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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien genehmigt die Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2023 der chip GmbH Cooperationsgesellschaft Hochschulen und Industrielle Praxis (chip GmbH) mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -71.504,00 €.
Sachverhalt:
Gemäß § 10 Ziffer 1 und § 11 des Gesellschaftsvertrages der chip GmbH genehmigt die Gesellschafterversammlung den ihr von der Geschäftsführung vorgelegten jährlichen Wirtschaftsplan.
Der Wirtschaftsplan umfasst Erfolgs-, Finanz-, Investitions- und Stellenplan sowie eine Planbilanz und geht für das Jahr 2023 von einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -71.504,00 € (Vorjahr: Jahresüberschuss i. H. v. 118.600,00 €) aus.
Die Gesellschafterversammlung der chip GmbH hat in ihrer Sitzung am 6. Dezember 2022 über den Wirtschaftsplan 2023 beraten.
Der Wirtschaftsplan 2023 wurde vorab allen Fraktionsvorsitzenden sowie den Sprechern der Gruppen im Rat zur Kenntnisnahme übersandt.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine