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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2022/1274  

Betreff: Fahrbahnerneuerung Westring zwischen Forell- und Germanenstraße einschl. Nebenfahrbahn (Fahrradstraße)
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Krück - 2474, Herr Stork- 2346
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Deutsch, Christina
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
02.02.2023 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Ausschuss für Digitales, Infrastruktur und Mobilität Entscheidung
02.03.2023 
des Ausschusses für Digitales, Infrastruktur und Mobilität beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 5401

Nr.: 2

 

 

 

   24.190 p.a.

Bez.: Öffentliche Verkehrsflächen

Bez.: Zuwendungen und

allgemeine Umlagen

 

 

 

 

 

 

Nr.: 14

                           -33.388,00 p.a.

Bez.: Bilanzielle Abschreibungen

 

 

 

 

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: 7.541049

Nr.: 1

 

 

 

                                 605.000,00 €

 

 

 

 

 

60.000,00

Bez.: Erneuerung

 

Bez.: Einzahlungen aus

 verkehrswichtiger Straßen

 

Investitionszuwendungen

 

Nr.: 8

 

 

Bez.: Auszahlungen r

 

 

Baumaßnahmen

                               - 834.700,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

               


Beschlussvorschlag:
 

Der Ausschuss für Digitales, Infrastruktur und Mobilität beschließt die Fahrbahnerneuerung auf dem Westring zwischen Forell- und Germanenstraße sowie auf der Nebenfahrbahn (Fahrradstraße) zwischen Lackmannshof und Im Beismar vorbehaltlich der Zustimmung des Zuwendungsgebers und der Mittelbereitstellung im Haushalt gemäß den vorgelegten Planunterlagen sowie der nachfolgenden Baubeschreibung.

               


Sachverhalt:
 

  1. Beschreibung vorhandener Situation

 

Der Westring ist eine stark befahrene innerörtliche Landesstraße (L 551) die von Bochum durch Herne nach Recklinghausen führt.

Er wird durch Schwer- und Busverkehr hochgradig beansprucht und ist Zubringer / offizielle Umleitungsstrecke für die A 42. Er ist in dem zu betrachtenden Abschnitt durchgängig mit vier Fahrstreifen (zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung) ausgebaut und erfüllt die Anbindungsfunktion zu verschiedenen Wohn- / Gewerbegebieten und dient als ÖPNV Linienweg für die Buslinie 362 (Bedienung im 20 Min. Takt).

Im Abschnitt zwischen den Einmündungen Lackmannshof und Im Beismar verfügt der Westring über eine asphaltierte Parallelfahrbahn, welche als Fahrradstraße angeordnet ist. Die Fahrradstraße und der Westring sind baulich durch eine Mittelinsel voneinander getrennt. An den jeweiligen Einmündungen ist die Mittelinsel unterbrochen.

Zwischen dem Kreisverkehr und der Straße Lackmannshof befindet sich auf der westlichen Seite die ÖPNV Haltestelle „Innovationszentrum“. Diese ist nicht nach dem aktuellen Ausbaustandard der Stadt Herne barrierefrei ausgebaut. In nördlicher Richtung und im gesamten Haltestellenbereich existiert auf der Nebenanlage ein Radweg. In südlicher Richtung wird der Radverkehr auf einer gemeinsamen Geh- und Radverkehrsanlage bis zur Einmündung Lackmannshof geführt.

Auf der westlichen Seite des Westrings befinden sich drei Bereiche, in denen Längsparkstreifen baulich angelegt sind.

Verkehrsuntersuchungen mittels Videoaufzeichnungen haben ergeben, dass es bei der Linksabbiegebeziehung vom Westring auf den Autobahnzubringer der Autobahn 42 zu einer Überstauung auf dem Westring kommt. Grund dafür ist die geringe Aufstelllänge des Linksabbiegestreifens von rund 65 m. Durchschnittlich tritt die Rückstauhäufigkeit 2-3 mal die Stunde für 2-3 Autolängen auf. Der Rückstau löst sich erst nach 1 vollständig durchlaufenden Grünphase wieder auf.

Die Fahrbahndecke des Straßenabschnitts hat ihre Nutzungsdauer von 25 Jahren bereits weit überschritten. Der Asphaltbelag ist ausgemergelt, weist Spurrinnen, Risse sowie offene Nähte auf. Der schlechte Zustand der Fahrbahndecke wird durch die Zustandserfassung 2018 bestätigt (siehe Abbildung 1). Trotz erhöhter Unterhaltungsaufwendungen durch den Bauhof der Stadt Herne wird sich die Decke der Fahrbahn infolge des Schwerlastverkehrsanteils und der Witterung immer mehr verschlechtern und den Oberbau der Gesamtkonstruktion nicht mehr schützen können. r die grundhafte Erneuerung der Deck- und Binderschicht ist jetzt der wirtschaftlich optimale Eingreifzeitpunkt, um kostengünstig die Lebensdauer der Verkehrsfläche zu sichern.

 

 

 

 

Abb1: Ergebnis der messtechnischen Zustandserfassung 2018;

Abschnitt 1: Forellstraße bis Germanenstraße

 

Bewertung nach Schulnoten:

Blau = bester Zustand 1

Grün = guter Zustand 2

Hellgrün = zufriedenstellender Zustand 3

Gelb = schlechter Zustand 4

Rot = sehr schlechter Zustand 5

 

Die Ergebnisse der Lärmkartierung gemäß der EU Umgebungslärmrichtlinie zeigen, dass der hier zu betrachtende Bereich stark durch Verkehrslärm belastet ist.

Vorhandener Aufbau der Hauptfahrbahn im Westring:

ca. 22 cm Asphalt

ca. 45 cm frostsicherer Aufbau

Die Fahrradstraße (Nebenfahrbahn) besteht aus einer schadhaften dünnen PAK-haltigen Asphaltschicht. Die Entwässerung der Fahrbahn erfolgt über eine einzeilige Betonsteinrinne.

Der Gehweg befindet sich weitestgehend in einem verkehrssicheren Zustand und muss nur an einzelnen Stellen reguliert werden.

Vorhandener Aufbau der Fahrradstraße:

  ca. 3 cm inhomogene Asphaltschicht, teerhaltig

  ca. 40 cm Frostschutzschicht aus Asche / RC-Material

2.    Beschreibung geplante Maßnahme

 

Auf einer Länge von ca. 270 m soll die Fahrbahndecke des Westrings zwischen Forellstraße und Germanenstraße grundhaft erneuert werden. Die Fahrbahnoberfläche weist in Teilbereichen bereits nachhaltige Schadensbilder auf. Die Tragfähigkeit und Wasserdurchlässigkeit der ungebundenen Schichten sind bisher nicht beeinträchtigt.

Die Fahrbahnerneuerung soll vorwiegend durch Fräsen und Wiedereinbau der Asphaltdeck- und Binderschicht erfolgen.

Die Längs- und Querneigungen der Fahrbahnfläche werden durch den Austausch der Rinnen und die erneuerte Oberfläche verbessert.

 

Wesentliche Bestandteile der Baumaßnahme sind:

      ca. 6.600 Fahrbahndeckschichterneuerung SMA 5 S

      ca. 4.100 Fahrbahnbinderschichterneuerung AC 16 B S

      ca. 800 m Erneuerung einzeilige Rinne mit Straßenabläufen

      ca. 600 qm Betonsteinpflaster herstellen

      ca. 250 m Bordstein setzen

 

Nach der Fertigstellung wird sich der Fahrbahnaufbau in der Hauptfahrbahn Westring in Anlehnung an die „Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen“, Ausgabe 2012 nach der Belastungsklasse 10 richten.

3 cm Splittmastixasphalt (SMA 5 S)

4 cm Asphaltbinder (AC 16 B S)

15 cm Asphalttragschicht (AC 32 T S) (vorhanden)

15 cm Schottertragschicht (HKS 0/45) (vorhanden),

34 cm Frostschutzschicht (RCL 0/45) (vorhanden)

 

Nach der Fertigstellung wird sich der Fahrbahnaufbau in der Nebenfahrbahn (Fahrradstraße) Westring in Anlehnung an die „Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen“, Ausgabe 2012 Belastungsklasse 1,0 (Fahrradstraße) wie folgt darstellen.

3 cm Splittmastixasphalt (SMA 5 S)

10 cm Asphalttragschicht (AC 32 T S)

ca.40 cm Frostschutzschicht (vorhanden)

Durch den Austausch der Schichten wird die Tragfähigkeit der Fahrbahn verbessert. Die Asphaltschichten, und dadurch die Tragfähigkeit, werden deutlich verstärkt.

Die vorhandene Haltestelle „Innovationszentrum“ wird gemäß der Regelzeichnung der Stadt Herne barrierefrei ausgebaut. Auf einer Länge von 18,50 m wird ein Buskapstein mit einer Auftrittshöhe von 18 cm verbaut. Das vorhandene Pflaster wird durch neues graues Beton-steinpflaster in 10/20/8 ausgetauscht und höhenmäßig im Gefälle reguliert.

Der südlich an die Haltestelle grenzende Parkstreifen wird zu einem hochbordgeführten Rad-weg ausgebaut. Somit wird die Führung der zu Fuß Gehenden und der zu Rad Fahrenden als getrennter Geh- und Radweg südlich der Haltestelle ausgewiesen. Der Gehweg wird in diesem Abschnitt rund 2,77 m und der Radweg 2,34 m breit. Des Weiteren wird ein Sicherheitstrennstreifen von 0,50 m breite zwischen Radweg und Fahrbahn mit 10/20/8er Pflaster in grauvorgesehen. Die vorhandenen Gehwegplatten im Gehweg werden durch 10/20/8er Pflaster in grau getauscht und der Radweg wird in rotem ungefasten 10/20/8er Pflaster ausgebaut. Zwischen dem Radweg und dem Gehweg wird ein 10 cm breiter Begrenzungsstreifen in weiß gepflastert. 15 m vor der Lichtsignalanlage an dem Knotenpunkt Westring / Lackmanns-Hof wird der Radverkehr mit einer Rampe auf die Fahrbahn geführt und kommt mit einem Abstand von 5 m zum MIV an der Haltelinie zum Stehen. Durch die neue Führung des Radverkehrs (Wegfall Gehweg im Kreuzungsbereich) am Knotenpunkt Westring / Lackmanns-Hof wird die vorhandene Lichtsignalanlage versetzt. Diese Neustrukturierung der Radverkehrsanlage führt zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit für zu Rad Fahrende: Der Radverkehr wird gemeinsam mit dem MIV signalgesteuert über den Knotenpunkt geführt, sodass ein sicheres Einbiegen in die Fahrradstraße ermöglicht wird. Die Markierung des Knotenpunktes Westring / Lackmanns-Hof wird gemäß ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) der Radverkehrsführung angepasst.

Der Rechtsabbiegestreifen zwischen den Knotenpunkten Westring / Lackmanns-Hof und Westring / Germanenstraße vom Westring in die Germanenstraße wird vollständig zurück gebaut und als Grünfläche hergestellt. Auch hier wird die Verkehrssicherheit durch die Entsiegelung des Rechtsabbiegestreifens erhöht: Durch den Rückbau des Rechtsabbiegestreifens entsteht für den in die Germanenstraße abbiegenden Verkehr ein Versatz zur parallel verlaufenden Fahrradstraße. Dadurch verbessert sich die Sichtbeziehung zwischen den jeweiligen Verkehrsteilnehmern bei einem Abbiegevorgang.

Auf Grund der Entfernung des Rechtsabbiegestreifens auf dem Westring und der geringen vorhandenen Breite (ca. 2,00m) wird die Mittelinsel auf der Germanenstraße neu dimensio-niert und geringfügig in ihrer Lage verändert. Somit wird u. a. ein fahrdynamisches Ab- und Einbiegen sichergestellt. Die beiden Inselköpfe werden mit Bordsteinen auf der Fahrbahn hergestellt und die Innenfläche der Mittelinsel wird asphaltiert. Dadurch wird die Qualität beim Überfahren der Mittelinsel für zu Rad Fahrende gesteigert. Durch eine Verbreiterung der Mit-telinsel auf 2,50m wird zukünftig ein Aufstellen mit dem Fahrrad auf der Mittelinsel gewährleistet. Ebenfalls wird die Querungsstelle barrierefrei für zu Fuß Gehende ausgebaut und erhält sowohl auf der Mittelinsel sowie in beiden Gehwegbereichen taktile Elemente. Um ein Überfahren der Mittelinsel durch den MIV zu verhindern, werden mit einem Abstand von 1,50m bis 2,00m Absperrpfosten auf der Mittelinsel vorgesehen.

Die Aufstelllänge des nördlichen MIV-Linksabbiegestreifens der Autobahnanschlussstelle Herne-Baukau (BAB A 42) wird bei der Gelegenheit vergrößert. Dazu wird der vorhandene Tropfen des Fahrbahnteilers baulich zurückgenommen. Der Linksabbiegestreifen wird damit um rund 23 Meter verlängert und hat somit zukünftig eine Gesamt-Aufstelllänge von rund 85 m. Eine bauliche Trennung der gegenläufigen Fahrstreifen bleibt weiterhin in einer Breite von 1,60 m bestehen.

Die neu herzustellende Markierung wird der geänderten Verkehrsführung in allen betreffenden Bereichen angepasst.

3.    Beleuchtung und Lichtsignalanlagen

Da es sich im Bereich der Fahrradstraße um eine reine Fahrbahnsanierungsmaßnahme handelt und keine Nebenanlagen (bspw. Gehwege) betroffen sind, verbleibt die Beleuchtungsanlage in ihrem vorhandenen Zustand.

Die Beleuchtungsanlage im Westring befindet sich im Mittelstreifen. Sie ist verkehrssicher und muss nicht erneuert werden.

Da der Parkstreifen auf dem Westring entfällt und zum Radweg ausgebaut wird, ist es erforderlich einen Ampelmast auf dem Westring vor der Einmündung in den Lackmannshof zu versetzen.

 

  1. Entwässerung

Eine Untersuchung der Straßenabläufe sowie der Anschlussleitungen ist erfolgt.

Im Zuge der Fahrbahnerneuerung werden defekte Straßenabläufe und defekte Zuleitungen erneuert.

Die Straßenablaufleitungen werden mittels des bereits vorgestellten und im Rahmen anderer Maßnahmen durchgeführten Inlinerverfahrens erneuert.

5.    Belastete Schichten

Die vorhandene Asphaltschicht in der Nebenfahrbahn (Fahrradstraße) ist mit Teer belastet. Die Kosten sind in den Gesamtkosten enthalten.

6.    Grunderwerb

r die Baumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich.

7.    KAG / Erschließungsbeiträge

Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) werden nicht erhoben. Anlie-gerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden für den Abschnitt der Radstraße von der Germanenstraße bis zur Straße Im Beismar erhoben.

Rechtliche Begründung der Nichterhebung:

Bei dem Westring handelt es sich um eine fertige Straße für die Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) nicht mehr zu erheben sind.

Anliegerbeiträge nach dem KAG werden für den Abschnitt Westring nicht erhoben, da es sich um eine Landesstraße handelt.

Nach derzeitiger Rechtsprechung und der gültigen Ausbaubeitragssatzung können für Fahr-bahnen klassifizierter Straßen keine Beiträge erhoben werden.

Anliegerbeiträge werden für den Abschnitt der Radstraße von der Germanenstraße bis zur Straße Im Beismar erhoben.

8.    Finanzierung

Die Gesamtkosten betragen gemäß anliegender Kostenschätzung ca. 834.700 €. Die Kostenschätzung ist mit den Mittelpreisen des stadteigenen Mutterleistungsverzeichnisses und einem Zuschlag für Kostensteigerungen in Höhe von 10 % erstellt worden.

Die Maßnahme wird gemäß den Förderrichtlinien des kommunalen Straßenbaus (FöRi-KomStra) zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert.

Die zu erhebenden Straßenausbaubeiträge nach KAG werden ebenfalls gefördert.

Die Finanzierung ist in den Haushalt eingeplant. Der Eigenanteil der Stadt Herne ist im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes im Haushaltsplan für das Jahr 2023 veranschlagt.

9.    Bauzeit/Baubeginn

Die Maßnahme wird nach Maßnahmenbeschluss ausgeschrieben.

Bauzeit: ca. 6 Monate

Baubeginn: voraussichtlich Frühjahr 2023

 

10.           Umleitung / Verkehrsführung während der Bauzeit

Die Baumaßnahme wird in fünf Bauabschnitten (siehe Punkt 2) durchgeführt.

  1. Bauabschnitt

Umbau Haltepunkt `Innovationszentrum` und Herstellung Geh-Radweg, Rückbau Rechtsabbieger in die Germanenstraße

> Westring einspurig befahrbar

 

  1. Bauabschnitt

Fahrbahn Westring zw. Kreisverkehr Forellstraße und Germanenstraße (Wochenendeinsatz in den Sommerferien)

> Vollsperrung (Freitag 20:00 Uhr bis Montag 5:00 Uhr)

 

  1.                Bauabschnitt

Fahrbahn Westring zw. Germanenstraße und Kreisverkehr Forellstraße (Wochenendeinsatz in den Sommerferien)

>Vollsperrung (Freitag 20:00 Uhr bis Montag 5:00 Uhr)

  1. Bauabschnitt

Verlängerung Fahrspur (Linksabbieger) zur A 42

> Westring einspurig befahrbar

 

  1. Bauabschnitt

Abschnittweise Erneuerung der Nebenfahrbahn (Fahrradstraße) zw. Lackmannshof und Im Beismar

> abschnittweise Vollsperrung

Die Zufahrten zu Grundstücken können größtenteils aufrechterhalten werden.

Die Durchgängigkeit für Fußnger*innen wird immer gewährleistet sein. Für Rettungsfahrzeuge wird die Befahrbarkeit immer gewährleistet.

Das geplante Verkehrskonzept ist mit der Verkehrsbehörde (FB 44/4), der Feuerwehr, der Polizei und HCR abgestimmt.

 

10. rgerinformation

Im Rahmen der Maßnahmenvorbereitung wurde gemäß § 8a des Kommunalabgabengesetzes zu einer Bürgerversammlung im Januar 2023 eingeladen.

Weiterhin steht der/die zuständigen Sachbearbeiter/In des Fachbereichs Tiefbau und Verkehr für Fragen und Anregungen sowohl in Schriftform als auch mündlich in Form einer telefonischen Beratung oder persönlichen Einzelgesprächen (unter Einhaltung der Abstandsregeln) zur Verfügung.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Friedrichs

Stadtrat

 

                


Anlagen:
 

-          Übersichtplan

-          Lageplan

-          Regelausbauquerschnitt BK 32 gemäß RStO‘12

-          Regelzeichnung taktile Führung

 

               

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Übersichtsplan (382 KB)      
Anlage 5 2 öffentlich 2023_01_25_Westring zwischen A42 und Kreisverkehr Forellstraße_Kr (2041 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Übersichtsplan (140 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4 - Regelquerschnitt Radstraße (BK 1,0) (95 KB)