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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2022/1212  

Betreff: Vorschlag: Vorstellung und Erläuterung der Aufgaben des Kreisverbindungskommandos sowie dessen Einbindung in die Herner Krisen- und Präventionsstruktur
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorschlag Formular
Verfasser:SVO Radicke
Federführend:Büro Dezernat VI Bearbeiter/-in: Riedel, Andreas
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Sicherheit und Ordnung
01.02.2023 
des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Sicherheit und Ordnung zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:
 

Artikel 35 GG definiert sehr genau, in welchem Fall die Deutsche Bundeswehr im Inland eingesetzt werden darf und zu welchem Zwecke. Dort heißt es:

(2) Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung kann ein Land in Fällen von besonderer Bedeutung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordern, wenn die Polizei ohne diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen könnte. Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.

(3) Gefährdet die Naturkatastrophe oder der Unglücksfall das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen die Weisung erteilen, Polizeikräfte anderen Ländern zur Verfügung zu stellen, sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte einsetzen. Maßnahmen der Bundesregierung nach Satz 1 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates, im Übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben.

 

In den vergangenen Jahren haben wir in Deutschland immer wieder Szenarien erlebt, die die Unterstützung der Bundeswehr im Inland erforderlich machten. Zu nennen ist dabei die Oderflut, die Corona-Pandemie oder auch die Flutkatastrophe im Ahrtal im Sommer 2021. Flächendeckender und langanhaltender Stromausfall (BlackOut) gilt ebenfalls als ein solches Notszenario, in dem Kommunen, Länder und der Bund die Unterstützung der Streitkräfte in Anspruch nehmen können.

Für die Umsetzung vor Ort bedarf es jedoch einer Koordinierungseinheit, die mit den kommunalen Krisenstäben als Bindeglied zwischen Streitkräften und Verwaltung fungiert. Aus diesem Grund wurden bereits vor einigen Jahren die Kreisverbindungskommandos (KVK) in Dienst gestellt.

 

Wir bitten Sie, diese Strukturen im Rahmen der Ausschusssitzung der breiten Öffentlichkeit und der Politik vorzustellen und die Arbeitsweise zwischen städtischer und landes- sowie bundeshoheitlicher Ebene zu erläutern, um die Errungenschaft dieser Einrichtung entsprechend zu würdigen, die Ansprechpartner kennenzulernen und damit Sensibilität in der Bevölkerung zu schaffen.

 

           


Anlagen:
 

Original des Vorschlags         

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2022-12 -07 VTO Kreisverbindungskommando (188 KB)