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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2022/0860  

Betreff: Situation der Grundschulen im Stadtbezirk Wanne
hier: Neufestlegung des allgemeinen Aufnahmerahmens der Grundschule Claudiusschule sowie Errichtung eines Teilstandortes im Schulgebäude Hedwigstraße 43/45 - Stadtbezirk Wanne -
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:1. Peter Reschke - Tel. 3301
2. Michael Schulz - Tel. 2795
Federführend:FB 31 - Schule und Weiterbildung Bearbeiter/-in: Witjes, Miriam
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
15.09.2022 
des Schulausschusses beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien Vorberatung
29.09.2022 
des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien beschlossen   
Bezirksvertretung Wanne Vorberatung
03.11.2022 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
22.11.2022 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
29.11.2022 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 2101 2108, 2502

 

 

 

 

 

Nr.: 2108

Bez.: zentr. schul- und schülerbezogene Leistungen

Nr.: 52*, 53* und 54*

Bez.: budgetierte Kontengruppen - Budget FB 31

 

 

Nr.: 14

Bez.: Bilanzielle Abschreibungen

2023  -150.000 EUR

2024  -90.000 EUR

2025  -55.000 EUR

2026  -55.000 EUR

 

 

2024  -11.520 EUR

2025  -16.330 EUR

2026  -19.980 EUR

2027  -23.630 EUR

 

r die Jahre 2028-2033 durchschnittlich                     -27.473 EUR p.a.

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:   7.210803

Bez.: Anpassung Schulinfrastruktur

 

 

 

Nr.:   7.210820

Bez.: HSM Maßnahmen

Nr.:   9

Bez.: Auszahlungen für den Erwerb bewegl. Vermögen

 

 

 

Nr.:   9

Bez.: Auszahlungen für den Erwerb bewegl. Vermögen

 

2023  -65.200 EUR

2024  -48.100 EUR

2025  -36.500 EUR

2026  -36.500 EUR

 

2023  -50.000 EUR

                                           


Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) in der aktuell vorliegenden Fassung:

 

  1. Der allgemeine Aufnahmerahmen der derzeit dreizügigen städtischen Grundschule Claudiusschule (Schulnummer 131 039) wird zum Schuljahr 2023/2024 (01.08.2023) - aufbauend mit Klasse 1 - auf nf Parallelklassen pro Jahrgang neu festgelegt.

 

  1. Das Schulgebäude Claudiusstraße 88, 44649 Herne (dreizügig) wurde entsprechend der Zügigkeit grundlegend saniert und erweitert. Zudem wird ein Teilstandort der Claudiusschule im Schulgebäude Hedwigstraße 43/45, 44649 Herne (zweizügig) zum Schuljahr 2023/2024 (01.08.2023) errichtet.

 

  1. Zum Schuljahr 2025/2026 sind die baulichen, finanziellen und schulorganisatorischen Rahmenbedingungen für die Errichtung einer selbstständigen Grundschule am Standort Hedwigstraße 43/45 zu prüfen.    

                              


Sachverhalt:
 

  1. Stand der Schulentwicklungsplanung

 

Der Schulausschuss des Rates der Stadt hat in seiner Sitzung am 12.05.2022 den Schulentwicklungsplan 2022 bis 2027 (Teilplan Grundschulen - Entwurf) zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, auf dieser Grundlage das weitere Beteiligungs- und Mitwirkungsverfahren gemäß Schulgesetz NRW (SchulG) durchzuführen.

 

Der Schulentwicklungsplanentwurf formuliert mit Blick auf die einzelnen Stadtbezirke bzw. Ortsteile verschiedene Handlungsnotwendigkeiten insbesondere zum Ausbau räumlicher Kapazitäten. Diese wurden bzw. werden vor dem Hintergrund der Gesamtsituation teilweise als zeitkritisch beurteilt. Die erforderlichen schulorganisatorischen Maßnahmenbeschlüsse werden daher zum Teil parallel zum beschriebenen Schulentwicklungsplanverfahren vorbereitet und den bürgerschaftlichen Gremien zur Beratung / Entscheidung vorgelegt.

 

  1. Situation der Grundschulen im Stadtgebiet

 

Die Zügigkeit der Herner Grundschulen gilt als schulorganisatorischer Rahmen für deren Aufnahmekapazität. Stadtweit konnte diese mit der Neuerrichtung der Galileoschule zuletzt erhöht werden, auf 56 Züge im Schuljahr 2021/22. Dies entspricht einer maximalen Aufnahmekapazität in den Eingangsklassen von 1524 Plätzen.

 

Deutlich gestiegene Schülerzahlen haben in den letzten Jahren zu einem verstärkten Ausschöpfen des Aufnahmerahmens und zu höheren Klassenfrequenzen geführt. Lag der Gesamtwert für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 im Schuljahr 2015/16 noch bei 23,2 Schüler*innen pro Klasse, war im Schuljahr 2021/22 bereits eine Größenordnung von rund 26,2 Schüler*innen je Klasse zu verzeichnen. In der Jahrgangsstufe 1 lag dieser Wert zuletzt bei rund 26,5 Schüler*innen pro Klasse.

 

Vor dem Hintergrund weiter steigender Schülerzahlen sind schulorganisatorische Maßnahmen zur Ausweitung der Zügigkeiten erforderlich, um eine ausreichende Aufnahmekapazität sicherzustellen und die Klassenfrequenzen zu senken.

 

Die nachfolgende Übersicht beschreibt die prognostizierte Schülerzahlentwicklung im 1. Jahrgang sowie die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen, soweit eine durchschnittliche Klassengröße von 23 bis 25 Kindern angenommen wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Schülerzahlentwicklung in den Eingangsklassen auch durch eine Änderung der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) beeinflusst wird, welche im Rahmen der maximal dreijährigen Schuleingangsphase nun auch einen Verbleib von Kindern bereits in der ersten Klasse ermöglicht.

 

 

  1. Aktuelle Situation der Grundschulen im Stadtbezirk Wanne

 

Der Stadtbezirk Wanne (vier Grundschulstandorte) verfügt derzeit über insgesamt 12 Züge in den Eingangsklassen eines Jahrgangs und eine max. Aufnahmekapazität von 322 Schülerinnen und Schülern pro Schuljahr. War die Schülerzahlprognose 2021 bis 2026 noch davon ausgegangen, dass die max. Kapazitäten bei insgesamt hohen Klassenfrequenzen lediglich in den Schuljahren 2023/2024 und 2025/2026 überschritten werden, ist dies nunmehr für den gesamten Betrachtungszeitraum bis 2027 feststellbar.

 

Ursächlich hierfür ist nicht nur eine zwischenzeitlich gestiegene Schülerzahl in einzelnen Jahrgängen (schulpflichtig werdende bereits geborene Kinder), sondern auch die oben genannte Änderung der AO-GS. Im Schuljahr 2021/2022 waren hiervon 13 Kinder in den Grundschulen des Stadtbezirks Wanne betroffen. Es bleibt zu beobachten, wie sich diese Veränderung im Übergangsgeschehen der Schuleingangsphase in den Folgejahren auswirkt. Zur Verfügung stehende Platzkapazitäten werden hier eine maßgebliche Rolle spielen; der Bedarf muss angesichts der derzeitigen Seiteneinsteigersituation sowie der pandemiebedingten Auswirkungen aber als groß beschrieben werden.

 

Die nachfolgende Kapazitätenbetrachtung beschreibt noch einmal die voraussichtliche Entwicklung der Eingangsklassen im Stadtbezirk Wanne auf der Grundlage der aktuellen rechtlichen Situation in der Schuleingangsphase. Letztlich muss es darum gehen,

 

  • die Kapazitäten durch den Ausbau der Zügigkeiten für die kommenden Schuljahre grundsätzlich zu sichern (Anm.: In Absprache mit der unteren Schulaufsicht wurde an der GS Josefschule im Schuljahr 2021/2022 eine dritte Eingangsklasse eingerichtet),
     
  • den geänderten Anforderungen in der Schuleingangsphase Rechnung zu tragen und
     
  • die Klassenfrequenzen angemessen abzusenken.

 

 

  1. Schulorganisatorische Handlungsoptionen

 

Mit Blick auf die genannten Herausforderungen haben die bürgerschaftlichen Gremien die Verwaltung beauftragt, die Reaktivierung aus der Nutzung genommener Schulimmobilien zu prüfen. Hier u.a. das Gebäude der ehemaligen Astrid-Lindgren-Förderschule im Stadtbezirk Wanne, welches während der Umbauphase durch die Grundschule Claudiusschule bis Juni 2022 als Ausweichquartier genutzt wurde.

 

Aus Sicht der Schulentwicklungsplanung kann die Reaktivierung des Schulgebäudes der ehemaligen Astrid-Lindgren-Förderschule die im Schulentwicklungsplan beschriebenen Zielsetzungen maßgeblich unterstützen. Dem notwendigen Ausbau der Zügigkeiten könnte nachgekommen werden. Den Anforderungen an die veränderte Situation in der Schuleingangsphase sowie an reduzierte Klassenfrequenzen könnte jahrgangsbezogen Rechnung getragen werden.

 

Der hier vorliegende schulorganisatorische Maßnahmenbeschluss sieht vor, den allgemeinen Aufnahmerahmen der derzeit dreizügigen Grundschule Claudiusschule zum Schuljahr 2023/2024 (01.08.2023) - aufbauend mit Klasse 1 - auf fünf Parallelklassen pro Jahrgang neu festzulegen. Die beiden zusätzlichen Züge sollen räumlich und organisatorisch durch die Errichtung eines Teilstandortes im Gebäude Hedwigstraße 43/45 gesichert werden. Dieses befindet sich im unmittelbaren Nahbereich zum Hauptstandort Claudiusstraße 88 (ca. 300 m entfernt).

 

Der Maßnahmenbeschluss sieht darüber hinaus vor, zum Schuljahr 2025/2026 die baulichen, finanziellen und schulorganisatorischen Rahmenbedingungen für die Errichtung einer selbstständigen Grundschule am Standort Hedwigstraße 43/45 zu prüfen. Dies bietet die Gelegenheit, die weitere Entwicklung zu beobachten und Erfahrungen mit dem Teilstandort zu bewerten.

 

  1. Aktuelle und zu entwickelnde Gebäude- / Raumsituation

 

Das ab dem Schuljahr 2023/2024 als zweizügiger Teilstandort vorgesehene Schulgebäude an der Hedwigstraße 43/45 liegt im unmittelbaren Nahbereich der Grundschule Claudiusschule in etwa 300 m Entfernung. Das Gebäude aus dem Jahr 1905 befindet sich auf einem 6.765 qm großen Schulgrundstück. Es wurde im Folgezeitraum mehrfach instandgesetzt und im Jahr 2002 um einen zweigeschossigen Pavillonneubau mit vier Räumen erweitert. Das Pavillongebäude sowie das Hauptgebäude wurden zuletzt als Ausweichstandort für die Grundschule Claudiusschule während der Bauphase genutzt und entsprechend hergerichtet. Dabei wurde das Hauptgebäude nur eingeschränkt (Erdgeschoss und 1. Obergeschoss) genutzt. Von der Nutzung des zweiten Obergeschosses wurde aus Brandschutzgründen abgesehen.

 

Auch das Raumprogramm des künftigen Teilstandortes sieht eine Nutzung der beiden ersten Geschosse des Hauptgebäudes sowie des Pavillongebäudes vor. Die genutzten Räume sollen dabei sukzessive renoviert, möbliert und technisch modernisiert werden. Letztlich sollen auch am Teilstandort alle Klassenräume über WLAN verfügen und mit modernen digitalen Präsentationsmedien ausgestattet werden. Darüber hinaus soll auch der Teilstandort über die räumlichen Voraussetzungen für die Offene Ganztagsschule verfügen.

 

 

 

  1. Umbau-/ Investitionsbedarfe

 

r die jahrgangsbezogene Reaktivierung des Schulstandortes an der Hedwigstraße sind in den Jahren 2023 ff. folgende Aufwendungen (konsumtiv) bzw. Ausgaben (investiv) zu erwarten:

 

 

 

 

Kostenaufstellung Reaktivierung Teilstandort Hedwigstr.

 

 

 

 

 

Maßnahme/ Jahr

2023/ in EUR

2024/ in EUR

2025/ in EUR

2026/ in EUR

konsumtiv

 

 

 

 

Gebäudeverkabelung

50.000,-

50.000,-

35.000,-

35.000,-

Fenstersanierung (teilweise)

80.000,-

20.000,-

20.000,-

20.000,-

Renovierungsarbeiten

20.000,-

20.000,-

-

-

Zwischensumme:

150.000,-

90.000,-

55.000,-

55.000,-

 

 

 

 

 

investiv

 

 

 

 

Netzwerktechnik

13.700,-

5.600,-

-

-

Einrichtung Ausstattung (inkl. Präsentationstechnik)

81.500,-

42.500,-

36.500,-

36.500,-

Außenanlagen

20.000,-

-

-

-

Zwischensumme:

115.200,-

48.100,-

36.500,-

36.500,-

 

 

 

 

 

Gesamt

265.200,-

138.100,-

91.500,-

91.500,-

 

Die Aufwendungen/ Auszahlungen können in allen Haushaltsjahren aus Mitteln des Fachbereiches 31 gedeckt werden:

 

a)      konsumtiv

Die Deckung erfolgt aus den budgetierten Kontengruppen 52* Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, 53* Transferaufwendungen und 54* sonstige ordentliche Aufwendungen.

 

b) investiv

Die Deckung erfolgt für das Jahr 2023 aus Minderauszahlungen aus dem Investitionsprojekt 7.210820 (‚HSM Maßnahmen) sowie anteilig aus veranschlagten Finanzmitteln des Investitionsprojektes 7.210803 (‚Anpassung Schulinfrastuktur), in dem noch nicht alle geplanten Beträge mit einer konkreten Maßnahme belegt sind. Für die Finanzplanungsjahre 2024-2026 erfolgt die Kompensation in vollem Umfang durch das v. g. Projekt 7.210803 (‚Anpassung Schulinfrastuktur).

 

  1. Beteiligungsverfahren

 

Die Planungen des Schulträgers sind in enger Abstimmung mit der Schulleitung erfolgt. Die Sitzung der Schulkonferenz findet am 13.09.2022 statt.

 

Die Planungen des Schulträgers sind im Vorfeld mit der unteren und oberen Schulaufsicht erörtert worden. Die schulfachliche Stellungnahme des Schulamtes für die Stadt Herne vom 15.08.2022 liegt der Sitzungsvorlage als Anlage bei.

 

Der Beschluss des Schulträgers zur Durchführung bezeichneter schulorganisatorischer Maßnahme bedarf der Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg als obere Schulaufsichtsbehörde (§ 81 Abs. 3 SchulG).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Merkendorf

Stadtrat

 

                                    


Anlagen:
 

  1. Stellungnahme des Schulamtes für die Stadt Herne vom 15.08.2022
  2. Stellungnahme der Schulkonferenz GS Claudiusschule           

                       

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Stellungnahme Schulaufsicht (349 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Stellungnahme der Schulkonferenz GS Claudiusschule (454 KB)