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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2023/0097  

Betreff: Antrag: Prüfauftrag - Einrichtung einer Fahrradzone im Stadtteil Bickern
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag-Formular
Verfasser:SPD- und CDU-Bezirksfraktion Wanne
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Frommenkord, Denise
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Wanne
31.01.2023 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Wanne beauftragt die Verwaltung um die Prüfung der Anordnung einer Fahrradzone (Zeichen 244.3 StVO) im Stadtteil Bickern, bestehend aus den Straßen, die innerhalb des Bereichs liegen, der von der Wilhelmstraße, der Schlachthofstraße, der Berliner Straße / L639 und der Erzbahntrasse umschlossen wird. In die Prüfung sollen die folgenden Überlegungen einbezogen werden:

Die Fahrradzone soll für den Anliegerverkehr freigegeben sein. Die Vereinbarkeit von Fahrradzone und öffentlichem Nahverkehr ist ebenso zu überprüfen. Für die Einrichtung sind Fördermöglichkeiten durch Bund und Land in Anspruch zu nehmen. Die Verwaltung wird gebeten, die Beschilderung / Markierung und die notwendigen Anpassungsmaßnahmen im Verkehrsraum der Bezirksvertretung Wanne zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Maßnahme soll zunächst als Verkehrsversuch auf ein Jahr befristet werden (Beginn dieser Maßnahme: frühestens nach Ende der Testphase im Quartier Gartenstadt in Eickel). Fortlaufende Untersuchungen sollen dazu führen, dass sowohl regelmäßige Evaluierungen als auch eine abschließende Evaluierung stattfinden. Im Fokus liegt hier die Fragestellung, ob die Maßnahme angenommen wurde und eine Weiterführung sinnvoll ist. Falls zur Vorbereitung der Anordnung bspw. Verkehrszählungen oder im Zuge des Versuchs vergleichende Untersuchungen zur Lage erforderlich sind, wird die Verwaltung gebeten, diese Daten unverzüglich zu erheben. Zudem sollen die Erkenntnisse aus dem laufenden Versuch der Fahrradzone im Quartier Gartenstadt mit in die Prüfung einbezogen werden.

 


Sachverhalt:
Mit der StVO-Änderung vom April 2020 sind Fahrradzonen neu eingeführt worden. Im Vergleich mit Fahrradstraßen sind sie mit wesentlich geringerem Beschilderungsaufwand einzurichten und erfordern nicht den Nachweis des Radverkehrs als vorherrschender Verkehrsart.

Durch die Einrichtung von Fahrradzonen kann die Attraktivität des Radfahrens als Verkehrsmittel gesteigert werden, da es sicherer und angenehmer wird, mit dem Fahrrad zu fahren. Das kann wiederum dazu beitragen, dass mehr Menschen aufs Fahrrad umsteigen. Die Verringerung des Autoverkehrs kann die Umweltbelastung durch Abgase und Lärm reduzieren. Demnach wird die Luftqualität verbessert und der Verkehrsfluss entlastet.

Vor diesem Hintergrund wurde in der Sitzung der Bezirksfraktion Eickel vom 10. Juni 2021 einstimmig beschlossen, dass die Verwaltung überprüfen sollte, ob im Quartier Gartenstadt eine Fahrradzone eingerichtet werden kann. Seit Ende des letzten Jahres gibt es nun diese erste Fahrradzone im Herner Stadtgebiet. Der Versuch läuft zunächst für ein Jahr. Fortlaufende Untersuchungen hinsichtlich Akzeptanz aller Verkehrsteilnehmenden sollen der Evaluation dieser Installation dienen. Gleichwohl können erste Erkenntnisse bei der Prüfung für Bickern bereits eine Rolle spielen.

Es ist nur konsequent, die im städtischen „Masterplan klimafreundliche Mobilität“ geforderte Förderung des Fahrradverkehrs fortzuführen. Der Stadtteil Bickern bietet hier sehr gute Voraussetzungen. Alle Straßen im umrissenen Gebiet erlauben nur Tempo 30. Mit der Erzbahntrasse im Westen und dem Zugang zum Stadtgarten sowie dem Grünen Ring gibt es Wege bzw. Anknüpfungspunkte an Infrastrukturen, die von vielen Fahrradfahrenden genutzt werden.

    


Anlagen:
 

Original des Antrags  

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Prüfauftrag Fahrradzone in Bickern (40 KB) PDF-Dokument (69 KB)