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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien beschließt:
Den Vertreter*innen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH wird die Weisung erteilt, den Wirtschaftsplan 2023
mit einem Bilanzgewinn in Höhe von 38.347.615,68 € und einem Nettoinvestitionsvolumen von 220.000,00 € festzustellen.
Sachverhalt:
Der Wirtschaftsplan 2023 umfasst den Erfolgs-, Finanz- und Investitionsplan. Der Erfolgsplan weist für das Jahr 2023 einen Bilanzgewinn in Höhe von 38.347.615,68 € (Vorjahr: Bilanzverlust in Höhe von 32.508.246,44 €) aus.
Der Finanzplan umfasst ein Nettoinvestitionsvolumen von 220.000,00 € (Vorjahr: 244.380,00 €).
Nach § 9 lit. g) des Gesellschaftsvertrages stellt die Gesellschafterversammlung den Wirtschaftsplan fest. Gemäß § 16 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages sind alle Angelegenheiten, die der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung obliegen, dem Aufsichtsrat zur Vorberatung vorzulegen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft soll in seiner Sitzung am 03.02.2023 den Wirtschaftsplan vorberaten.
Die Gesellschafterversammlung der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH soll den Wirtschaftsplan nach der Beschlussfassung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien der Stadt Herne sowie der bürgerschaftlichen Gremien der Städte Bochum und Witten feststellen.
Der Wirtschaftsplan 2023 wurde vorab allen Fraktionsvorsitzenden sowie den Sprechern der Gruppen im Rat zur Kenntnisnahme übersandt.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine