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Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
in €: |
Haushaltsstelle: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
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Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt bestellt:
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und im Verhinderungsfall
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zum Vertreter bzw. zur Vertreterin der Stadt Herne in
der Mitgliederversammlung der Gesellschaft der Freunde der Ruhr-Universität
Bochum e. V.
Der Rat der Stadt bestellt
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und im Verhinderungsfall
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zum Vertreter bzw. zur Vertreterin der Stadt Herne in
der Mitgliederversammlung des Freundeskreises Bochumer Synagoge e. V.
Die Bestellungen gelten jeweils für die Dauer der
Wahlperiode des Rates der Stadt und danach bis über die Neubestellungen
entschieden worden ist. Scheidet der Vertreter bzw. die Vertreterin aus dem Rat
der Stadt oder aus dem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet die
Mitgliedschaft als Vertreter / Vertreterin der Stadt in der
Mitgliederversammlung.
Sachverhalt:
Die
Stadt Herne ist Mitglied in der Gesellschaft der Freunde der Ruhr-Universität
Bochum e V. Für die Mitgliederversammlung ist ein Vertreter / eine Vertreterin
der Stadt Herne zu bestellen.
Mitgliederversammlung:
Gemäß § 63 Absatz 2 in Verbindung mit § 113 Absatz 2
der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bestellt der Rat der Stadt
Vertreter der Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen,
Aufsichtsräten und entsprechenden Organen von juristischen Personen oder
Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist.
Der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung
unterliegen insbesondere die folgenden Angelegenheiten:
- Wahl
des geschäftsführenden Vorstandes
- Wahl
von drei weiteren Mitgliedern in den erweiterten Vorstand
- Wahl
von 25 Personen in den Beirat
- Abnahme
der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes
- Festsetzung
des Jahresbeitrages
- Erwerb,
Veräußerung und Belastung des Grundbesitzes
- Änderung
der Satzung
- Auflösung
des Vereins
Weiterhin ist die Stadt Herne Mitglied des
Freundeskreises Bochumer Synagoge e. V.
Als Mitglieder des Beirates hat der Rat der Stadt in
seiner Sitzung am 14.12.2004 Herrn Manfred Hildebrandt (Stadtarchiv) und Frau
Stadtverordnete Birgit Klemczak benannt.
Auch hier ist darüber hinaus ein Vertreter / eine
Vertreterin für die Mitgliederversammlung zu bestellen.
Mitgliederversammlung:
Der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
unterliegen insbesondere folgende Angelegenheiten:
- Entgegennahme
des Jahresberichtes des Vorstandes; Entlastung des Vorstandes
- Festsetzung
der Höhe und Fälligkeit des Jahresbeitrages
- Wahl und Abberufung der Mitglieder des
Vorstandes und der Kassenprüfer/Kassenprüferinnen
- Beschlussfassung über Änderungen der
Satzung und über die Auflösung des Vereins
Der Oberbürgermeister
Schiereck
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