Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2003/0779  

Betreff: Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH
hier: Beteiligung der Trianel European Energy Trading GmbH, Aachen, an der Trianel Energy Trading BeNeLux B. V., Schiedam/NL
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Erfurt, 28 49
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Heckenkamp, Liane  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
Beratungsfolge:
Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe Vorberatung
04.11.2003 
des Ausschusses für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
11.11.2003 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
18.11.2003 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 Keine

---

---

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der von den Vertreter/innen der Stadt Herne in der Gesellschafterversammlung der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH am 29.07.2003 gefasste Beschluss zur Beteiligung der Trianel European Energy Trading GmbH, Aachen an der Trianel Energy Trading BeNeLux B. V., Schiedam/NL wird genehmigt.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Das Stammkapital der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) wird von den Städten Bochum mit 57,0 %, Herne mit 27,8 % und Witten mit 15,2 % gehalten.

 

Die beteiligten Städte haben sich darauf verständigt, diese Beschlussvorlage als einheitliche Entscheidungsgrundlage für die jeweiligen Gremien zu erstellen.

 

Vorbemerkung

 

Die Trianel European Energy Trading GmbH, Aachen, (TEET) wurde im Sommer 1999 als grenzüberschreitende Energiehandelsgesellschaft gegründet. Für die mittelbare Beteiligung der Städte Aachen und Viersen an der TEET und der Tochter Trianel Energie B.V., Maastricht, erteilte die Bezirksregierung Köln mit Erlassen vom 17.11.2000 und 16.01.2001 die Genehmigung gemäß § 107 Abs. 4 GO NRW. Diese Genehmigung war erforderlich wegen der beabsichtigten Betätigung der Trianel-Gesellschaften auf ausländischen Märkten. Im Jahre 2001 hat sich die ewmr mit zzt. 35,4 % an der TEET beteiligt. Die kommunalaufsichtliche Genehmigung gem. §§ 107 Abs. 4 und 115 GO NRW wurde am 06.08.2001 erteilt.

 

Neue Beteiligung

 

Die TEET beabsichtigt, sich an der “Trianel Energy Trading BeNeLux B. V., Schiedam, NL zu beteiligen.

 

Artikel 3 des als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrages legt den Gesellschaftszweck wie folgt fest:

 

“Gegenstand der Gesellschaft ist der Handel in Energie und energiebeziehende Produkten und alles, was damit zusammenhängt oder dem förderlich sein kann, alles im weitesten Sinne des Wortes.

Die Gesellschaft kann sich beteiligen an, die Führung übernehmen von oder sich auf andere Weise interessieren an anderen Gesellschaften oder Unternehmen mit einem gleichen oder verwandten Ziel, sowie an der Finanzierung mitwirken oder einstehen - auf welche Weise auch immer - für Schulden anderer Gesellschaften und Unternehmen.”

 

Gründe für die Beteiligung der ewmr an dieser Gesellschaft

 

Bei der Gründung der TEET war angenommen worden, dass es sinnvoll sei, einen gemeinsamen Trading Floor für die Bedienung der deutschen, niederländischen und erwarteten belgischen Gesellschafter in Aachen einzurichten. Es zeigte sich jedoch bald, dass für den Handel auf den BeNeLux-Märkten ein eigenes, auf die speziellen Marktbedingungen in diesen Regionen ausgerichtetes Team erforderlich sein würde. Im Bereich Netzzugang, Preisentwicklung und Handelspartner herrschten auf Grund der verschiedenen Liberalisierungsmodelle und der Netzengpässe an den Grenzen noch deutlich andere Bedingungen als in Deutschland. Auf den Aufbau eines zusätzlichen BeNeLux-Handelsteams wurde jedoch verzichtet, da im Jahr 2000 ein neuer niederländischer Gesellschafter in die TEET aufgenommen werden konnte, der bereits über einen eingerichteten Trading Floor für den niederländischen Markt verfügte (ONS Energy Services B.V.). Es wäre nicht sinnvoll gewesen, diese vorhandenen Kapazitäten in der TEET noch einmal zu doppeln. Stattdessen wurde nach Wegen gesucht, wie diese Kapazitäten der ONS Energy Services auch von der Trianel und ihren Gesellschaftern genutzt werden könnten.

 

Als Lösung wurde gefunden, ein Joint Venture zwischen der TEET, der ONS Energy Services und weiteren niederländischen TEET-Gesellschaftern zu bilden, in das die Handelsaktivitäten der ONS Energy Services eingebracht werden. Auf Grund der einfacheren Beschlussverfahren in den Niederlanden konnte das Joint Venture von ONS Energy Services und Nutsbedrijven Maastricht unter dem Namen Trianel Energy Trading BeNeLux inzwischen bereits gegründet werden. Der dritte, erst kürzlich beigetretene niederländische Gesellschafter der TEET, die Cogas Facilitair B. V., prüft derzeit ebenfalls eine Beteiligung. Es steht nun der Beitritt der TEET zu diesem Joint Venture an.

 

Die Gründe für einen Beitritt der TEET sind:

 

-           Es ist wesentlich kostengünstiger und risikoloser, sich an den bereits vorhandenen und bewährten Handelsaktivitäten aus der ONS Energy Services zu beteiligen, als in der TEET ein weiteres Niederlande-Team aufzubauen.

 

-           Sollte die TEET sich nicht an der Trianel Energy Trading BeNeLux beteiligen, müssten die niederländischen TEET-Gesellschafter eine völlig eigenständige, von der TEET getrennte Handelsgesellschaft einrichten. Dieses würde den Zielen der Kooperation in der TEET völlig zuwiderlaufen, denn die notwendige Synergie- und Konvergenzentwicklung zwischen dem deutschen und dem niederländischen Handelszweig könnte nicht umgesetzt werden. Das Synergiepotential betrifft die gemeinsame Nutzung von Risikomanagement- und anderen IT-Systemen, den offenen Austausch von in den verschiedenen Märkten gewonnenen Handelserfahrungen, die Abstimmung von Handelsstrategien, die Nutzung von Kooperationsmöglichkeiten im grenzüberschreitenden Handel etc.

 

-           Die enge Kooperation im Handel, und das heißt vor allem auf der Beschaffungsseite, ist auch erforderlich, um erfolgreich die grenzüberschreitenden Vertriebsgeschäfte der Trianel-Gruppe weiterzuentwickeln.

 

-           Die Beteiligung an der Trianel Energy Trading BeNeLux ist nur eine gesellschaftsrechtlich andere, weil kostengünstigere Umsetzung des bereits bei der Gründung der TEET angelegten Vorhabens einer gemeinsamen Handelsaktivität im deutschen und BeNeLux-Markt.

 

-           Die geplante Beteiligung der TEET an der Trianel Energy Trading BeNeLux erfolgt zum Nominalwert (also kein Aufgeld) und entspricht in ihrem Kapitaleinsatz (1,47 Mio. Euro) recht exakt der Einlage der niederländischen Gesellschafter in die TEET (1,38 Mio Euro plus ca. 0,1 Mio Euro Anteil an den Rücklagen). Das bedeutet: Das von den niederländischen Gesellschaftern in der TEET angelegte Geld wird nun in die Trianel BeNeLux investiert, um dadurch die Handelsfunktionalität für die niederländischen Gesellschafter darzustellen; bisher hatte die TEET den niederländischen Gesellschaftern für ihr investiertes Geld noch keinen Handels-Nutzen bieten können (außer Teilhabe an Kosten und Ergebnissen der TEET).

 

-           Sollte es zu der Beteiligung der TEET an der Trianel Energy Trading BeNeLux nicht kommen, wäre der Fortbestand der bisher sehr erfolgreichen deutsch-niederländischen Zusammenarbeit im Stadtwerkebereich als gefährdet anzusehen.

 

 

Öffentlicher Zweck

 

Der öffentliche Zweck einer Beteiligung an der Trianel Energy Trading BeNeLux ist aus deutscher Sicht der gleiche wie der öffentliche Zweck der Gründung der TEET, also einer grenzüberschreitenden kommunalen Energiehandelsgesellschaft. Nur durch eine ungehinderte grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei Energiebeschaffung, Energiehandel und -vertrieb kann langfristig eine eigenständige, wettbewerbsfähige Marktposition für die kooperierenden Stadtwerke aufrechterhalten werden, da auch alle wesentlichen Wettbewerber selbstverständlich grenzüberschreitend tätig sind und wirtschaftlichen Nutzen aus den bis auf weiteres bestehenden Preisdifferenzen zwischen den Märkten ziehen. Trianel ist, 3 Jahre nach ihrer Gründung, ein erfolgreiches, im Markt akzeptiertes Unternehmen und ein wichtiger Faktor bei der Gestaltung von Stadtwerke-freundlichen Rahmenbedingungen im Energie-Großhandelsmarkt. Auf Grund u. a. ihrer grenzüberschreitenden Beschaffungs- und Vertriebsmöglichkeiten stärkt sie die an ihr beteiligten Stadtwerke ganz wesentlich in ihren Möglichkeiten, ihren Kunden günstige Preise zu bieten und gleichzeitig gute Ergebnisse zu erzielen.

 

Fazit

 

Gemäß § 9 Abs. 2 Buchstabe i) des Gesellschaftsvertrages der ewmr unterliegt der Erwerb von Beteiligungen der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung.

 

Die Gesellschafterversammlung hat in ihrer Sitzung am 29.07.2003 die Beteiligung der TEET an der Trianel Energy Trading BeNeLux B. V beschlossen. Der Beschluss bedarf der Genehmigung des Rates.

 

Die Beteiligung der TEET an der Trianel Energy Trading BeNeLux B. V. ist gem. § 115 Abs. 1 Buchstabe b) GO NRW der Bezirksregierung anzuzeigen. Außerdem bedarf die Aufnahme einer wirtschaftlichen Betätigung auf ausländischen Märkten der aufsichtsbehördlichen Genehmigung nach § 107 Abs. 4 GO NRW.

 

Für die anderen beteiligten Städte an der Gesellschaft (außer Bochum, Herne, Witten) wurde das kommunalaufsichtliche Verfahren durch den Regierungspräsidenten in Köln bereits abgeschlossen.

 

Darüber hinaus ist der Rat gemäß § 107 Abs. 5 GO NRW vor der Entscheidung über die Gründung bzw. die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an Unternehmen im Sinne des § 107 Abs. 1 GO NRW auf der Grundlage einer Marktanalyse über die Chancen und Risiken des beabsichtigten wirtschaftlichen Engagements und über die Auswirkungen auf das Handwerks und die mittelständische Wirtschaft zu unterrichten. Zu diesem Zweck ist den örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen von Handwerk, Industrie und Handel und der für die Beschäftigten der jeweiligen Branche handelnden Gewerkschaft Gelegenheit zur Stellungnahme zur Marktanalyse zu geben.

 

Dieses Marktanalyseverfahren ist inzwischen abgeschlossen.

 

Von den angeschriebenen Stellen wurden keine Bedenken erhoben.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

Bornfelder

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1: Gesellschaftsvertrag der Trianel Energy Trading BeNeLux B. V.