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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne
- billigt anliegende Gebührenbedarfsberechnung,
- beschließt die Beibehaltung des 90%igen Kostendeckungsgrads und
- beschließt die als Anlage beigefügte Achtundzwanzigste Satzung zur Änderung der
Marktstandgebührensatzung für die Benutzung der Wochen- und Viehmärkte in der
Stadt Herne.
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 26. September 2017 entschied der Verwaltungsvorstand über Maßnahmen zur Erreichung einer politisch gewünschten Gebührenstabilität für die Herner Wochenmärkte.
Die zu dieser Zeit wahrnehmbare Entwicklung (Steigerung der Aufwendung anhand herkömmlicher Preissteigerungsraten sowie gleichzeitiger Rückgang von vergebenen Flächen) konnte insoweit durch die Ausgliederung von defizitären Wochenmarktstandorten und durch die Beibehaltung des 90%igen Kostendeckungsgrads abgeschwächt werden.
Die jährliche Evaluierung in Form der Gebührenbedarfsberechnung (siehe Anlage) ergab für das Haushaltsjahr 2023 eine moderate Steigerung der Gebühren von 3,20 € auf 3,30 € für Tageshändler*innen. Im Bereich der Dauerstände müssen die Gebühren von 2,30 € pro m² auf 2,40 € je m² angehoben werden. Vor dem Hintergrund der in Rede stehenden sehr moderaten Steigerung der Gebühren, konnte im Arbeitskreis Wochenmärkte (bestehend aus Händlervertreter*innen, Politik und Verwaltung) Einigkeit über die o. g. Gebührenhöhe erzielt werden.
Vorgenannte Werte sind jedoch nur durch eine Beibehaltung des bisher geltenden 90%igen Kostendeckungsgrads zu erreichen. Zuletzt wurde der geringere Kostendeckungsgrad auch durch den Rat der Stadt Herne beschlossen. Aufgrund des Haushaltssicherungskonzepts ist die sich aus der Differenz zwischen 100 % Kostenaufwand und 90 % Kostendeckungsgrad ergebende Mehrbelastung in Höhe von 34.063,90 € aus Haushaltsmitteln des Fachbereichs Öffentliche Ordnung zu kompensieren.
Mit Urteil vom 17. Mai 2022 entschied das OVG Münster über eine Klage gegen die Entwässerungsgebühren der Stadt Oer-Erkenschwick. Da eine abschließende Aussage bzw. Regelung zum Umgang mit den Auswirkungen des Urteils innerhalb der NRW-Städte und Gemeinden einheitlich erfolgen sollte und die Bestandskraft des Urteils darüber hinaus frühestens Ende dieses Jahres eintreten wird, schlägt die Verwaltung vor, bei der Kalkulation 2023 die kalkulatorischen Zinsen nicht zu berücksichtigen. Dies entspricht einem Verzicht in Höhe von rund 7.000,00 €.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Dr. Frank Burbulla
Stadtrat
Anlagen:
Gebührenbedarfsberechnung 2023
Ermittlung Aufwand Wochenmärkte 2023
28. Änderung der Satzung (Wochenmärkte)
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | GBB WM Stand 31.08.2022 (592 KB) | ||||
2 | öffentlich | 28. Änderung Satzung (Wochenmärkte) Neu (27 KB) | (52 KB) | |||
3 | öffentlich | Ermittlung Aufwand Wochenmärkte 2023 (19 KB) | (72 KB) |