Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2023/0164  

Betreff: Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen: Auslegungsbeschluss für das Änderungsverfahren 46 E: Bottroper Straße / Hilgerstraße (Thurmfeld) in Essen
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Rogge, Peter
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Rogge, Peter
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
28.02.2023 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
18.04.2023 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
25.04.2023 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

           


Beschlussvorschlag:
 

  1. Der Rat der Stadt Herne nimmt die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anregungen und diesbezügliche Stellungnahmen der Verwaltung) zur Kenntnis.
  2. Der Rat der Stadt Herne beschließt, das Plangebiet der Änderung 46 E neu abzugrenzen. Dabei wird im Nordosten die Fläche zwischen Hilgerstraße, Bersonstraße und Segerothpark in den Änderungsbereich einbezogen.
  3. Der Rat der Stadt Herne beschließt die öffentliche Auslegung und Beteiligung der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf Grundlage des vorliegenden Planentwurfs für das Änderungsverfahren zum RFNP  46 E: Bottroper Straße / Hilgerstraße (Thurmfeld)

           


Sachverhalt:
 

Der verfahrensbegleitende Ausschuss (vbA) RFNP hat auf seiner Sitzung am 10.02.2023 über eine Beschlussempfehlung im Sinne dieser Vorlage beraten.

Der Rat der Stadt Herne hat am 27. April 2021 nach Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss RFNP am 05. März 2021 die Aufstellung des Änderungsverfahrens 46 E beschlossen. Auf Grundlage der gleichlautenden Ratsbeschlüsse wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zeitraum von 24. August 2021 bis 24. September 2021 durchgeführt.

 

Änderung Nr. 46 E: Bottroper Straße / Hilgerstraße (Thurmfeld) 

Der Änderungsbereich des Areals Thurmfeld umfasst eine ca. 11,5 ha große Fläche im Stadtteil Nordviertel (Stadtbezirk I). Der RFNP soll als Entwicklungsgrundlage für den parallel zum RFNP-Änderungsverfahren in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Bottroper Str./Hilgerstr. (Thurmfeld)“ dienen.

Der gesamte Änderungsbereich umfasst ein Areal, das bereits seit Mitte des 19. Jh. überwiegend industriell geprägt ist. Zur Deckung des überdurchschnittlich hohen Bedarfs an gewerblichen Bauflächen in Essen und aufgrund der Nähe zur Universität, wird eine Entwicklung als Sonderstandort für gewerbliche und forschungsorientierte Zwecke vorgesehen. Neben der Weiterentwicklung der Universität soll das Areal in gleichem Maße der Ansiedlung von Unternehmen in Zukunftsmärkten, Einrichtungen der Forschung und Lehre sowie Instituten in privater und öffentlicher Trägerschaft dienen.

Im wirksamen Regionalen Flächennutzungsplan ist der Änderungsbereich als Wohnbaufläche / Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) sowie gewerbliche Baufläche / Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt / festgelegt. Die vorliegende RFNP-Änderung soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die zukünftig vorgesehene gewerbliche Entwicklung schaffen. Da sich die geplante Nutzung nicht aus den gegenwärtigen Darstellungen des Regionalen Flächennutzungsplans entwickeln lässt, ist dieser in Sonderbaufläche mit den Zweckbestimmungen Sondergebiet für Freizeit, Erholung und Sport, Sondergebiet für Hochschule, Bildung und Forschung sowie Sondergebiet für spezifische gewerbliche Nutzung zu ändern. Der regionalplanerische Teil des RFNP wird als ASB für zweckgebundene Nutzungen festgelegt. Von Norden nach Süden sowie von Nordwesten nach Südosten sind zudem die Trassen der Schienenwege für den überregionalen und regionalen Verkehr festgelegt. Diese bleiben erhalten.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit sind keine wesentlichen Bedenken vor-getragen worden, die zu einer Änderung der Planung geführt haben. Aufgrund vorgetragener Hinweise und Anregungen von beteiligten Trägern öffentlicher Belange wurde die Begrün-dung entsprechend angepasst.

Die Plandarstellung sowie der Änderungsbereich wurden auf der Grundlage des im Verfahren konkretisierten Bebauungsplanentwurfes entsprechen angepasst und geändert:

Zum Vorentwurf wurde der vormals 8,9 ha große Änderungsbereich als Gewerbliche Baufläche dargestellt. Auf der Grundlage des konkretisierten Bebauungsplanentwurfes wurde der Änderungsbereich im Nordosten um die Brachfläche zwischen Hilgerstraße, Bersonstraße und Segerothpark erweitert. Der Änderungsbereich umfasst nun im Entwurf eine Fläche von 11,5 ha und wird als Sonderbaufläche mit den Zweckbestimmungen Sondergebiet für Freizeit, Erholung und Sport, Sondergebiet für Hochschule, Bildung und Forschung sowie Sondergebiet für spezifische gewerbliche Nutzung dargestellt. Der jetzt auch betroffene regionalplanerische Teil wird als ASB für zweckgebundene Nutzungen festgelegt. Begründung und Umweltbericht wurden entsprechend der Änderungen überarbeitet.

 

Weiteres Verfahren

Die öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats erfolgt für das Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 13 und § 41 Landesplanungsgesetz (LPlG NRW). r eine Verlängerung der Regelfrist liegt kein wichtiger Grund vor (Planverfahren ohne besondere Komplexität).

Die Beteiligung der öffentlichen Stellen, Berden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für die Dauer eines Monats erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 13 und § 41 LPlG NRW. Nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens wird die Planänderung zum abschließenden Feststellungsbeschluss erneut in die Gremien der beteiligten Städte eingebracht und im Anschluss zur Genehmigung bei der Landesplanungsbehörde eingereicht.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

Friedrichs

Stadtrat

 

            


Anlagen:
 

  • Änderungsplan Entwurf
  • Begründungsentwurf mit Umweltbericht sowie
  • synoptische Darstellung der in der Beteiligung vorgebrachten Anregungen und der Stellungnahmen der Verwaltung

 

           

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Änderungsplan_Plankarte_46_E_Entwurf_20230111 (458 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Begrdg_Entwurf_46_2023_01_10 (361 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Steckbrief_46_E_20230110 (956 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Synopse_Fruehz_TOEB_46_E (232 KB)