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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt bestellt gemäß § 5 Abs. 3 AG-KJHG NRW i.V.m. § 4 Abs. 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Herne
den sachkundigen Bürger Jan Krawiec
als zusätzliches Mitglied ohne Stimmrecht in den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.
Sachverhalt:
Die FDP-Ratsgruppe hat mit Schreiben vom 16.11.2022 die o.g. Besetzung beantragt (siehe Anlage).
Gem. § 5 Abs. 3 AG-KJHG NRW können durch die Satzung des Jugendamtes, weitere sachkundige Bürger*innen dem Jugendhilfeausschuss als beratende Mitglieder angehören. Von dieser Öffnungsklausel ist in § 4 Abs. 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Herne Gebrauch gemacht worden.
Anlagen:
Original des Antrags
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Benennung FDP (140 KB) |