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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt zum 01.01.2023 die als Anlage beigefügte geänderte Entgeltordnung für die Städtische Musikschule.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hat am 21.06.2022 mit Vorl.-Nr. 2022/0512 die Erhöhung von Entgelten nach Vorgabe des § 2b UStG beschlossen.
Die zum 01.01.2023 vorgeschlagenen Änderungen der Entgeltordnung für die Städtische Musikschule setzen die geänderte Rechtslage um.
Vereinfacht ausgeführt werden die Angebote im Bereich der „Erwachsenenbildung“ mit 19% umsatzsteuerpflichtig.
In die Entgeltordnung wurden weiterhin aus der Synopse ersichtliche, eher redaktionelle und kleinformelle, Ergänzungen aufgenommen.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Merkendorf
(Stadtrat)
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | EO2023 (793 KB) | |||
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2 | öffentlich | synopse EO 2023.docx (716 KB) |