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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2022/1059  

Betreff: Antrag: Benutzungsgebühr Übergangsheime
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag-Formular
Verfasser:AFD-Fraktion
Federführend:Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
29.11.2022 
des Rates der Stadt zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:
 

Die Verwaltung wird damit beauftragt zu prüfen, ob es möglich und wünschenswert ist, die Benutzungsgebühr in Höhe von 175,-- € monatlich pro Person gemäß der § 4 der Gebührensatzung für die Übergangsheime der Stadt Herne, gültig seit dem 01.09.2020, zu erhöhen.

 


Sachverhalt:
 

Die Stadt Herne ist verpflichtet, Einrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von Personen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz zu errichten und zu unterhalten. Die Bewohner haben für die Nutzung der Unterkünfte eine Benutzungsgebühr zu bezahlen. Diese beträgt im Moment monatlich 175,-- €. Kostengrundlage für diese Höhe waren die Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung des Haushaltsjahres 2018 mit einem Verzicht auf vollständige Kostendeckung als "soziale Gebühr". Denn eigentlich wäre ein Betrag in Höhe von 558,72 € monatlich pro Person kostendeckend gewesen. Siehe insoweit die Vorlage 2020/0214:

https://www.herne.de/allris/vo020.asp?VOLFDNR=14188

 

Die Kosten und Leistungen sind seit dem Jahre 2018 sehr gestiegen. Und armutsgefährdete Herner Bürger verstehen nicht, dass sie selber seit dem Jahre 2018 höhere Mieten und Nebenkosten zahlen müssen; wogegen bei Flüchtlingen die "soziale Gebühr" nicht erhöht wurde. Immerhin verfügten 4,5 Prozent der Flüchtlinge als Selbstzahler laut der Vorlage 2020/0214 im Jahre 2018 über Einkommensüberhänge und waren durchaus in der Lage, eine höhere Gebühr für ihre Unterkunft zu zahlen.

 

Bei der Einbringung des Haushaltsentwurfes 2023 hat Dr. Klee auf Seite 29 seines Berichtes darauf hingewiesen, dass uns finanzwirtschaftlich eine auskömmliche Flüchtlingsfinanzierung substanziell helfen würde. Nach Meinung der AfD sollten wir insoweit nicht immer mit dem Finger auf den Bund und das Land zeigen. Aufgrund unserer bilanziellen Überschuldung und eines nur geduldeten negativen Eigenkapitals ist es nach Meinung der AfD nicht verständlich, dass man weiterhin nicht kostendeckende Gebühren erhebt und dies als "sozial" bezeichnet.

 

Außerdem werden in Herne erheblich weniger Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime erhoben als in anderen Städten. Dortmund erhebt 265,22 € monatlich, Castrop-Rauxel erhebt 224,20 € monatlich, Waltrop 241,70 € monatlich und Bochum 215,-- € monatlich. "Sozial" wäre es daher unserer Meinung nach gegenüber den Herner Bürgern, wenn die Verwaltung prüfen würde, ob unsere gegenwärtigen Gebühren in Höhe von 175,-- € noch gerechtfertigt sind. Besonders glaubhaft ist doch die Herner Verhandlungsposition nicht, wenn wir gegenüber Bund und Land keine auskömmliche Flüchtlingsfinanzierung beklagen und gleichzeitig die niedrigsten Benutzungsgebühren für unsere Übergangsheime im Vergleich zu unseren Nachbarstädten erheben.

    


Anlage:
 

Original des Antrages   

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antrag Benutzungsgebühr Übergangsheime (1150 KB)