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Vorlage - 2023/0065  

Betreff: Erneuerung des vorhandenen Abwasserkanals zwischen Hammerschmidtstraße und Emscherstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Martin Pawlicki
Federführend:FB 55 - Stadtgrün Bearbeiter/-in: Pawlicki, Martin
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Wanne
31.01.2023 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

                                                          


Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksvertretung Wanne beschließt gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe b) der Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Herne die Entfernung von vier Platanen, da diese direkt im Bereich der Baugruben für die Kanalerneuerungsmaßnahme zwischen Hammerschmidtstraße und Emscherstraße stehen.

 

Nr. 62, Stammumfang 250 cm

Nr. 72, Stammumfang 135 cm

Die Bäume 62 und 72 werden durch insgesamt fünf Laubbäume mit einem Stammumfang von 20 - 25 cm ersetzt.

 

Nr. 63, Stammumfang 200 cm (optional)

Nr. 73, Stammumfang 150 cm (optional)

Sollten die Bäume 63 und 73 zusätzlich gefällt werden müssen, würden sie durch weitere fünf Laubbäume ersetzt werden

Begründung:

Diese Bäume stehen so nah an den zwingend zu errichtenden Baugruben, dass ihre Haltewurzeln im erheblichen Umfang geschädigt bzw. entfernt werden müssen. Die Standsicherheit dieser Bäume ist danach nicht mehr gewährleistet.

 

Die Bezirksvertretung Wanne nimmt die Kanalerneuerungsmaßnahme zwischen der Hammerschmidtstraße und Emscherstraße unter Beachtung der nachstehend genannten naturschutzrechtlichen Auflagen, zur Kenntnis.                                                       


 

Sachverhalt:

 

Allgemeines:

 

Die Stadtentwässerung Herne GmbH & Co KG plant die Erneuerung und Erweiterung des vorhandenen Abwasserkanals aus 1974, welcher erhebliche bauliche Schäden und hydraulische Engpässe aufweist.

Der Hauptbereich, welcher von den Bauarbeiten betroffen ist, befindet sich in der Emscherstraße von Haus Nr.82 Nr. 88.

Ein weiterer Abschnitt der Kanalerneuerungsarbeiten verläuft über die angrenzende Grünwegeverbindung am Sportplatz vorbei bis zur Hammerschmidtstraße.

 

 

Leistungsumfang Kanalbau:

 

 Im Zuge der Planung wurden mehrere Varianten geprüft. Die Prüfung ergab, dass die ausgewählte Variante sowohl die geringste Einschränkung u.a. für die angrenzende Nutzung des Sportplatzes als auch den geringsten Eingriff in den Baumbestand und der angrenzenden Waldfläche verursacht.

So ist vorgesehen, dass mittels Rohrvortrieb von der Hammerschmidtstraße zur Emscherstraße das vorhandene Waldstück unterirdisch gequert wird. Ab der Emscherstraße wird der eingesetzte Rohrvortrieb unterhalb des Straßenkörpers bis zur Straßenkreuzung weitergeführt. Die Gesamtlänge der Baumaßnahme beträgt ca. 250 Meter, davon 50 Meter in offener Bauweise. Durch die Wahl des Rohrvortriebes soll mit einigen unabweisbaren Ausnahmen (Erfordernis von Baugruben) die vorhandene Vegetation, insbesondere die nach der Baumschutzsatzung geschützten Platanen an der Emscherstrasse, erhalten bleiben. Gleichzeitig wird dadurch verhindert, dass durch die Bauarbeiten in den Waldbereich mit Ausnahme einer erforderlichen Baugrube am Waldrand zur Hammerschmidtstraße eingegriffen wird.

 

 

 

Baumschutzsatzung:

Trotz der Vorkehrungen zur Sicherung des Baumbestandes ssen aufgrund der Größe der Baugruben (6x6 Meter) an der Emscherstraße 2 Platanen Nr. (Stammumfang 135-250 cm) gefällt werden, da diese direkt im Bereich der Baugruben stehen.

 

Bei den Bäumen Nr. 63 und 73 entscheidet sich erst im Laufe des Arbeitsfortschrittes, ob sie bei Erstellung der Baugruben auch entfernt werden müssen. Hier ist der Abstand zu den Baugruben größer, weshalb eine endgültige Entscheidung noch nicht gefällt werden kann. Der FB 55 und die ökologische Baubegleitung werden das zu gegebener Zeit vor Ort entscheiden.

 

 

 

Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz:

Im Bereich des Waldrandes an der Hammerschmidtstraße ist für die dort erforderliche Baugrube ein Gehölzbestand von ca. 69 qm zu roden.

Im Rahmen einer naturschutzrechtlichen Eingriffsbewertung und Bilanzierung ergibt sich ein Defizit von 745 Wertpunken, welches nach Abschluss der Bauarbeiten in dem vom Eingriff betroffenen Raum durch Gehölzpflanzungen wieder zu kompensieren ist. im Falle einer nur teilweisen oder Nichtdurchführbarkeit der Kompensationsmaßnahme wird durch die Untere Naturschutzbehörde nach den gesetzlichen Bestimmungen die Zahlung eines Ersatzgeldes festgesetzt.

 

Alle Fällungen und Rodungen werden unter Beachtung der geltenden Artenschutzbestimmungen durchgeführt.

 

 

Ökologische Baubegleitung

Im Rahmen der Kanalerneuerungsmaßnahme ist eine befristete Grundwasserabsenkung unumgänglich. Für die Dauer dieser Maßnahme wird daher der Vitalitätszustand der umliegenden Vegetationsbestände durch eine ökologische Baubegleitung beobachtet.

Im Falle einer negativen Entwicklung wird eine oberflächliche Bewässerung der betroffenen Bereiche vorgenommen.

 

 

 

 

 

Kosten und Durchführung der Kanalerneuerungsmaßnahme:

 

Die Baukosten werden mit 1.200.000 Euro kalkuliert.

                                                         


Anlagen:

Entwurfsplanung der SEH vom 10.10.2022

Berechnung Wertverlust im Bereich der Waldfläche

                                                          

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2022-10-10_Hammerschmidtstraße_Entwurfsplanung LP (158 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich KEN EmscherStr. Bilanzierung (10 KB)