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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 2101 – 2108, 2502
Nr.: 2108 Bez.: zentr. schul- und schülerbezogene Leistungen | Nr.: 52*, 53* und 54* Bez.: budgetierte Kontengruppen - Budget FB 31
Nr.: 14 Bez.: Bilanzielle Abschreibungen | 2023 -150.000 EUR 2024 -90.000 EUR 2025 -55.000 EUR 2026 -55.000 EUR
2024 -11.520 EUR 2025 -16.330 EUR 2026 -19.980 EUR 2027 -23.630 EUR
Für die Jahre 2028-2033 durchschnittlich -27.473 EUR p.a. |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: 7.210803 Bez.: Anpassung Schulinfrastruktur
Nr.: 7.210820 Bez.: HSM Maßnahmen | Nr.: 9 Bez.: Auszahlungen für den Erwerb bewegl. Vermögen
Nr.: 9 Bez.: Auszahlungen für den Erwerb bewegl. Vermögen |
2023 -65.200 EUR 2024 -48.100 EUR 2025 -36.500 EUR 2026 -36.500 EUR
2023 -50.000 EUR |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) in der aktuell vorliegenden Fassung:
Sachverhalt:
Der Schulausschuss des Rates der Stadt hat in seiner Sitzung am 12.05.2022 den Schulentwicklungsplan 2022 bis 2027 (Teilplan Grundschulen - Entwurf) zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, auf dieser Grundlage das weitere Beteiligungs- und Mitwirkungsverfahren gemäß Schulgesetz NRW (SchulG) durchzuführen.
Der Schulentwicklungsplanentwurf formuliert mit Blick auf die einzelnen Stadtbezirke bzw. Ortsteile verschiedene Handlungsnotwendigkeiten insbesondere zum Ausbau räumlicher Kapazitäten. Diese wurden bzw. werden vor dem Hintergrund der Gesamtsituation teilweise als zeitkritisch beurteilt. Die erforderlichen schulorganisatorischen Maßnahmenbeschlüsse werden daher zum Teil parallel zum beschriebenen Schulentwicklungsplanverfahren vorbereitet und den bürgerschaftlichen Gremien zur Beratung / Entscheidung vorgelegt.
Die Zügigkeit der Herner Grundschulen gilt als schulorganisatorischer Rahmen für deren Aufnahmekapazität. Stadtweit konnte diese mit der Neuerrichtung der Galileoschule zuletzt erhöht werden, auf 56 Züge im Schuljahr 2021/22. Dies entspricht einer maximalen Aufnahmekapazität in den Eingangsklassen von 1524 Plätzen.
Deutlich gestiegene Schülerzahlen haben in den letzten Jahren zu einem verstärkten Ausschöpfen des Aufnahmerahmens und zu höheren Klassenfrequenzen geführt. Lag der Gesamtwert für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 im Schuljahr 2015/16 noch bei 23,2 Schüler*innen pro Klasse, war im Schuljahr 2021/22 bereits eine Größenordnung von rund 26,2 Schüler*innen je Klasse zu verzeichnen. In der Jahrgangsstufe 1 lag dieser Wert zuletzt bei rund 26,5 Schüler*innen pro Klasse.
Vor dem Hintergrund weiter steigender Schülerzahlen sind schulorganisatorische Maßnahmen zur Ausweitung der Zügigkeiten erforderlich, um eine ausreichende Aufnahmekapazität sicherzustellen und die Klassenfrequenzen zu senken.
Die nachfolgende Übersicht beschreibt die prognostizierte Schülerzahlentwicklung im 1. Jahrgang sowie die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen, soweit eine durchschnittliche Klassengröße von 23 bis 25 Kindern angenommen wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Schülerzahlentwicklung in den Eingangsklassen auch durch eine Änderung der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) beeinflusst wird, welche im Rahmen der maximal dreijährigen Schuleingangsphase nun auch einen Verbleib von Kindern bereits in der ersten Klasse ermöglicht.
Der Stadtbezirk Wanne (vier Grundschulstandorte) verfügt derzeit über insgesamt 12 Züge in den Eingangsklassen eines Jahrgangs und eine max. Aufnahmekapazität von 322 Schülerinnen und Schülern pro Schuljahr. War die Schülerzahlprognose 2021 bis 2026 noch davon ausgegangen, dass die max. Kapazitäten bei insgesamt hohen Klassenfrequenzen lediglich in den Schuljahren 2023/2024 und 2025/2026 überschritten werden, ist dies nunmehr für den gesamten Betrachtungszeitraum bis 2027 feststellbar.
Ursächlich hierfür ist nicht nur eine zwischenzeitlich gestiegene Schülerzahl in einzelnen Jahrgängen (schulpflichtig werdende bereits geborene Kinder), sondern auch die oben genannte Änderung der AO-GS. Im Schuljahr 2021/2022 waren hiervon 13 Kinder in den Grundschulen des Stadtbezirks Wanne betroffen. Es bleibt zu beobachten, wie sich diese Veränderung im Übergangsgeschehen der Schuleingangsphase in den Folgejahren auswirkt. Zur Verfügung stehende Platzkapazitäten werden hier eine maßgebliche Rolle spielen; der Bedarf muss angesichts der derzeitigen Seiteneinsteigersituation sowie der pandemiebedingten Auswirkungen aber als groß beschrieben werden.
Die nachfolgende Kapazitätenbetrachtung beschreibt noch einmal die voraussichtliche Entwicklung der Eingangsklassen im Stadtbezirk Wanne auf der Grundlage der aktuellen rechtlichen Situation in der Schuleingangsphase. Letztlich muss es darum gehen,
Mit Blick auf die genannten Herausforderungen haben die bürgerschaftlichen Gremien die Verwaltung beauftragt, die Reaktivierung aus der Nutzung genommener Schulimmobilien zu prüfen. Hier u.a. das Gebäude der ehemaligen Astrid-Lindgren-Förderschule im Stadtbezirk Wanne, welches während der Umbauphase durch die Grundschule Claudiusschule bis Juni 2022 als Ausweichquartier genutzt wurde.
Aus Sicht der Schulentwicklungsplanung kann die Reaktivierung des Schulgebäudes der ehemaligen Astrid-Lindgren-Förderschule die im Schulentwicklungsplan beschriebenen Zielsetzungen maßgeblich unterstützen. Dem notwendigen Ausbau der Zügigkeiten könnte nachgekommen werden. Den Anforderungen an die veränderte Situation in der Schuleingangsphase sowie an reduzierte Klassenfrequenzen könnte jahrgangsbezogen Rechnung getragen werden.
Der hier vorliegende schulorganisatorische Maßnahmenbeschluss sieht vor, den allgemeinen Aufnahmerahmen der derzeit dreizügigen Grundschule Claudiusschule zum Schuljahr 2023/2024 (01.08.2023) - aufbauend mit Klasse 1 - auf fünf Parallelklassen pro Jahrgang neu festzulegen. Die beiden zusätzlichen Züge sollen räumlich und organisatorisch durch die Errichtung eines Teilstandortes im Gebäude Hedwigstraße 43/45 gesichert werden. Dieses befindet sich im unmittelbaren Nahbereich zum Hauptstandort Claudiusstraße 88 (ca. 300 m entfernt).
Der Maßnahmenbeschluss sieht darüber hinaus vor, zum Schuljahr 2025/2026 die baulichen, finanziellen und schulorganisatorischen Rahmenbedingungen für die Errichtung einer selbstständigen Grundschule am Standort Hedwigstraße 43/45 zu prüfen. Dies bietet die Gelegenheit, die weitere Entwicklung zu beobachten und Erfahrungen mit dem Teilstandort zu bewerten.
Das ab dem Schuljahr 2023/2024 als zweizügiger Teilstandort vorgesehene Schulgebäude an der Hedwigstraße 43/45 liegt im unmittelbaren Nahbereich der Grundschule Claudiusschule in etwa 300 m Entfernung. Das Gebäude aus dem Jahr 1905 befindet sich auf einem 6.765 qm großen Schulgrundstück. Es wurde im Folgezeitraum mehrfach instandgesetzt und im Jahr 2002 um einen zweigeschossigen Pavillonneubau mit vier Räumen erweitert. Das Pavillongebäude sowie das Hauptgebäude wurden zuletzt als Ausweichstandort für die Grundschule Claudiusschule während der Bauphase genutzt und entsprechend hergerichtet. Dabei wurde das Hauptgebäude nur eingeschränkt (Erdgeschoss und 1. Obergeschoss) genutzt. Von der Nutzung des zweiten Obergeschosses wurde aus Brandschutzgründen abgesehen.
Auch das Raumprogramm des künftigen Teilstandortes sieht eine Nutzung der beiden ersten Geschosse des Hauptgebäudes sowie des Pavillongebäudes vor. Die genutzten Räume sollen dabei sukzessive renoviert, möbliert und technisch modernisiert werden. Letztlich sollen auch am Teilstandort alle Klassenräume über WLAN verfügen und mit modernen digitalen Präsentationsmedien ausgestattet werden. Darüber hinaus soll auch der Teilstandort über die räumlichen Voraussetzungen für die Offene Ganztagsschule verfügen.
Für die jahrgangsbezogene Reaktivierung des Schulstandortes an der Hedwigstraße sind in den Jahren 2023 ff. folgende Aufwendungen (konsumtiv) bzw. Ausgaben (investiv) zu erwarten:
Kostenaufstellung Reaktivierung Teilstandort Hedwigstr. | ||||
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Maßnahme/ Jahr | 2023/ in EUR | 2024/ in EUR | 2025/ in EUR | 2026/ in EUR |
konsumtiv |
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Gebäudeverkabelung | 50.000,- | 50.000,- | 35.000,- | 35.000,- |
Fenstersanierung (teilweise) | 80.000,- | 20.000,- | 20.000,- | 20.000,- |
Renovierungsarbeiten | 20.000,- | 20.000,- | - | - |
Zwischensumme: | 150.000,- | 90.000,- | 55.000,- | 55.000,- |
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investiv |
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Netzwerktechnik | 13.700,- | 5.600,- | - | - |
Einrichtung Ausstattung (inkl. Präsentationstechnik) | 81.500,- | 42.500,- | 36.500,- | 36.500,- |
Außenanlagen | 20.000,- | - | - | - |
Zwischensumme: | 115.200,- | 48.100,- | 36.500,- | 36.500,- |
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Gesamt | 265.200,- | 138.100,- | 91.500,- | 91.500,- |
Die Aufwendungen/ Auszahlungen können in allen Haushaltsjahren aus Mitteln des Fachbereiches 31 gedeckt werden:
a) konsumtiv
Die Deckung erfolgt aus den budgetierten Kontengruppen 52* Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, 53* Transferaufwendungen und 54* sonstige ordentliche Aufwendungen.
b) investiv
Die Deckung erfolgt für das Jahr 2023 aus Minderauszahlungen aus dem Investitionsprojekt 7.210820 (‚HSM Maßnahmen‘) sowie anteilig aus veranschlagten Finanzmitteln des Investitionsprojektes 7.210803 (‚Anpassung Schulinfrastuktur‘), in dem noch nicht alle geplanten Beträge mit einer konkreten Maßnahme belegt sind. Für die Finanzplanungsjahre 2024-2026 erfolgt die Kompensation in vollem Umfang durch das v. g. Projekt 7.210803 (‚Anpassung Schulinfrastuktur‘).
Die Planungen des Schulträgers sind in enger Abstimmung mit der Schulleitung erfolgt. Die Sitzung der Schulkonferenz findet am 13.09.2022 statt.
Die Planungen des Schulträgers sind im Vorfeld mit der unteren und oberen Schulaufsicht erörtert worden. Die schulfachliche Stellungnahme des Schulamtes für die Stadt Herne vom 15.08.2022 liegt der Sitzungsvorlage als Anlage bei.
Der Beschluss des Schulträgers zur Durchführung bezeichneter schulorganisatorischer Maßnahme bedarf der Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg als obere Schulaufsichtsbehörde (§ 81 Abs. 3 SchulG).
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Merkendorf
Stadtrat
Anlagen:
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Stellungnahme Schulaufsicht (349 KB) | |||
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2 | öffentlich | Stellungnahme der Schulkonferenz GS Claudiusschule (454 KB) |