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Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
in €: |
Haushaltsstelle: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
Keine |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:
Der von den Vertreter/innen der Stadt Herne in der
Gesellschafterversammlung der Energie- und Wasserversorgung Mittleres
Ruhrgebiet GmbH am 29.07.2003 gefasste Beschluss zur Beteiligung der Trianel
European Energy Trading GmbH, Aachen an der Trianel Energy Trading BeNeLux B.
V., Schiedam/NL wird genehmigt.
Sachverhalt:
Das Stammkapital der Energie- und Wasserversorgung Mittleres
Ruhrgebiet GmbH (ewmr) wird von den Städten Bochum mit 57,0 %, Herne mit 27,8 %
und Witten mit 15,2 % gehalten.
Die beteiligten Städte haben sich darauf verständigt, diese
Beschlussvorlage als einheitliche Entscheidungsgrundlage für die jeweiligen
Gremien zu erstellen.
Vorbemerkung
Die Trianel European Energy Trading GmbH, Aachen, (TEET)
wurde im Sommer 1999 als grenzüberschreitende Energiehandelsgesellschaft
gegründet. Für die mittelbare Beteiligung der Städte Aachen und Viersen an der
TEET und der Tochter Trianel Energie B.V., Maastricht, erteilte die
Bezirksregierung Köln mit Erlassen vom 17.11.2000 und 16.01.2001 die
Genehmigung gemäß § 107 Abs. 4 GO NRW. Diese Genehmigung war erforderlich wegen
der beabsichtigten Betätigung der Trianel-Gesellschaften auf ausländischen
Märkten. Im Jahre 2001 hat sich die ewmr mit zzt. 35,4 % an der TEET beteiligt.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung gem. §§ 107 Abs. 4 und 115 GO NRW wurde
am 06.08.2001 erteilt.
Neue Beteiligung
Die TEET beabsichtigt, sich an der “Trianel Energy Trading
BeNeLux B. V., Schiedam, NL zu beteiligen.
Artikel 3 des als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrages
legt den Gesellschaftszweck wie folgt fest:
“Gegenstand der Gesellschaft ist der
Handel in Energie und energiebeziehende Produkten und alles, was damit
zusammenhängt oder dem förderlich sein kann, alles im weitesten Sinne des
Wortes.
Die Gesellschaft kann sich
beteiligen an, die Führung übernehmen von oder sich auf andere Weise
interessieren an anderen Gesellschaften oder Unternehmen mit einem gleichen
oder verwandten Ziel, sowie an der Finanzierung mitwirken oder einstehen - auf
welche Weise auch immer - für Schulden anderer Gesellschaften und Unternehmen.”
Gründe für die Beteiligung der ewmr an dieser Gesellschaft
Bei der Gründung der TEET war angenommen worden, dass es
sinnvoll sei, einen gemeinsamen Trading Floor für die Bedienung der deutschen,
niederländischen und erwarteten belgischen Gesellschafter in Aachen einzurichten.
Es zeigte sich jedoch bald, dass für den Handel auf den BeNeLux-Märkten ein
eigenes, auf die speziellen Marktbedingungen in diesen Regionen ausgerichtetes
Team erforderlich sein würde. Im Bereich Netzzugang, Preisentwicklung und
Handelspartner herrschten auf Grund der verschiedenen Liberalisierungsmodelle
und der Netzengpässe an den Grenzen noch deutlich andere Bedingungen als in
Deutschland. Auf den Aufbau eines zusätzlichen BeNeLux-Handelsteams wurde
jedoch verzichtet, da im Jahr 2000 ein neuer niederländischer Gesellschafter in
die TEET aufgenommen werden konnte, der bereits über einen eingerichteten
Trading Floor für den niederländischen Markt verfügte (ONS Energy Services
B.V.). Es wäre nicht sinnvoll gewesen, diese vorhandenen Kapazitäten in der
TEET noch einmal zu doppeln. Stattdessen wurde nach Wegen gesucht, wie diese
Kapazitäten der ONS Energy Services auch von der Trianel und ihren
Gesellschaftern genutzt werden könnten.
Als Lösung wurde gefunden, ein Joint Venture zwischen der
TEET, der ONS Energy Services und weiteren niederländischen
TEET-Gesellschaftern zu bilden, in das die Handelsaktivitäten der ONS Energy
Services eingebracht werden. Auf Grund der einfacheren Beschlussverfahren in
den Niederlanden konnte das Joint Venture von ONS Energy Services und
Nutsbedrijven Maastricht unter dem Namen Trianel Energy Trading BeNeLux
inzwischen bereits gegründet werden. Der dritte, erst kürzlich beigetretene
niederländische Gesellschafter der TEET, die Cogas Facilitair B. V., prüft
derzeit ebenfalls eine Beteiligung. Es steht nun der Beitritt der TEET zu
diesem Joint Venture an.
Die Gründe für einen Beitritt der TEET sind:
- Es
ist wesentlich kostengünstiger und risikoloser, sich an den bereits vorhandenen
und bewährten Handelsaktivitäten aus der ONS Energy Services zu beteiligen, als
in der TEET ein weiteres Niederlande-Team aufzubauen.
- Sollte
die TEET sich nicht an der Trianel Energy Trading BeNeLux beteiligen,
müssten die niederländischen TEET-Gesellschafter eine völlig eigenständige, von
der TEET getrennte Handelsgesellschaft einrichten. Dieses würde den Zielen der
Kooperation in der TEET völlig zuwiderlaufen, denn die notwendige Synergie- und
Konvergenzentwicklung zwischen dem deutschen und dem niederländischen Handelszweig
könnte nicht umgesetzt werden. Das Synergiepotential betrifft die gemeinsame
Nutzung von Risikomanagement- und anderen IT-Systemen, den offenen Austausch
von in den verschiedenen Märkten gewonnenen Handelserfahrungen, die Abstimmung
von Handelsstrategien, die Nutzung von Kooperationsmöglichkeiten im
grenzüberschreitenden Handel etc.
- Die
enge Kooperation im Handel, und das heißt vor allem auf der Beschaffungsseite,
ist auch erforderlich, um erfolgreich die grenzüberschreitenden
Vertriebsgeschäfte der Trianel-Gruppe weiterzuentwickeln.
- Die
Beteiligung an der Trianel Energy Trading BeNeLux ist nur eine
gesellschaftsrechtlich andere, weil kostengünstigere Umsetzung des bereits bei
der Gründung der TEET angelegten Vorhabens einer gemeinsamen Handelsaktivität
im deutschen und BeNeLux-Markt.
- Die geplante Beteiligung der TEET an der Trianel Energy Trading BeNeLux erfolgt zum Nominalwert (also kein Aufgeld) und entspricht in ihrem Kapitaleinsatz (1,47 Mio. Euro) recht exakt der Einlage der niederländischen Gesellschafter in die TEET (1,38 Mio Euro plus ca. 0,1 Mio Euro Anteil an den Rücklagen). Das bedeutet: Das von den niederländischen Gesellschaftern in der TEET angelegte Geld wird nun in die Trianel BeNeLux investiert, um dadurch die Handelsfunktionalität für die niederländischen Gesellschafter darzustellen; bisher hatte die TEET den niederländischen Gesellschaftern für ihr investiertes Geld noch keinen Handels-Nutzen bieten können (außer Teilhabe an Kosten und Ergebnissen der TEET).
- Sollte
es zu der Beteiligung der TEET an der Trianel Energy Trading BeNeLux nicht
kommen, wäre der Fortbestand der bisher sehr erfolgreichen
deutsch-niederländischen Zusammenarbeit im Stadtwerkebereich als gefährdet
anzusehen.
Öffentlicher Zweck
Der öffentliche Zweck einer Beteiligung an der Trianel
Energy Trading BeNeLux ist aus deutscher Sicht der gleiche wie der öffentliche
Zweck der Gründung der TEET, also einer grenzüberschreitenden kommunalen
Energiehandelsgesellschaft. Nur durch eine ungehinderte grenzüberschreitende
Zusammenarbeit bei Energiebeschaffung, Energiehandel und -vertrieb kann
langfristig eine eigenständige, wettbewerbsfähige Marktposition für die
kooperierenden Stadtwerke aufrechterhalten werden, da auch alle wesentlichen
Wettbewerber selbstverständlich grenzüberschreitend tätig sind und
wirtschaftlichen Nutzen aus den bis auf weiteres bestehenden Preisdifferenzen
zwischen den Märkten ziehen. Trianel ist, 3 Jahre nach ihrer Gründung, ein
erfolgreiches, im Markt akzeptiertes Unternehmen und ein wichtiger Faktor bei
der Gestaltung von Stadtwerke-freundlichen Rahmenbedingungen im
Energie-Großhandelsmarkt. Auf Grund u. a. ihrer grenzüberschreitenden
Beschaffungs- und Vertriebsmöglichkeiten stärkt sie die an ihr beteiligten
Stadtwerke ganz wesentlich in ihren Möglichkeiten, ihren Kunden günstige Preise
zu bieten und gleichzeitig gute Ergebnisse zu erzielen.
Fazit
Gemäß § 9 Abs. 2 Buchstabe i) des Gesellschaftsvertrages der
ewmr unterliegt der Erwerb von Beteiligungen der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung.
Die Gesellschafterversammlung hat in ihrer Sitzung am
29.07.2003 die Beteiligung der TEET an der Trianel Energy Trading BeNeLux B. V
beschlossen. Der Beschluss bedarf der Genehmigung des Rates.
Die Beteiligung der TEET an der Trianel Energy Trading
BeNeLux B. V. ist gem. § 115 Abs. 1 Buchstabe b) GO NRW der Bezirksregierung
anzuzeigen. Außerdem bedarf die Aufnahme einer wirtschaftlichen Betätigung auf
ausländischen Märkten der aufsichtsbehördlichen Genehmigung nach § 107 Abs. 4
GO NRW.
Für die anderen beteiligten Städte an der Gesellschaft
(außer Bochum, Herne, Witten) wurde das kommunalaufsichtliche Verfahren durch
den Regierungspräsidenten in Köln bereits abgeschlossen.
Darüber hinaus ist der Rat gemäß § 107 Abs. 5 GO NRW vor der Entscheidung über die Gründung bzw. die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an Unternehmen im Sinne des § 107 Abs. 1 GO NRW auf der Grundlage einer Marktanalyse über die Chancen und Risiken des beabsichtigten wirtschaftlichen Engagements und über die Auswirkungen auf das Handwerks und die mittelständische Wirtschaft zu unterrichten. Zu diesem Zweck ist den örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen von Handwerk, Industrie und Handel und der für die Beschäftigten der jeweiligen Branche handelnden Gewerkschaft Gelegenheit zur Stellungnahme zur Marktanalyse zu geben.
Dieses Marktanalyseverfahren ist inzwischen abgeschlossen.
Von den angeschriebenen Stellen wurden keine Bedenken
erhoben.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bornfelder
Anlagen:
Anlage 1: Gesellschaftsvertrag der
Trianel Energy Trading BeNeLux B. V.