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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes (ROG), des Landesplanungsgesetzes (LPlG NRW) und des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) jeweils in der geltenden Fassung die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP) 03a BO (Berliner Straße) nach vorangegangener Prüfung und Entscheidung über die im Verfahren abgegebenen und in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen.
Die Änderung besteht aus Plan, Textteil und beigefügter Begründung einschließlich Umweltbericht.
Sachverhalt:
Der verfahrensbegleitende Ausschuss (vbA) RFNP hat auf seiner Sitzung am 30.09.2022 eine mehrheitliche Beschlussempfehlung im Sinne dieser Vorlage abgegeben.
Alle für dieses Verfahren erforderlichen Beschlüsse sind nach Beschlussempfehlung durch den verfahrensbegleitenden Ausschuss durch gleichlautende Beschlüsse in den Räten der sechs beteiligten Städte übereinstimmend gefasst worden. Der Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 03 BO Berliner Straße / Ottostraße zum RFNP wurde von den Räten der Planungsgemeinschaft zwischen dem 23. November und dem 19. Dezember 2016 gefasst. Im Rahmen des Scopings wurde den Fachbehörden die Gelegenheit gegeben, sich zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Die frühzeitige Beteiligung der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit fand vom 23. Januar bis 23. Februar 2017 statt.
Das Änderungsverfahren erstreckte sich bis zu diesem Zeitpunkt noch auf drei Teile, von denen nur für einen Teil das Verfahren weitergeführt wurde, unter der neuen Bezeichnung „03a Bo Berliner Straße“. Dieser Teil umfasst Teilbereiche der Gewerbegebiete Wattenscheid West und Fröhliche Morgensonne im Kreuzungsbereich Berliner Straße / Wilhelm-Leithe-Weg / Friedrich-Lueg-Straße. An der Rücknahme der hier dargestellten bzw. festgelegten Sonderbaufläche / dem Sondergebiet großflächiger Einzelhandel besteht nach wie vor großes Interesse, das sich unmittelbar aus den Zielsetzungen des Masterplans Einzelhandel Bochum (zuletzt 2017 als „Nachjustierung 2017“ politisch beschlossen) ableitet. Der Masterplan Einzelhandel hatte in diesem Bereich ursprünglich einen Sonderstandort vorgesehen, der in den RFNP als „Sonderbauflächen“ bzw. „Sondergebiet – Großflächiger Einzelhandel“ übernommen wurde. Seit der Fortschreibung des Masterplan Einzelhandel 2012 ist in diesem Bereich kein Sonderstandort mehr vorgesehen, vor diesem Hintergrund soll der RFNP an den aktuellen Masterplan Einzelhandel angepasst werden.
Das aktuelle Erfordernis, für diesen Teil das Änderungsverfahren nun abzuschließen, ergibt sich aus Gründen der Rechtssicherheit für einen neu aufzustellenden Bebauungsplan. Vor diesem Hintergrund sollen die Darstellung / Festlegung von „Sonderbauflächen - Sondergebiet, Großflächiger Einzelhandel“ / „ASB für zweckgebundene Nutzungen“ in „Gewerbliche Bauflächen“ / „Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)“ geändert werden.
Nach dem Teilungs- und Auslegungsbeschluss im Zeitraum 15. März bis 15. Mai 2022 durch die Räte der Planungsgemeinschaft wurde die förmliche Beteiligung sowie die öffentliche Auslegung für das Verfahren 03a BO Berliner Straße vom 08. Juni bis 08. Juli 2022 durchgeführt.
Bei dem Verfahren wurde die Begründung aufgrund von Stellungnahmen der beteiligten öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange redaktionell fortentwickelt. Inhalte, die eine weitere Änderung der Planung erfordert hätten, ergaben sich aufgrund der förmlichen Beteiligung nicht.
Weiteres Verfahren
Mit dem abschließenden Feststellungsbeschluss wird das RFNP-Änderungsverfahren beendet. Nach der Beschlussfassung wird das Änderungsverfahren bei der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung eingereicht und das Ergebnis der Prüfung und Entscheidung den Einsendern der Stellungnahmen mitgeteilt.
Mit Veröffentlichung der erteilten Genehmigung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW und in den amtlichen Verkündungsorganen der Städte wird die Änderung des RFNP Ziel der Raumordnung bzw. wirksam.
Abwägungsmaterial
Zum Zeitpunkt des Planbeschlusses muss eine vollständige Erfassung, Bewertung und Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange erfolgen. Das Abwägungsmaterial umfasst deshalb sowohl die Anregungen und Einwendungen aus der vorgezogenen, frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, als auch die Anregungen, Einwendungen und Stellungnahmen der vorher genannten Stellen aus der förmlichen Beteiligung sowie die jeweiligen Stellungnahmen der Verwaltung dazu.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
Stadtrat
Anlagen:
- Änderungsplan, Begründung einschließlich Umweltbericht
- synoptische Darstellung der in der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und der Stellungnahmen der Verwaltung
- synoptische Darstellung der in der förmlichen Beteiligung und öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und der Stellungnahmen der Verwaltung
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | 03a_BO_Änderungsplan_Plankarte (536 KB) | |||
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2 | öffentlich | 03a_BO_Begründung (226 KB) | |||
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3 | öffentlich | 03a_BO_Erstausfertigung_RFNP_Plankarte (224 KB) | |||
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4 | öffentlich | 03a_BO_Steckbrief (710 KB) | |||
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5 | öffentlich | 03a_BO_Synopse_Fruehz_TOEB (181 KB) | |||
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6 | öffentlich | 03a_BO_Synopse_Foerml_TOEB (179 KB) |