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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2023/0150  

Betreff: Antrag: Berichtspflicht vor Baugenehmigungen oder Bauvorbescheiden in oder am Rande von Landschaftsschutzgebieten und Naturschutzgebieten
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag-Formular
Verfasser:Grüne-Fraktion
Federführend:FB 54 - Bauordnung Beteiligt:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung
Bearbeiter/-in: Bensel, Heike   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
28.02.2023 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:
 

Die Verwaltung muss die Ausschüsse für Umweltschutz und für Planung und Stadtentwicklung sowie den Naturschutzbeirat unverzüglich informieren, sobald ein Bauvorbescheid oder eine Baugenehmigung für ein Vorhaben

 

1. zur erstmaligen Errichtung von Gebäuden im ungeplanten Innenbereich, sofern das  Vorhabengrundstück an ein Landschaftsschutzgebiet oder Naturschutzgebiet angrenzt,

 

2. in einem Landschaftsschutzgebiet oder Naturschutzgebiet sofern es sich nicht um ein  privilegiertes bzw. begünstigtes Vorhaben nach § 35 I und IV BauGB handelt

 erteilt werden soll.

 

Die Bescheidung des Bauantrages ist unter Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen so lange zurückzustellen, bis der Umwelt- oder der Planungsausschuss über das Vorhaben auf Grundlage einer schriftlichen Sitzungsvorlage beraten konnten.

 


Sachverhalt:
 

Der Erhalt wertvoller ökologischer Flächen ist in einer so dicht besiedelten Stadt wichtig r die Natur und die Klimafolgenanpassung. Der Fall der Bergstraße zeigt, wie sensibel Baugenehmigungen in und an Landschaftsschutzgebieten sind. Grundsätzlich können Baugenehmigungen oder Bauvorbescheide für Flächen nach §34 BauGB durch das Einleiten eines Bebauungsplanverfahrens mindestens aufgeschoben werden. Nach Erteilung einer Genehmigung ist dieser Weg schwierig ohne Regresspflichten möglich. Daher sollen die politischen Gremien rechtzeitig informiert werden und die Möglichkeit der Beratung erhalten. Die Meinung darüber, wann dies gewünscht ist, kann zwischen Verwaltung und Ratsmehrheit unterschiedlich ausfallen.

    


Anlagen:
 

Original des Antrags   

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antrag_Baugenehmigung 34-1 (156 KB)