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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2022/1104  

Betreff: Richtlinie über die Förderung von IT-Administration (Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 - Administration) für Schulen in Nordrhein-Westfalen
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Dr. Wegner, Tel. 3752
Federführend:FB 31 - Schule und Weiterbildung Bearbeiter/-in: Siedelhofer, Sven
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
17.11.2022 
des Schulausschusses beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
22.11.2022 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
29.11.2022 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 2108

Bez.: Zentr. Schul-/schülerbezogene Leistungen

Nr.: 2

Bez.: Zuwendungen und allgemeine Umlagen 

2023

2024

 

Nr.: 13

Bez.: Aufw. für Sach- und Dienstleistungen

2023

2024

 

 

 

404.300,00

404.360,60

 

 

 

 

- 444.700,00

- 444.826,60

 

                      


Beschlussvorschlag:
 

  1. Der Rat der Stadt stimmt der Verwendung der zugesagten Fördermittel im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von IT-Administration (Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 - Administration) für Schulen in Nordrhein-Westfalen, wie in der Sachverhaltserläuterung beschrieben, zu.

 

  1. Der Rat der Stadt Herne beauftragt die Verwaltung, die benötigten Haushaltsmittel im    Rahmen der Abschlussplanung für 2023 ff. im städtischen Haushalt zu implementieren

     


Sachverhalt:
 

In der Corona-Pandemie ist deutlich geworden, dass die digitale Infrastruktur sowie die Ausstattung der Schulen erheblich ausgebaut werden müssen, um heutigen Ansprüchen an modernen Unterricht zu genügen. Hierzu zählt auch der Aufbau professioneller Administrations- und Support-Strukturen. Insbesondere vor dem Hintergrund steigender Geräte- und Anwenderzahlen, ist es notwendig, die bestehenden Strukturen bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.

 

Mit Runderlass vom 05.01.2021 hat das Ministerium für Schule und Bildung die Richtlinie über die Förderung von IT-Administration (Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 - Administration) für Schulen in Nordrhein-Westfalen verabschiedet.

 

Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen im Bereich der IT-Administration:

 

  1. Befristete Förderung von Personalausgaben für IT-Administrierende bzw. Sachausgaben für IT-Administration durch externe IT-Dienstleister,
  2. Qualifikation und Weiterbildung von den beim Schulträger beschäftigten IT-Administrierenden.

 

Es handelt sich bei der Förderung um eine Anteilsfinanzierung mit einer Förderquote von 90%. Bei einem zugeteilten rderbudget (siehe Anlage 1) in Höhe von 808.660,60 Euro entsteht ein Eigenanteil in Höhe von 80.866,06 Euro.

 

Darüber hinaus gelten Förderhöchstsätze für Personalausgaben, die sich in Leistungsgruppen gliedern - herausgehobene Fachkräfte, Fachkräfte und an-und ungelernte ArbeitnehmerInnen. Sofern die förderfähigen Höchstbeträge überstiegen werden, entsteht ein erhöhter Eigenanteil, der durch die Stadt Herne zu tragen ist.

 

Beabsichtigt ist, die Förderung r folgende Säulen einzusetzen:

  1. Dienstleistung im Rahmen von Mitarbeiterüberlassung (geschätzt ~ 300.000 Euro)
  2. Schulungen für MitarbeiterInnen (geschätzt ~ 140.000 Euro)
  3. Personalkostenerstattung für neueingestelltes Personal (Einrichtung der Planstelle liegt nach dem 03.06.2020) (geschätzt ~ 150.000 Euro)
  4. Externe Beratungsleistung (geschätzt ~ 300.000 Euro)

 

Die Mittel müssen im Haushaltsplan 2023 ff. implementiert werden, hierzu ist eine Anpassung der Haushaltsplanansätze notwendig. Die Änderung soll in der Ergebnisplanung den Zuwendungsbetrag in Höhe von insgesamt 808.660,60 EUR (90%) sowie den zu erwartenden Aufwandsbetrag in Höhe von 889.526,66 Euro (100%) im Budget des FB 31 abbilden. Die Durchführung und somit Inanspruchnahme der Förderung ist für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 vorgesehen. Der notwendige Eigenanteil von 40.400,00 Euro für das Jahr 2023 und 40.500,00 Euro für das Jahr 2024 wird durch den Fachbereich 31 durch Kompensation, zur Verfügung gestellt. Die Anpassungen der Haushaltsplanansätze werden dem Rat der Stadt Herne im Rahmen der Beschlussfassung des Haushaltsplans 2023 ff. durch entsprechende Änderungsanträge vorgelegt.

 

Mit der Förderung und der Kompensation durch den FB 31 entstehen der Stadt keine weiteren Belastungen. Bei der Einrichtung der Stellen handelt es sich um befristete Projektstellen, die mit Ablauf der Förderung auslaufen. Um die dauerhaften und umfassenden Aufgaben im Bereich IT-Administration bewerkstelligen zu können, ist eine Verstetigung der Stellen sinnvoll. Der Schulträger erwartet weitere finanzielle Unterstützungen der Landesregierung, um die finanziellen Mehraufwendungen bei den Personalkosten auffangen zu können.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

Merkendorf

Stadtrat                          


Anlagen:
Anlage 1 rderrichtlinie                          

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Förderrichtlinie (704 KB)