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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2022/1060  

Betreff: Stadtumbau Herne-Mitte
hier: Straßenbegrünungsprogramm
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Brandl / Frau Herrmann
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Deutsch, Christina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
08.11.2022 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Digitales, Infrastruktur und Mobilität Vorberatung
10.11.2022 
des Ausschusses für Digitales, Infrastruktur und Mobilität beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Entscheidung
01.12.2022 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte geändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 5401

Bez.: Öffentliche Verkehrsflächen

Nr.: 2

Bez.: Zuwendungen und allg. Umlagen

8.019,97 p.a.

 

Nr.: 14

Bez.: Bilanzielle Abschreibungen

-10.024,97 p.a.

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: 7.510411

Bez.: Stadtumbau West
Herne-Mitte

Nr.: 1

Bez.: Einzahlungen aus Investitionszuwendungen

240.599,24

 

Nr.: 8

Bez.: Auszahlungen für Baumaßnahmen

-300.749,05

               


Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt die Errichtung von Baumscheiben mit Bäumen und unterirdischen Rigolen in der Shamrockstraße, der Hiberniastraße und der Elisabethstraße vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt gemäß den vorgelegten Planunterlagen (Planungsstand: 18.10.2022) sowie der nachfolgenden Baubeschreibung.

Ein entsprechender Zuwendungsbescheid liegt vor.

 

 

 

 

 

 

               


Sachverhalt:
 

 

1. Allgemeines

 

Das Stadtumbaugebiet Herne-Mitte umfasst das Herner Hauptzentrum und angrenzende Quartiere. Mit der Stadtumbaumaßnahme soll das Gebiet in seiner Funktion als zentraler Versorgungsbereich und als Wohnstandort gestärkt werden. Hierzu sieht das städtebauliche Entwicklungskonzept ein Paket von Maßnahmen vor, welches in einem Zeitraum von mehreren Jahren mit Hilfe von Mitteln der Stadterneuerung umgesetzt wird. Hierzu gehört unter anderem die Umgestaltung von Straßen, Plätzen, Grünflächen und Spielbereichen. Bestandteil dieses Maßnahmenpaketes ist auch das Straßenbegrünungsprogramm. Die Maßnahme wird über das Förderprogramm "Lebendige Zentren" mit einer zuwendungsfähigen Summe von 288.000 Euro gefördert (80 Prozent Förderung von Bund und Land, 20 Prozent städtischer Eigenanteil). Ein entsprechender Zuwendungsbescheid liegt vor. Die bauliche Umsetzung ist für die zweite Jahreshälfte 2023 geplant.

 

Die Stadt Herne stellt sich auf die Folgen des Klimawandels ein und hat als Leitfaden ein Klimaanpassungskonzept erstellt. Es sind vor allem planerische und bauliche Maßnahmen, die künftig für die Klimaanpassung der Stadt Herne wichtig werden.

Mit der Maßnahme „Straßenbegrünungsprogramm“ als Projekt des Stadtumbaus Herne-Mitte erfolgt ein Schritt in die Richtung.

 

Die Stadt Herne hat hierfür zunächst nahezu baumfreie Straßen in Herne-Mitte eruiert. Nach der Abfrage aller Leitungsträger (Gas, Wasser, Strom) und weiteren Abstimmungen wurden drei Straßen mit hohen Bedarfen ausgewählt, in denen eine Neuanlage von Baumstandorten sowohl aus städtebaulicher als auch ökologischer und klimatischer Sicht besonders sinnvoll ist: Hierbei handelt es sich um

 

  • die Elisabethstraße,
  • die Shamrockstraße (Westring bis Berliner Platz) und
  • die Hiberniastraße (Holsterhauser Straße bis Overwegstraße)

 

 

2. Gegenständlicher Bereich

 

Die drei Straßenzüge befinden sich im Stadtteil Herne Mitte (siehe Übersichtsplan).

 

3. Beschreibung vorhandene Situation

 

Shamrockstraße (Abschnitt: Westring bis Berliner Platz)

 

Der in Rede stehende Straßenabschnitt der Shamrockstraße dient sowohl als Anliegerstraße, als auch als Zufahrt zu zentralen Parkplätzen, dem Kulturzentrum und anderen Einrichtungen in der Herner Innenstadt. Straßenbäume sind nicht vorhanden. In Fahrtrichtung Westring befindet sich ein ca. 200 m langer und 2,50 m breiter Parkstreifen. Auf beiden Straßenseiten befindet sich ein Gehweg. Die Fahrbahnbreite beträgt 6 m, eine Radverkehrsanlage ist nicht vorhanden. Die Shamrockstraße befindet sich in einer Tempo 30 Zone. Die Straße dient nicht der Erschließung durch den ÖPNV.

 

 

Elisabethstraße

 

Bei der Elisabethstraße handelt es sich um eine reine Anliegerstraße ohne besondere Erschließungsfunktion. Straßenbäume sind nicht vorhanden. Es ist ein einseitiges Halteverbot angeordnet, welches halbmonatlich die Fahrbahnseite wechselt. Auf beiden Straßenseiten befindet sich ein Gehweg. Die Fahrbahnbreite beträgt 6 m, eine Radverkehrsanlage ist nicht vorhanden. Die Elisabethstraße befindet sich in einer Tempo 30 Zone. Die Straße dient nicht der Erschließung durch den ÖPNV.

 

 

Hiberniastraße (Abschnitt: Holsterhauser Straße bis Overwegstraße)

 

Bei dem in Rede stehenden Straßenabschnitt der Hiberniastraße handelt es sich um eine Anliegerstraße. Die Hiberniastraße verbindet die Holsterhauser Straße (West-Ost-Verbindung Herne) mit dem stark frequentierten Westring (Nord-Süd-Verbindung Herne). Straßenbäume sind nicht vorhanden. Es darf beidseitig geparkt werden. Auf beiden Straßenseiten befindet sich ein Gehweg. Die Fahrbahnbreite beträgt 8 m, eine Radverkehrsanlage ist nicht vorhanden. Die Hiberniastraße befindet sich in einer Tempo 30 Zone. Die Straße dient nicht der Erschließung durch den ÖPNV.

 

 

4. Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wird sichergestellt, dass Bürgerinnen und Bürger sowie die Politik in den Planungsprozess einbezogen und umfassend informiert sind.

 

Form der Beteiligung

 

Die anliegenden Bürger*innen und Eigentümer*innen der Elisabethstraße, der Hiberniastraße im Abschnitt zwischen der Holsterhauser Straße und Overwegstraße sowie der Shamrockstraße im Abschnitt zwischen dem Westring und dem Berliner Platz, wurden über einen Informationsflyer inkl. einem Anschreiben zu dem Vorhaben informiert.

Dieser wurde in der KW 33 zugestellt. Die Bürger*innen und Eigentümer*innen hatten im Anschluss bis zum 05.09.2022 die Möglichkeit, Rückfragen an das Stadtumbaubüro via E-Mail oder telefonisch zu richten. Das Stadtumbaubüro stand dabei in direktem Austausch mit dem Fachbereich Tiefbau und Verkehr und dem FB Stadtgrün, um fachlich auf die Fragen eingehen zu können.

Zudem fand am 17.08.2022 ein Pressetermin zur Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Der zugehörige Presseartikel erschien am 18.08.2022 in der WAZ sowie am 22.08.2022 auf der Homepage der Stadt Herne.

Die relevanten bürgerschaftlichen Gremien (Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung, Ausschuss für Digitales, Infrastruktur und Mobilität, Bezirksvertretung Herne-Mitte) wurden über entsprechende Mitteilungen über die Öffentlichkeitsbeteiligung informiert und erhielten somit die Möglichkeit der Teilnahme.

 

 

 

 

 

Ergebnisse der Beteiligung

 

Insgesamt erreichten das Stadtumbaubüro zwölf Bürger*innenanfragen. Die Anfragen bezogen sich überwiegend auf die Anzahl bzw. Anordnung der Baumscheiben sowie auf den Wegfall öffentlicher Parkplätze.

Als Ergebnis eines Ortstermins in der Shamrockstraße wurden zwei Baumscheiben mit unterirdischen Rigolen versetzt (Grund: Anlieferungsverkehr Gastronomie und Grundstückszufahrt). Eine Baumscheibe mit unterirdischer Rigole wurde aufgrund einer Grundstückszufahrt entfernt und in der Hiberniastraße ergänzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5. Beschreibung der geplanten Maßnahme

 

5.1. Baumrigole

 

Im Rahmen des Straßenbegrünungsprogramms werden die Baumstandorte als Rigolen angelegt. Als Baumrigolen werden Standorte bezeichnet, die sowohl dem Baum als Lebens- und Wurzelraum dienen, als auch im Rahmen der Überflutungsvorsoge größere Mengen Oberflächenwasser aufnehmen und zwischenspeichern können. Dabei wird durch einen speziellen Einlauf das Wasser in die Rigole geleitet und steht dort dem Baum in der Folgezeit zur Verfügung. Da die Bäume somit deutlich mehr Wasser verdunsten können als ohne diesen Zulauf, steigt die Verdunstungskühle und wirkt der Überhitzung des Stadtklimas entgegen. Ein Notüberlauf mit Anschluss an die öffentliche Kanalisation und eine ausreichende Belüftung sorgen dafür, dass die Bäume bei langanhaltenden Niederschlägen nicht dauerhaft im Wasser stehen und die Wurzeln Schaden nehmen (siehe Systemskizze).

 

 

Abbildung 1: Systemskizze der Baumrigolen

 

5.2. Baumauswahl

 

r die Standorte werden klimaresiliente Baumarten ausgewählt, durch die vielfältige stadtklimatische und ökologische Ziele und Wirkungen erreicht werden. Sie sind explizit für urbane Standorte geeignet und hitzebeständig. Neben der Verschattung des öffentlichen Raumes wird durch die Bäume mit einer Verdunstungsleistung von bis zu 400 Litern Wasser am Tag die Umgebung gekühlt. Des Weiteren verbessert sich die Luftqualität durch die Produktion von Sauerstoff sowie die Bindung und Filterung von Staub und Schadstoffen.

Als Baumart stehen die Lobel-Ulme, der Herbstflammen-Ahorn, der Amberbaum oder die Hopfenbuche zur Auswahl. In allen drei Straßen wird eine Mischung von zwei bis drei verschiedenen Arten angestrebt.

 

5.3. Entwurfsplanung der drei Straßenabschnitte

 

Mit Blick auf die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und der damit verbundenen Änderungen an den Entwurfsplanungen (Versetzen von zwei Baumscheiben mit unterirdischen Rigolen und Entfernung einer Baumscheibe mit unterirdischer Rigole in der Shamrockstraße, Ergänzung einer Baumscheibe mit unterirdischer Rigole und Versetzen einer Baumscheibe mit unterirdischer Rigole in der Hiberniastraße) ist die nachfolgend dargestellte Entwurfsplanung vorbehaltlich der Zustimmung der Feuerwehr sowie einer noch ausstehenden technischen Prüfung (Suchschachtung Versorgungsleitungen) zu verstehen. Im Zuge der Ausführungsplanung werden die genauen Standorte der Baumscheiben mit unterirdischen Rigolen in Abstimmung mit dem Fachbereich Feuerwehr, Abteilung vorbeugender Brandschutz, sowie in Abhängigkeit der vorhandenen Versorgungsleitungen endgültig festgelegt.

 

Shamrockstre (Abschnitt: Westring bis Berliner Platz)

 

In der Shamrockstraße sollen insgesamt 13 neue Baumscheiben mit unterirdischen Rigolen errichtet werden. Diese werden jeweils im Parkstreifen auf der nördlichen Seite sowie am südlichen Fahrbahnrand parallel zueinander angeordnet. Durch die Baumscheiben am südlichen Fahrbahnrand soll eine verkehrsberuhigende Wirkung erzielt werden. In der Shamrockstraße darf wie bisher ausschließlich auf dem nördlichen Parkstreifen geparkt werden. Die Anzahl der öffentlichen Parkstände reduziert sich von 30 Parkständen auf 23 Parkstände (siehe Lageplan Shamrockstraße in den Anlagen)

 

Elisabethstraße

 

In der Elisabethstraße werden 5 neue Baumscheiben mit unterirdischen Rigolen am nördlichen Fahrbahnrand hergestellt. Zukünftig wird somit das Parken zwischen den Baumscheiben am nördlichen Fahrbahnrand möglich sein. Die Anzahl der öffentlichen Parkstände reduziert sich von 25 Parkständen auf 20 Parkstände. (siehe Lageplan Elisabethstraße in den Anlagen)

 

Hiberniastraße (Abschnitt: Holsterhauser Straße bis Overwegstraße)

 

In der Hiberniastraße werden 8 neue Baumscheiben mit unterirdischen Rigolen errichtet. Diese werden jeweils versetzt am westlichen und östlichen Fahrbahnrand angeordnet. Durch die versetzte Anordnung der Baumscheiben soll eine verkehrsberuhigende Wirkung erzielt werden. In der Hiberniastraße darf weiterhin am westlichen und östlichen Fahrbahnrand geparkt werden. Die Anzahl der öffentlichen Parkstände reduziert sich von 40 Parkständen auf 34 Parkständen. (siehe Lageplan Hiberniastraße in den Anlagen)

 

6. Ver- und Entsorgungsleitungen

 

Im Maßnahmenbereich befinden sich zahlreiche Ver- und Entsorgungsleitungen der Stadtentwässerung Herne, der Telekom AG, der Wasserversorgung Herne/Gelsenwasser, der Stadtwerke Herne, Westnetz GmbH sowie von Unitymedia/ Vodafone.

 

7. Kampfmittel

 

Eine Abfrage ist erfolgt, es sind keine für die Maßnahme relevanten Verdachtspunkte bekannt.

 

7. Beleuchtung

 

Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf die vorhandene Straßenbeleuchtung.

 

8. Entwässerung

 

Die Oberflächenentwässerung der Straßenzüge wird dahingehend angepasst, dass das Niederschlagswasser im Bereich der Baumrigolen über die Straßenabläufe oder direkt durch die Baumscheiben in die Baumrigolen geleitet wird. (vgl. Kapitel 5.1).

 

9. Altlasten (Boden, Wasser)

 

Im Zuge der Baumaßnahme werden alle vorgefundenen belasteten Materialien mit den entsprechenden Maßnahmen behandelt.

 

10. Grunderwerb

 

r die Baumaßnahme ist kein Grunderwerb notwendig.

 

11. KAG

 

Die Maßnahme ist nach den Bestimmungen des §8 KAG NRW nicht beitragspflichtig.

 

12. Kosten / Finanzierung

 

Die Kosten wurden im Rahmen der Entwurfsplanung berechnet und belaufen sich brutto auf ca. 300.749,05 €. Sie können zu 80% aus Mitteln der Stadterneuerung refinanziert werden.

 

13. Bauzeit und Baubeginn

 

Die Bauzeit beträgt insgesamt ca. 4 Monate, je Baumscheibe mit unterirdischer Rigole ca. 1 Woche, in Abhängigkeit der personellen Kapazität. Die bauliche Umsetzung ist für die zweite Jahreshälfte 2023 geplant.

 

14. Umleitung und Verkehrsführung während der Bauzeit

 

Umleitungen werden für die Dauer der Bauarbeiten in den drei Straßenabschnitten nicht notwendig. Die Arbeiten erfolgen innerhalb punktueller Einengungen. Es ist mit Einschränkungen hinsichtlich Befahrbarkeit und Parkplatzverfügbarkeit zu rechnen.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Friedrichs

Stadtrat

 

                


Anlagen:
 

  •              Übersichtsplan
  •              Lageplan Shamrockstraße (Stand: 18.10.2022)
  •              Lageplan Elisabethstraße (Stand: 18.10.2022)
  •              Lageplan Hiberniastraße (Stand: 18.10.2022)

               

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 4 1 öffentlich Anlage_Übersichtsplan (353 KB)      
Anlage 1 2 öffentlich 2022-10-18_ACAD_Shamrockstraße_Beschlußvorlage (962 KB)      
Anlage 2 3 öffentlich 2022-10-18_ACAD_Elisabethstraße_Beschlußvorlage (880 KB)      
Anlage 3 4 öffentlich 2022-10-18_ACAD_Hiberniastraße_Beschlußvorlage (855 KB)