Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2022/0895  

Betreff: Änderung der Entgeltordnung der Städtischen Musikschule ab 01.01.2023
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Christian Ribbe
Federführend:FB 32 - Kultur Bearbeiter/-in: Leckscheid, Markus
Beratungsfolge:
Kultur- und Bildungsausschuss Vorberatung
22.09.2022 
des Kultur- und Bildungsausschusses beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien Vorberatung
29.09.2022 
des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
29.11.2022 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

                                                  


Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt beschließt zum 01.01.2023 die als Anlage beigefügte geänderte Entgeltordnung für die Städtische Musikschule.                                                   


Sachverhalt:
 

Der Rat der Stadt hat am 21.06.2022 mit Vorl.-Nr. 2022/0512 die Erhöhung von Entgelten nach Vorgabe des § 2b UStG beschlossen.

Die zum 01.01.2023 vorgeschlagenen Änderungen der Entgeltordnung für die Städtische Musikschule setzen die geänderte Rechtslage um.

Vereinfacht ausgeführt werden die Angebote im Bereich der „Erwachsenenbildung“ mit 19% umsatzsteuerpflichtig.

In die Entgeltordnung wurden weiterhin aus der Synopse ersichtliche, eher redaktionelle und kleinformelle, Ergänzungen aufgenommen.   

 

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Merkendorf

(Stadtrat)                                                


Anlagen:
 

Anlage 1: Entgeltordnung i.d.F. vom 01.01.2023

Anlage 2: Synopse Entgeltordnung „alt/neu“                                                   

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich EO2023 (793 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich synopse EO 2023.docx (716 KB)