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Vorlage - 2005/0519  

Betreff: Neustrukturierung der offenen Jugendarbeit in Herne im Zusammenhang mit dem Wegfall der Streetworker-Stelle (Stellen-Nr. 2124) im Fachbereich "Kinder-Jugend-Familie" im Stellenplan 2005
- Anfrage des Stadtverordneten Nierstenhöfer vom 09.06.2005 -
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:AL-Fraktion
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Bearbeiter/-in: Matzko, Christian
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
21.06.2005 
des Rates der Stadt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Anfrage zur Neustrukturierung der offenen Jugendarbeit in Herne im

Problemstellung:

 

Nach Meinung der AL Herne hat sich das bisherige Konzept der aufsuchenden Jugendarbeit (Streetworker) bewährt. Die beiden Vollzeitkräfte haben in den letzten Jahren Vertrauensaufbau geleistet und gute Kontakte zu den Jugendlichen hergestellt. Dies war und ist oft ein schwieriges Unterfangen.

 

Nicht jede Neuerung stellt zwangsläufig auch eine Verbesserung dar, dies besonders unter dem Aspekt der knappen Kassen. Die Politik auch in unserer Stadt muss sich ernsthaft mit der Gefahr eines wachsenden Rechtsextremismus beschäftigen.

 

Einsparungen bei Stellen der aufsuchenden Jugendarbeit erscheinen unlogisch, da hier überwiegend Personalkosten entstehen; Betriebskosten (für Einrichtungen), die die meisten Finanzmittel binden, fallen weg. Mobile Arbeit ist flexibler und kann bei Bedarf entsprechend eingesetzt werden.

 

Der Tätigkeitsbericht Streetwork/Aufsuchende Jugendarbeit der Stadt Herne für das Jahr 2003 führt unter anderem aus:

...“mit Streetwork/Aufsuchender Jugendarbeit sollen diejenigen Jugendlichen angesprochen werden, die mit herkömmlichen Angeboten einrichtungsgebundender Jugend- und Sozialarbeit nicht oder kaum mehr erreicht oder auf Grund ihrer nicht akzeptierten Verhaltensweisen von diesen Angeboten ausgegrenzt werden.“

...“Streetwork/Aufsuchende Jugendarbeit basiert auf Beziehungsarbeit. Diese fordert eine kontinuierliche Präsenz in den Cliquen und benötigt Zeit. Ein häufiger Mitarbeiterwechsel würde dem Aufbau eines Vertrauensverhältnisses massiv im Wege stehen.“

 

In der derzeitigen gesellschaftlichen Situation (hoher Anteil an Migrantenkindern, Schwierigkeiten mit Schulabschlüssen und dem Übergang von Schule und Beruf, wenig Aussichten auf Lehrstellen, erhöhter Bedarf an Transferleistungen (Hartz IV), mangelnde Erziehungsfähigkeit von Eltern, Drogenprobleme etc. ist gerade die Form der präventiven Arbeit

von besonderer Bedeutung.

 

Wir alle tragen eine gemeinsame Verantwortung für Kinder und Jugendliche, gerade für die, die so wenig Chancen haben. Aus Sicht der AL Herne haben sich die Verhältnisse gegenüber 2003 nicht so verändert, dass auf  die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Streetworker mit den Jugendlichen verzichtet werden kann. Die AL Herne ist im Gegenteil der Meinung, dass hier ein erhöhter Bedarf an Personal erforderlich ist.

 

 

Die AL Herne bittet um Beantwortung folgender Fragen durch den

zuständigen Dezernenten:

 

 

1) Welche Ergebnisse hat die aktuelle Jugendhilfeplanung in Herne speziell im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit hervorgebracht, um diesen Bereich neu zu konzipieren?

 

2) Welches Gremium/welche Personen sind an der Erarbeitung dieses Konzeptes beteiligt? Wurden alle betroffenen MitarbeiterInnen – insbesondere der Jugendförderung und der Tageseinrichtungen für Kinder – in die Erarbeitung mit einbezogen?

 

3) Wer ändert und wie ändern sich dadurch die bestehenden Qualitätsstandards? Bitte eine synoptische Darstellung der Änderungen.

 

4) Inwieweit wird an dem Personalkostenquotierungskonzept des „Rates der vorigen Legislaturperiode“ im Fachbereich Kinder-Jugend-Familie festgehalten?

Konkret:

Wie ist es zu verantworten an einer Stelle in der aufsuchenden Arbeit zu sparen, da hierbei im Besonderen benachteiligte Kinder und Jugendliche erreicht werden?

 

5) Wie sind die sog. „Feuerwehreinsätze“ – wie im Tätigkeitsbericht Streetwork/Aufsuchende Jugendarbeit für das Jahr 2003 erwähnt – zu leisten?

 

6) Ist in den neuen Überlegungen vorgesehen, dass die MitarbeiterInnen des Fachbereichs Jugendförderung/Jugendfreizeitstätten auch bei der Betreuung in den Offenen Ganztagsschulen eingesetzt, bzw. einbezogen werden sollen?