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Vorlage - 2022/1044  

Betreff: Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen: Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung sowie Feststellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 45 MH (Holzstraße) in Mülheim an der Ruhr
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Quast, Julia (3772)
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Rogge, Peter
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
08.11.2022 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
22.11.2022 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
29.11.2022 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

           


Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes (ROG), des Landesplanungsgesetzes (LPlG NRW) und des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) jeweils in der geltenden Fassung die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP) 45 MH (Holzstraße) nach vorangegangener Prüfung und Entscheidung über die im Verfahren abgegebenen und in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen.

Die Änderung besteht aus Plan, Textteil und beigefügter Begründung einschließlich Umweltbericht.

           


Sachverhalt:
 

Der verfahrensbegleitende Ausschuss (vbA) RFNP hat auf seiner Sitzung am 30.09.2022 eine mehrheitliche Beschlussempfehlung im Sinne dieser Vorlage abgegeben.

Alle für dieses Verfahren erforderlichen Beschlüsse sind nach Beschlussempfehlung durch den verfahrensbegleitenden Ausschuss durch gleichlautende Beschlüsse in den Räten der sechs beteiligten Städte übereinstimmend gefasst worden.

Der Aufstellungsbeschluss für das vorgelegte Änderungsverfahren zum RFNP wurde von den Räten der Planungsgemeinschaft zwischen dem 22. und dem 25. Juni 2020 gefasst. Im Rahmen des Scopings wurde den Fachbehörden die Gelegenheit gegeben, sich zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äern. Die frühzeitige Beteiligung der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit fand vom 17. August bis 17. September 2020 statt. Die öffentliche Auslegung wurde im Zeitraum 24. Juni bis 11. November 2021 durch die Räte der Planungsgemeinschaft beschlossen. Die anschließende förmliche Beteiligung sowie die öffentliche Auslegung fanden vom 25. Januar bis 25. Februar 2022 statt.

Der insgesamt ca. 6,3 ha umfassende Änderungsbereich befindet sich im Stadtteil Broich, westlich des Steinbruchs Rauen und östlich des Broicher Friedhofs, er schließt südlich an den Broicher Siedlungsbereich an. Der Änderungsbereich weist im Nordwesten größtenteils eine bauliche Vorprägung auf und umfasst hier im Wesentlichen Flüchtlingsunterkünfte auf früheren Sportflächen (Minigolfanlage, Tennisaußenfelder), eine ehemalige Tennishalle mit Parkplatz und eine Kleingartenanlage. Bei der Errichtung der Flüchtlingsunterkünfte wurden die Minigolfanlage und die Tennisaußenfelder vollständig abgetragen. Da die Flüchtlingsunterkünfte und die ehemalige Tennishalle nicht mehr benötigt werden, soll der Broicher Siedlungsbereich durch diese Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) in einem geringen Umfang (ca. 2,1 ha) durch eine wohnbauliche Entwicklung nach Süden erweitert werden.

Im wirksamen Regionalen Flächennutzungsplan ist der Änderungsbereich als Grünfläche / Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche (AFAB) dargestellt / festgelegt. Der AFAB ist im Osten überlagert durch die Festlegung Bereiche zum Schutz der Natur (BSN) und im Westen durch die Festlegung Bereiche zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE).

Die vorliegende RFNP-Änderung soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die zukünftig vorgesehene wohnbauliche Entwicklung schaffen. Da sich die geplante Nutzung nicht aus den gegenwärtigen Darstellungen und Festlegungen des Regionalen Flächennutzungsplans entwickeln lässt, sind diese im nordwestlichen Bereich in Wohnbaufläche / Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) zu ändern. Die verbleibende Grünfläche / AFAB im östlichen Änderungsbereich soll als Grünzäsur zwischen der zukünftigen Wohnbaufläche / ASB und der bestehenden Gewerblichen Baufläche / ASB des Steinbruchs im RFNP gesichert bleiben. Die Grünzäsur ist Teil des im Landschaftsplan festgesetzten Naturschutzgebietes.

Mit der teilweisen Rücknahme der Grünfläche / AFAB entfallen hier auch die überlagernden Festlegungen BSN und BSLE im baulich vorgeprägten Teil des Änderungsbereichs. Der BSN wird im Bereich der nordwestlich geplanten Wohnbaufläche / ASB auf seine in der Örtlichkeit tatsächlich vorhandene Breite zurückgenommen. Gleichzeitig erfolgt eine Ausweitung des BSN in anderen Bereichen. Das bestehende Naturschutzgebiet des Mülheimer Landschaftsplans war bisher im RFNP nur teilweise als BSN festgelegt. Durch die vorgesehene Ausweitung des BSN im Südwesten und Nordosten des Änderungsbereichs erfolgt somit eine Angleichung von Landschaftsplan und RFNP auf der regionalplanerischen Maßstabsebene. Der BSN-Bestand des wirksamen RFNP umfasst ca. 3,0 ha. Der geplante BSN umfasst ca. 4,2 ha, somit ergibt sich durch die skizzierte Rücknahme und Ausweitung des BSN ein positiver Saldo von 1,2 ha. Mit der Ausweitung des BSN geht parallel dazu die dortige Rücknahme des BSLE einher.

Die bestehenden Natur- und Landschaftsschutzgebiete des Mülheimer Landschaftsplans werden durch die Ausweitung des BSN nicht beeinträchtigt, sondern gestärkt, da der RFNP auch die Funktion des Landschaftsrahmenplans ausübt.

Bei dem Verfahren wurde die Begründung aufgrund von Stellungnahmen der beteiligten öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange redaktionell fortentwickelt. Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden u.a. Hinweise zu einem angrenzenden Naturschutzgebiet, zum Thema Artenschutz und zu einem Bachlauf südlich des Änderungsbereichs gegeben. Inhalte, die eine Änderung der Planung erfordert hätten, ergaben sich aufgrund der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung nicht.

Weiteres Verfahren

Mit dem abschließenden Feststellungsbeschluss wird das RFNP-Änderungsverfahren beendet. Nach der Beschlussfassung wird das Änderungsverfahren bei der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung eingereicht und das Ergebnis der Prüfung und Entscheidung den Einsendern der Stellungnahmen mitgeteilt.

Mit Veröffentlichung der erteilten Genehmigung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW und in den amtlichen Verkündungsorganen der Städte wird die Änderung des RFNP Ziel der Raumordnung bzw. wirksam.

 

Abwägungsmaterial

Zum Zeitpunkt des Planbeschlusses muss eine vollständige Erfassung, Bewertung und Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange erfolgen. Das Abwägungsmaterial umfasst deshalb sowohl die Anregungen und Einwendungen aus der vorgezogenen, frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, als auch die Anregungen, Einwendungen und Stellungnahmen der vorher genannten Stellen aus der förmlichen Beteiligung sowie die jeweiligen Stellungnahmen der Verwaltung dazu.

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

Friedrichs

Stadtrat            


Anlagen:

-          Änderungsplan, Begründung einschließlich Umweltbericht

-          synoptische Darstellung der in der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und der Stellungnahmen der Verwaltung

-          synoptische Darstellung der in der förmlichen Beteiligung und öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und der Stellungnahmen der Verwaltung

          

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 45MH_Änderungsplan_Plankarte (619 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich 45MH_Erstausfertigung_RFNP_Plankarte (304 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich 45MH_Begrdg_Abschl_Beschl_ (561 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich 45MH_SteckbriefUP (287 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich 45MH_Synopse_Fruehz_TOEB (232 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich 45MH_Synopse_Foerm (221 KB)