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Sachverhalt:
Im Sommer 2019 wurde die Empfehlung zur Initiierung einer kommunalen Suchthilfeplanung durch die Suchtkoordinatorin der Stadt Herne an die Präventions- und Gesundheitskonferenz gegeben und dort beschlossen.
Die LWL-Koordinationsstelle Sucht hat das Angebot der kooperativen kommunalen Suchthilfeplanung (KkSHP) zur Unterstützung von Kommunen in ihrer Verantwortung für regionale Strukturen im Gesundheitsbereich entwickelt.
Neben der genannten Unterstützung bietet die KkSHP die Möglichkeit,
- Zuständigkeiten und Aufgabenbereiche der Leistungsträger sowie die Angebotsstrukturen der Leistungserbringer transparenter zu gestalten,
- vorhandene Ressourcen effektiver zu nutzen sowie neue Ressourcen zu eröffnen,
- Angebote der Suchthilfe und Prävention zu qualifizieren,
- die Strukturen der Angebote und der Institutionen zu optimieren.
Im 1. Quartal 2020 begann der Prozess KkSHP unter Beteiligung von Vertreter*innen der Anbieter, Selbsthilfe und Leistungsträger und musste dann bedingt durch die Corona Pandemie zunächst ruhen. Im Mai 2022 wurde sie wiederaufgenommen. Bei einer Fachtagung „Suchthilfeplanung in Herne – Mitreden. Mitmachen. Mitgestalten.“ im Juni 2022 wurde in Untergruppen (U-AGs) in Form einer Zukunftswerkstatt zu Schwerpunkten gearbeitet. Diese waren:
- Umgang mit Doppeldiagnosen im Herner Suchthilfesystem
- Kooperation zwischen der Jugend- und Suchthilfe in Herne
- Wie gehen wir mit älter werdenden Klient:innen um?
- Die Situation wohnungsloser abhängigkeitserkrankter Menschen
- Spezifischer Blick auf Hilfen für langzeitarbeitslose Menschen
- Suchthilfe für Menschen mit geistiger Behinderung
Die U-AGs wurden eingeladen, diesen am Fachtag begonnen Prozess fort zu setzen. Im 1. Quartal 2023 werden die erzielten Ergebnisse / Themenschwerpunkte der U-AGs dann in der Lenkungsgruppe KkSHP vorgestellt und weiterbearbeitet. Anschließend werden sie den Vertreter:innen der Politik z. B. im Rahmen eines Fachtages zur Mitgestaltung des weiteren Vorgehens vorgestellt.
Hierbei sollen folgende Ziele verfolgt werden:
- Konkretisierung der Bedarfsplanung der Suchthilfe-Angebote für die Stadt Herne
- Einführung von Steuerungsmöglichkeiten / Qualitätsmanagement
- Vernetzung / Kooperation der Leistungsträger und –anbieter
Ziel ist es, den Prozess der KkSHP im September 2023 abzuschließen und die Ergebnisse im Anschluss daran den politischen Ausschüssen zur Beschlussfassung vorzustellen.
Im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren wurde am 20.11.2019 beschlossen, dass die Verwaltung die Voraussetzungen zur Umsetzung des Maßnahmenkataloges schafft. Dazu werden die bestehenden Verträge / Vereinbarungen im Bereich Suchthilfe mit Wirkung zum 31.12.2022 mit Wirkung für den 31.12.2024 gekündigt. Auf der Basis der Ergebnisse der KkSHP werden dann neue Verträge / Vereinbarungen gestaltet.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Chudziak
Anlagen:
Keine