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Sachverhalt:
Ich zitiere einen Hilferuf eines Betroffenen aus einem ausländerrechtlichen Forum:
„Hallo, ich habe im April 2022 einen Einbürgerungsantrag gestellt. Das RP Darmstadt hat mir ein Schreiben geschickt, dass ich mit einer Verzögerung von 11 – 12 Monaten rechnen muss. Die Behörde hat seit 2020 Probleme bei der Bearbeitung der Anträge von Nicht-EU Bürgern. Die haben nicht genug Personal dafür. Seit 2 Jahren tut sich da nichts. Ist so eine Verzögerung überhaupt erlaubt oder legitim? Könnte eine Untätigkeitsklage da weiterhelfen?“
Ähnliche Hilferufe hört man von Betroffenen, die sich an die Herner Ausländerbehörde wenden. Es fehlt dort offensichtlich Personal und nach dem Ende der Corona-Pandemie und dem Beginn des Ukraine-Krieges hat man dort ein erhöhtes Arbeitsaufkommen. Und der Leiter der Ausländerbehörde Volker Hinz hat ja gesagt, dass es sehr schwer sei, überhaupt qualifiziertes Personal für die Ausländerbehörde zu finden.
Vor diesem Hintergrund bitte ich die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
„Ein immer größer werdendes Aufgabenspektrum, weiter steigende Anforderungen an die Beschäftigten und die große Herausforderung des demografischen Wandels müssen alle nordrhein-westfälischen Kommunen bewältigen. Ob strategische Haushaltskonsolidierung, Organisations- und Ablaufoptimierung, Stellenbewertung und -bemessung, bei jedem Projekt erarbeiten wir die Lösungen gemeinsam mit den Beschäftigten.“
Anlagen:
Original der Anfrage
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Wartezeiten bei der Ausländerbehörde (1036 KB) |