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Sachverhalt:
Die Stadt Herne verfolgt die Absicht, auf ihrem Stadtgebiet ein Wohnbaugebiet modellhaft zu entwickeln, das die Ziele und Anforderungen des Klimaschutzes, der Klimafolgenanpassung und des ökologischen Bauens in den Mittelpunkt stellt. Die Entscheidung einer hierfür geeigneten Fläche fiel zugunsten der WEP-Fläche „Wiescherstraße SO9“ aus, da sie bereits baulich genutzt wurde und somit allein aufgrund des planerischen Grundsatzes des „sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden“ im Hinblick auf die genannten Zielsetzungen besonders geeignet ist. Die mit der geplanten wohnbaulichen Entwicklung verbundenen Auswirkungen beeinträchtigen nicht die bestehende klimatische Ausgleichsfunktion der benachbarten Friedhofsfläche. Der Standort verfügt über eine gute Anbindung an den ÖPNV (Haltepunkte von 4 Buslinien in einem Radius von rund 500 m), in das städtische und regionale Radwegenetz integrierte Radwege sind ebenfalls vorhanden. Auf kurzem Weg sind viele Einrichtungen der sozialen Infrastruktur erreichbar. Ein umfangreiches Warenangebot zur Deckung des täglichen, mittleren und langfristigen Bedarfs findet sich in der nur rund einen Kilometer entfernt gelegenen Herner Innenstadt.
Als Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplans zur Schaffung des erforderlichen Planungsrechts bedarf es der Erarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs, der den besonderen Anforderungen und Bedingungen, die an eine Klimasiedlung zu stellen sind, gerecht wird. Um einerseits eine gute Bandbreite an unterschiedlichen möglichen Entwicklungsvarianten zu erhalten, andererseits die gewünschte und den anspruchsvollen Zielen Rechnung tragende hohe städtebauliche und gestalterische Qualität zu schaffen, hat die Stadt Herne im Mai dieses Jahres einen städtebaulichen Realisierungswettbewerb ausgelobt, der mit der Entscheidung durch das Preisgericht am 23. November zu einem Ergebnis führte. Das Preisgericht setzte sich aus insgesamt neun Preisrichtern (fünf Fach- und vier Sachpreisrichter) zusammen. Es handelte sich um einen einphasigen, nichtoffenen Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren nach der „Richtlinie für Planungswettbewerbe“ (RPW 2013).
An dem Wettbewerb nahmen fünf Planungsbüros teil. Das Verfahren verlief anonym und die erbrachten Wettbewerbsleistungen entsprachen der Grundlagenermittlung und dem städtebaulichen Vorentwurf (Leistungsphasen I bis II) nach dem „Merkblatt Nr. 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg“. Das Planungsbüro, das den vom Preisgericht ausgewählten Siegerentwurf erarbeitet hat, erhält eine weitere Beauftragung zur Überarbeitung des Wettbewerbsbeitrags zum Städtebaulichen Entwurf (Leistungsphase III).
Die Begleitung und Koordination des Wettbewerbs erfolgte durch das Büro scheuvens + wachten plus planungsgesellschaft mbH in Kooperation mit dem Fachbereich 51/2. Die Fünf Planungsbüros haben jeweils einen Beitrag auf zwei Blättern anonym eingereicht (Tarnnummern 2011, 2012, 2013, 2014, und 2015). Das Preisgericht hat die eingereichten Arbeiten nach zwei Wertungsdurchgängen und anschließender Diskussion wie folgt platziert:
1. Preis: Arbeit 2011
2. Preis: Arbeit 2015
3. Preis: Arbeit 2013
Die Arbeiten 2012 und 2014 sind im Rahmen des zweiten Wertungsdurchgangs ausgeschieden und kamen nicht mehr in die engere Wahl. Welche Verfasser hinter welchen Tarnnummern stehen, wie das Preisgericht die drei Arbeiten der engeren Wahl im Detail beurteilt hat sowie alle weiteren Informationen zur Preisgerichtssitzung können dem als Anlage beigefügten Protokoll entnommen werden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
Stadtrat
Anlagen:
1. Übersichtsplan (Lage des Wettbewerbsgebiets im Stadtgebiet)
2. Wettbewerbsbeiträge 2011 bis 2015
3. Protokoll der Preisgerichtssitzung
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Übersichtsplan (514 KB) | |||
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2 | öffentlich | Wettbewerbsbeiträge 2011 bis 2015 (83613 KB) | |||
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3 | öffentlich | Protokoll der Preisgerichtssitzung (240 KB) |