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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 1205 Bez.: Feuerwehr und Zivilschutz | Nr.: 5 Bez.: Aufwendungen | - 60.000 |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die Satzung über die Lohnfortzahlung, den Verdienstausfall, den Auslagenersatz und die Aufwandsentschädigung der Freiwilligen Feuerwehr Herne (FF).
Sachverhalt:
Die Freiwillige Feuerwehr Herne ist neben der Berufsfeuerwehr ein elementarer Bestandteil des abwehrenden Brandschutzes. Ferner sind die Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr im Katastrophenschutz eingebunden und stellen die notwendigen personellen Ressourcen. Die Arbeit und Mitwirkung innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr ist grundsätzlich ehrenamtlich. Ferner gilt jedoch, dass den Angehörigen kein Nachteil aus ihrem Dienstverhältnis entstehen darf (vgl. §§ 20 ff. Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)).
Bisher erfolgte die Entschädigung für den Dienst in der FF auf Basis eines Auslagenersatzes für Fahrtkosten bei einer Dienstteilnahme gemäß § 22 BHKG, einer Aufwandsentschädigung für die Gestellung von Brandsicherheitswachdiensten und der Gewährung von Lohn- und Verdienstausfall aus den gesetzlichen Vorschriften. Speziell übertragene Funktionen gemäß § 16 Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen (Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr - VOFF NRW) innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr werden noch nicht mit einer Aufwandsentschädigung bedient, wie es innerhalb anderer Kommunen oder Kreise üblich ist, sondern lediglich mit einem geringen pauschalen Auslagenersatz. Ebenfalls wird die Mitwirkung in der notwendigen Ausbildung und Brandschutzerziehung nicht mit einer entsprechenden Aufwandsentschädigung honoriert.
Da angrenzende Kommunen schon über entsprechende Satzungen verfügen, ist es erforderlich, vergleichbare Bedingungen zu schaffen. Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, für die ehrenamtlichen Kräfte der Feuerwehr Herne eine Satzung über die Lohnfortzahlung, den Verdienstausfall, den Auslagenersatz und die Aufwandsentschädigung der Freiwilligen Feuerwehr Herne (FF) zu erlassen. Die Satzung orientiert sich an den §§ 20 bis 22 ff des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG).
Hierdurch wird der immer umfänglicheren Einbindung der FF und der daraus resultierenden erhöhten Belastung der ehrenamtlichen Kräfte Rechnung getragen. Es soll langfristig die Arbeit der Ehrenamtler und Ehrenamtlerinnen wertgeschätzt und die eingebrachte Expertise entsprechend entschädigt werden. Aus den Anpassungen einzelner Beträge und der Gewährung von Aufwandsentschädigungen für spezielle Funktionen und Tätigkeiten resultiert ein Mehraufwand von ca. 60.000 € pro Jahr. Diese Aufwendungen entsprechen den üblichen Werten im Vergleich zu den angrenzenden Nachbarstädten unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten der Feuerwehr Herne und sind im Haushaltsentwurf des FB 33 für 2023 bereits berücksichtigt.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Burbulla
(Stadtrat)
Anlagen:
Satzung über die Lohnfortzahlung, den Verdienstausfall, den Auslagenersatz und die Aufwandsentschädigung der Freiwilligen Feuerwehr Herne (FF)
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Satzung Freiwillige Feuerwehr Herne (83 KB) |