Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2022/1100  

Betreff: Zuschüsse an Vereine für Material für Eigenleistungen nach den Sportförderrichtlinien
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Benjamin Schön
Federführend:FB 45 - Sport Bearbeiter/-in: Schön, Benjamin
Beratungsfolge:
Sportausschuss Entscheidung
14.11.2022 
des Sportausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 4202

Bez.: Sportförderung

Nr.: 53

Bez.: Transferleistungen

27.000,00 (-)

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

                                                               


Beschlussvorschlag:
 

Der Sportausschuss nimmt folgende Verteilung der Mittel aus Material für Eigenleistungen

der Vereine (Transferleistungen) zur Kenntnis:

 

 Bis zu 57.000,00 €r

 

  • Maßnahmen, die auf städt. Sportanlagen abgeschlossen (SA) oder geplant (SG) sind

(es wird eine Förderquote von 66.6 % zugrunde gelegt).

  • Maßnahmen, die auf oder an vereinseigenen Anlagen bzw. Gebäuden abgeschlossen (VA) oder geplant (VG) sind (es wird eine Förderquote von 33,3 % zugrunde gelegt).

 

Der Sportausschuss beschließt, die Restmittel dem Stadtsportbund Herne e. V. zur Verfügung zu stellen.

 

Sollte nur ein Teil der Haushaltsmittel frei gegeben werden, so sind die Förderbeträge entsprechend zu kürzen.

                                                               


Sachverhalt:
 

In seiner Sitzung am 04. Juni 1992 hat der Sportausschuss Kriterien für die Vereine aufgestellt, die bei der Verwaltung Zuschüsse für Materialien für Eigenleistungen geltend machen.

 

Demnach sind u. a. nur Maßnahmen förderfähig, die in Eigenarbeit durchgeführt werden. Darüber hinaus gelten insbesondere folgende Prioritäten:

 

-          Sicherheitsrelevante Maßnahmen sind vorrangig vor Maßnahmen der Substanzerhaltung und diese vorrangig vor Neubaumaßnahmen.

-          Durchgeführte Maßnahmen auf städt. Sportanlagen sind vor durchgeführten Maßnahmen auf Vereinsanlagen zu bezuschussen.

-          Bevorzugt zu fördern sind Maßnahmen von Vereinen, die im Vorjahr einen Antrag auf Bewilligung von Mitteln gestellt haben, jedoch keine Mittel erhalten konnten.

 

Außerdem hat der Sportausschuss in der Folgezeit geregelt, dass ab dem 6. Antrag eine Kürzung um 5,5 % der geltend gemachten Ausgaben erfolgt und dass ab 2014 nur noch Anträge über Maßnahmen eingereicht werden dürfen, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

 

Nach Umstellung auf NKF erfolgte eine neue Eingruppierung in das Produkt 42.02 Sportförderung -mit den Sachkonten 531 80001 bis 531 80005. Aus der ehemals vorhandenen Haushaltsstelle wurden fünf Konten, die eine Aufteilung der Mittel auf die Stadtbezirke und einen überbezirklichen Ansatz transparent machen.

 

Zu den Kategorien SA“ und SG“ sind keine Anträge eingegangen:

 

 

Folgende Anträge sind in den Kategorien VA“ und VG“ zu berücksichtigen:

 

 

  1. TC Friedrich der Große e. V. (Antrag vom 31.10.2022)

Der Verein hat Pflege- und Instandsetzungsarbeiten sowie Reparaturen auf der Anlage durchgeführt.

Anerkannte Aufwendungen:   3.859,24 € (Kategorie VA)

rderbetrag:    3.859,24 € x 33,3 % = 1.285,13

rzung um 5,5% da 11. Antrag in Folge -70,68 € = 1.214,45 €

 

Somit beläuft sich der Gesamtförderbetrag auf 1.214,45 €

 

Die verbleibenden Fördermittel i. H. v. 25.785,55 € werden dem Stadtsportbund Herne e. V. für Baumaßnahmen die zusammen mit der GBH durchgeführt werden, zur Verfügung gestellt.

 

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

Chudziak              

Stadtrat