|
|
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss bestellt für die restliche Dauer der Wahlperiode 2020/2025 den städtischen Bediensteten Armin Kurpanik zu seinem Schriftführer.
Sachverhalt:
Gemäß § 52 Absatz 1 GO NRW in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und 7 GO NRW hat der Schulausschuss zur Fertigung der Sitzungsniederschriften eine Schriftführerin / einen Schriftführer für die Dauer der Wahlzeit zu bestellen.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Merkendorf
Stadtrat
Anlagen:
Keine