstellung der in der Beteiligung vorgebrachten Anregungen und der Stellungnahmen der Verwaltung

               

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Änderungsplan_Plankarte_Entwurf_53 (538 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Begruendung_Entwurf_53 (339 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich SteckbriefUP_Entwurf_53 (504 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Synopse_Fruehz_TOEB_53 (198 KB)