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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.:2503 Bez.:Allgemeines Kulturmanagement | Nr.:15 Bez.: Transferaufwendungen | max. 12.000,00 (-) |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Kultur- und Bildungsausschuss beschließt die Leistung von Transferaufwendungen (Zuschüssen) an Herner Musikvereinigungen in maximal folgender Höhe:
Invitation e. V. 1.060,32 €
Senioren-Seemanns-Chor-Crange 1.823,82 €
MGV Sängervereinigung Röhlinghausen 1.823,82 €
MGV Sangeslust 1862 1.471,08 €
MGV Concordia 1892 1.413,06 €
Chorgemeinschaft Horsthausen 1.823,82 €
Emscherland-Akkordeon-Orchester 995,37 €
Trixi-Chor 1.584,81 €
Die Auszahlung, auch eventueller Teilbeträge, steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel sowie der Beachtung eventueller Verfügungen bezüglich der Mittelbewirtschaftung durch den Stadtkämmerer.
Sachverhalt:
Die Gewährung von Zuschüssen an Chöre und Instrumentalvereine ist seit dem 04.06.1985 durch eine Ratsrichtlinie geregelt.
Der Zuschuss wird danach anhand der Aktivitäten der Vereinigung durch ein aus deren Kreis gewähltes Gutachtergremium festgelegt.
Grundlage sind die Aktivitäten der Vereinigungen in der Öffentlichkeit. Gewichtet wird nach größeren Konzerten mit Bestuhlung sowie Auftritten i. d. R. in karitativen Einrichtungen (Krankenhäuser, Seniorenwohneinrichtungen, Vereinsheime etc.).
Das Verfahren der Bezuschussung nach Aktivitätsbeurteilung hat sich über Jahrzehnte bewährt, konnte aber pandemiebedingt nicht für die Zuschussgewährung in den Jahren 2021 und 2022 umgesetzt werden.
Aus der im Jahr 2020 durchgeführten Versammlung der Vertreterinnen und Vertreter der Vereine wurde der Vorschlag entwickelt, für die Dauer der Pandemie Zuschüsse in Höhe des Durchschnitts der Jahre 2019 und 2020 zu leisten.
Das Verfahren wurde erstmals 2021 und 2022 praktiziert.
Insofern entspricht die vorgeschlagene Zuschusshöhe exakt den Vorjahressummen.
Auch für das laufende Jahr soll dieses Verfahren beibehalten werden.
Die Mittel sind in entsprechender Höhe im Haushaltsplan 2023 eingeplant.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Merkendorf
(Stadtrat)