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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 2108 Bez.: Zentr. Schul-/schülerbezogene Leistungen | Nr.: 2 Bez.: Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2023 2024
Nr.: 13 Bez.: Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 2023 2024 |
404.300,00 404.360,60
- 444.700,00 - 444.826,60
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Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
In der Corona-Pandemie ist deutlich geworden, dass die digitale Infrastruktur sowie die Ausstattung der Schulen erheblich ausgebaut werden müssen, um heutigen Ansprüchen an modernen Unterricht zu genügen. Hierzu zählt auch der Aufbau professioneller Administrations- und Support-Strukturen. Insbesondere vor dem Hintergrund steigender Geräte- und Anwenderzahlen, ist es notwendig, die bestehenden Strukturen bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.
Mit Runderlass vom 05.01.2021 hat das Ministerium für Schule und Bildung die Richtlinie über die Förderung von IT-Administration (Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 - Administration) für Schulen in Nordrhein-Westfalen verabschiedet.
Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen im Bereich der IT-Administration:
Es handelt sich bei der Förderung um eine Anteilsfinanzierung mit einer Förderquote von 90%. Bei einem zugeteilten Förderbudget (siehe Anlage 1) in Höhe von 808.660,60 Euro entsteht ein Eigenanteil in Höhe von 80.866,06 Euro.
Darüber hinaus gelten Förderhöchstsätze für Personalausgaben, die sich in Leistungsgruppen gliedern - herausgehobene Fachkräfte, Fachkräfte und an-und ungelernte ArbeitnehmerInnen. Sofern die förderfähigen Höchstbeträge überstiegen werden, entsteht ein erhöhter Eigenanteil, der durch die Stadt Herne zu tragen ist.
Beabsichtigt ist, die Förderung für folgende Säulen einzusetzen:
Die Mittel müssen im Haushaltsplan 2023 ff. implementiert werden, hierzu ist eine Anpassung der Haushaltsplanansätze notwendig. Die Änderung soll in der Ergebnisplanung den Zuwendungsbetrag in Höhe von insgesamt 808.660,60 EUR (90%) sowie den zu erwartenden Aufwandsbetrag in Höhe von 889.526,66 Euro (100%) im Budget des FB 31 abbilden. Die Durchführung und somit Inanspruchnahme der Förderung ist für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 vorgesehen. Der notwendige Eigenanteil von 40.400,00 Euro für das Jahr 2023 und 40.500,00 Euro für das Jahr 2024 wird durch den Fachbereich 31 durch Kompensation, zur Verfügung gestellt. Die Anpassungen der Haushaltsplanansätze werden dem Rat der Stadt Herne im Rahmen der Beschlussfassung des Haushaltsplans 2023 ff. durch entsprechende Änderungsanträge vorgelegt.
Mit der Förderung und der Kompensation durch den FB 31 entstehen der Stadt keine weiteren Belastungen. Bei der Einrichtung der Stellen handelt es sich um befristete Projektstellen, die mit Ablauf der Förderung auslaufen. Um die dauerhaften und umfassenden Aufgaben im Bereich IT-Administration bewerkstelligen zu können, ist eine Verstetigung der Stellen sinnvoll. Der Schulträger erwartet weitere finanzielle Unterstützungen der Landesregierung, um die finanziellen Mehraufwendungen bei den Personalkosten auffangen zu können.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Merkendorf
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1 – Förderrichtlinie
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anlage 1_Förderrichtlinie (704 KB) |