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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2022/1092  

Betreff: Berichterstattung zum Stichtag 30.09.2022 über die Haushaltsauswirkungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von
Schutzsuchenden gemäß § 6 KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:FB Finanzsteuerung
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Nickel, Daniel
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien
24.11.2022 
des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt
29.11.2022 
des Rates der Stadt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:
 

Vorbemerkung

 

Infolge des seit dem 24.02.2022 andauernden Krieges in der Ukraine ergeben sich zusätzliche, in keiner Haushaltsplanung enthaltene Belastungen für die kommunalen Haushalte. Verursacht werden/wurden diese u. a. durch entstandene Flüchtlingsbewegungen nach Deutschland. Viele Flüchtlinge fanden dabei ihren Weg nach Nordrhein-Westfalen. Für die Kommunen galt es und gilt, Hilfe hinsichtlich Unterbringung und Versorgung zu leisten. 

 

Vor diesem Hintergrund beschloss im April 2022 die NRW-Landesregierung eine Verordnung zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen (Schutzsuchende) in den Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen. Neben einigen Erleichterungen für den Haushaltsvollzug in 2022 enthält die Verordnung Vorgaben hinsichtlich eines Berichtswesens zu den Haushaltsauswirkungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine. Ziel dieses Berichtswesens ist, den Rat der Stadt sowie die zuständige Kommunalaufsicht zu den Berichtsstichtagen 30.06.2022, 30.09.2022 und 31.12.2022 zu angefallenen Aufwendungen und Erträgen sowie Auszahlungen und Einzahlungen (einschließlich Kreditaufnahmen) zu informieren.

 

Mit der Berichtsvorlage 2022/0939 hat die Verwaltung den Rat in der Sitzung am 27.09.2022 zum Berichtsstichtag 30.06.2022 entsprechend informiert. Diese Berichtsvorlage stellt nun eine Fortschreibung dar und informiert über die Haushaltsauswirkungen zum Stichtag per 30.09.2022.

 

Berichterstattung zum Stichtag 30.09.2022

 

Am Verfahren zur Identifikation zur Identifikation der zusätzlichen durch die Aufnahme der Schutzsuchenden verursachten Erträge und Aufwendungen hat die Verwaltung festgehalten. So wird den entsprechenden Geschäftsvorfällen im Rechnungswesen ein individuelles Buchungszeichen zugeordnet. Sogenannte „Eh-Da-Kosten“ bleiben bei dieser Sonderberichterstattung explizit weiterhin unberücksichtigt.

 

Die nachfolgende Ergebnisrechnung enthält die zusätzlichen Erträge und Aufwendungen im Zeitraum vom 24.02.2022 bis zum 30.09.2022, die sich aus der Aufnahme von Schutzsuchenden aus der Ukraine ergeben haben und im Rechnungswesen der Stadt Herne erfasst sind:

 

 

Erträge und Aufwendungen (in Euro)

Istwert
(24.2. bis 30.9.22)

*          Steuern und ähnliche Abgaben

 

*      +   Zuwendungen und allgemeine Umlagen

2.105.327

*      +   Sonstige Transfererträge

232.884

*      +   Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte

539.875

*      +   Privatrechtliche Leistungsentgelte

 

*      +   Kostenerstattungen und Kostenumlagen

 

*      +   Sonstige ordentliche Erträge

 

*      +   Aktivierte Eigenleistungen

 

**     =   Ordentliche Erträge

2.878.087 €

*      -   Personalaufwendungen

 

*      -   Versorgungsaufwendungen

 

*      -   Aufwendungen für Sach-/Dienstleist.

-1.099.110 €

*      -   Bilanzielle Abschreibungen

 

*      -   Transferaufwendungen

-1.846.586

*      -   Sonstige ordentliche Aufwendungen

-395.343

**     =   Ordentliche Aufwendungen

-3.341.039

***    =   Ordentliches Ergebnis

-462.953 €

*      +   Finanzerträge

 

*      -   Zinsen und ähnliche Aufwendungen

 

**     =   Finanzergebnis

 

****   =   Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit

-462.953 €

*      +   Außerordentliche Erträge

 

*      -   Außerordentliche Aufwendungen

 

**     =   Außerordentliches Ergebnis

 

****** =   Gesamtergebnis

-462.953 €

 

 

Gegenüber dem Berichtszeitpunkt 30.06.2022 hat sich das Gesamtergebnis um rund 1,1 Mio. Euro verschlechtert. Während die Erträge im dritten Quartal nur um 0,4 Mio. Euro gestiegen sind, ist im gleichen Zeitraum ein Zuwachs bei den Aufwendungen um 1,5 Mio. Euro festzustellen.


Die Zuwendungen von 2,1 Mio. Euro betreffen den bis zum Berichtsstichtag erhaltenen Herner Anteil an der vorgenommenen einmaligen Unterstützungsleistung des Bundes an die Länder/Kommunen in Höhe 2 Mrd. Euro (1. und 2. Tranche). Daneben hat der Fachbereich „Soziales“ Kostenerstattungen von 0,2 Mio. Euro erhalten.

Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte betreffen Benutzungsgebühren für die sozialen Einrichtungen der Stadt Herne.

Die Transferaufwendungen und Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit den Leistungen, die die Stadt Herne gemäß Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu erbringen hatte. Die Auswirkungen des im Laufe des Jahres vollzogenen Rechtskreiswechsels (ab 01.06.22 unterliegen die Ukrainegeflüchteten nicht mehr dem AsylbLG sondern dem SGB II) sind bis zum Berichtszeitpunkt im Rechnungswesen der Stadt noch nicht sichtbar.

 

Per 30.09.2022 ergibt sich ein Überhang der Aufwendungen über die Erträge, der die tatsächlichen Haushaltauswirkungen jedoch nicht aussagekräftig widerspiegelt. So beinhalten die Erträge eine Unterstützungsleistung vom Bund, die letztlich Entlastung für das gesamte Haushaltsjahr 2022 bringen soll, aber bereits im Frühjahr generiert wurde. Die ausgewiesenen Aufwendungen betreffen dagegen in Rechnung gestellte und gebuchte Beträge nur für den Zeitraum bis zum 30.09.2022.

Da auch noch nicht alle diesen Zeitraum betreffenden Beträge in Rechnung gestellt sind, sind sowohl Aufwands- als auch Ertragsseite momentan noch unvollständig.

 

Wie auch schon im letzten Bericht per 30.06.2022 betont, stellen damit unterjährige Gesamtergebnisse zum jeweiligen Berichtsstichtag lediglich eine Momentaufnahme im Buchungsgeschehen dar und sind zur Verwendung für weitergehende Analyse- und Interpretationszwecke ungeeignet.

Erst die Werte des Jahresabschlusses werden ein vollständiges und korrektes Bild der Haushaltsauswirkungen, die sich aus der  Aufnahme und Unterbringung von
Schutzsuchenden aus der Ukraine ergeben, zeigen. 

 

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass diese gesetzlich geforderte, beschränkte Berichterstattung die dramatischen mittelbaren Haushaltsbelastungen infolge des Ukrainekrieges (Energiekostensteigerungen, hohe Inflation, Zinswende etc.) vollständig unbeachtetsst. Die Auswirkungen der Flüchtlingsaufnahme betreffen also lediglich einen Aspekt. Die Folgen des Ukrainekriegs in seiner gesamten Dimension auf den Herner Haushalt sind erheblich weitreichender.

 

 

Die vorgenannten Aufwendungen und Erträge ergaben sich in folgenden Produkten (saldierte Betrachtung):

 

Produkt

Istwert
(24.2. bis 30.9.22)

1103 Organisationsberatung und zentrale Dienste

 -167 €

1113 Verwaltungssteuerung

9.332 €

1115 Gebäudemanagement

 -414.748 €

3102 Grundsicherung und Hilfen SGB XII

 -256.202 €

3104 Asylbewerberleistungsgesetz

728.989 €

3105 Soziale Einrichtungen

 -530.156 €

Gesamtergebnis

 -462.953 €

 

 

mtliche in den beiden Übersichten enthaltenen Aufwendungen und Erträge sind zahlungsrelevant gewesen, so dass korrespondierend hierzu entsprechende Auszahlungen und Einzahlungen angefallen sind.

 

Aktivierungspflichtige Investitionen fanden weiterhin nicht statt.

 

Explizit der Finanzierung von Leistungen für Ukrainegeflüchtete zuordbare zusätzliche Kreditaufnahmen hat es bis zum 30.09.2022 nicht gegeben.

 

 

Abschließender Hinweis:

 

Im weiteren Jahresverlauf wird erwartet, dass die Schutzssuchendenaufnahme aus der Ukraine aufgrund weiterer Aufwendungen, die die noch zu generierenden Erträge (z. B. 3. Tranche aus der Unterstützungsleistung des Bundes) weiterhin übersteigen werden, zu einer noch deutlicheren Haushaltsbelastung führen wird. Inwieweit bezogen auf das Jahr 2022 über die bekannten Finanzhilfen von Bund bzw. Land hinaus weitere Hilfen generiert werden können, bleibt abzuwarten. Wegen der steigenden Flüchtlingszahlen beabsichtigt der Bund die Länder und Kommunen mit zusätzlichen Milliarden unterstützen. Bei der Versorgung von Flüchtlingen möchte die Bundesregierung Länder und Kommunen mit insgesamt 4,25 Milliarden Euro im laufenden und im kommenden Jahr unterstützen.r die Aufnahme von Geflüchteten will der Bund demnach im laufenden Jahr zusätzliche 1,5 Milliarden Euro bereitstellen. Für 2023 sind Mittel in gleicher Höhe für den Umgang mit Flüchtlingen aus der Ukraine vorgesehen. r 2023 bringt der Bund zudem eine Pauschale von 1,25 Milliarden Euro ins Spiel, die Länder und Kommunen bei ihren Kosten bei der Aufnahme von Geflüchteten aus anderen Staaten unterstützen soll. Diese neue Pauschale soll bisherige Pauschalen insbesondere r unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ablösen.

 

Um den Kommunen in diesen herausfordernden Zeiten die Darstellung von ausgeglichenen Ergebnishaushalten zu ermöglichen, hatte die Landesregierung im September 2022 einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Haushaltsrechts auf den Beratungsweg gegeben. Dieser sieht, analog zur Vorgehensweise zum Umgang mit COVID-19 Haushaltsschäden, vor, Isolationen von Haushaltsbelastungen aus dem Ukrainekrieg über das außerordentliche Ergebnis in den Haushaltsjahren 2022 bis 2026 ebenfalls zuzulassen.

Sollten die Regelungen des Gesetzesentwurfes (voraussichtlich im Dezember) tatsächlich so beschlossen werden, würde das durch die Kriegsauswirkungen entstehende Defizit im Haushalt der Stadt zunächst keinen Einfluss auf das Jahresergebnis haben. Die Realisation soll, dem Wille der Landesregierung nach, erst ab 2026 über einen Zeitraum von dann 50 Jahren erfolgen. In diesem Realisationszeitraum wären dann die finanziellen Möglichkeiten der Stadt Herne entsprechend eingeschränkt. Damit würden erneut negative Auswirkungen aktueller Probleme auch künftigen Generationen überlassen.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

Dr. Klee

(Stadtdirektor)              


Anlagen:
 

Keine