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Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
in €: |
Haushaltsstelle: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
147.400,- / 2004 |
1.550.718/000/8 Zuschüsse
an Sportvereine und
-verbände |
x |
Beschlussvorschlag:
Die
Bezirksvertretung Eickel beschließt, dem Verein zur Förderung der
Stadtteilarbeit Röhlinghausen e.V. (Trägerverein) für das Jahr 2004 einen
städtischen Zuschuss in Höhe
von
147.400,00 Euro für die Arbeit in der öffentlichen Begegnungsstätte Volkshaus
Röhlinghausen zu gewähren.
Sachverhalt:
1.
Ausgangssituation
Nach der zwischen der Stadt Herne und dem Verein zur Förderung der Stadtteilarbeit Röhlinghausen e.V. abgeschlossenen Vereinbarung über die finanzielle Förderung der Arbeit in der öffentlichen Begegnungsstätte Volkshaus Röhlinghausen vom 31.10.1994 erhält der Trägerverein einen jährlichen Zuschuss, dessen Höhe jährlich auf der Grundlage des Rechnungsergebnisses des Vorjahres neu verhandelt und festgesetzt wird.
Der
Haushaltsansatz für das Haushaltsjahr 2004 bei der Haushaltsstelle
1.550.718/000/8
–Zuschüsse
an Sportvereine und –verbände- hat im Haushaltsplanentwurf der Stadt Herne für
das Jahr 2004 anfänglich 458.000,00 Euro betragen. Hiervon waren 128.000,00
Euro als Zuschuss an den Trägerverein vorgesehen.
2.
Problemstellung
In einer
gemeinsamen Sitzung des Programmbeirates und der Mitgliederversammlung des
Trägervereins am 25.11.2003 hat der Vorstand den Sitzungsteilnehmern den
Vereinsentwurf des Haushaltsplanes 2003 aufgrund der möglichen problematischen
Haushaltssituation ab 2004 zur Verabschiedung vorgelegt, da ein Ausgleich
zwischen Einnahmen und Ausgaben zu diesem Zeitpunkt nur durch eine Entnahme aus
der Rücklage in Höhe von 43.185,00 Euro erreicht werden konnte. Er hat
gleichzeitig darauf hingewiesen, dass im Haushaltsplanentwurf 2004 der Stadt
Herne, der im Sportausschuss am 28.01.2004 zur Beratung anstand,
Zuschussmittel an den Trägerverein
in Höhe von 128.000,00 Euro eingestellt wurden und diese Mittel nicht
ausreichen, um die Begegnungsstätte in der bisherigen Form bis zum Ende des
Jahres 2004 zu führen.
Hauptgrund
hierfür war der Auslauf des Programms „Arbeit statt Soziales“ (ASS), aus
dem bis zum 31.01.2004 die Hausmeisterstelle finanziert worden ist.
3. Maßnahmen
1. Der Vorstand ist von der Mitgliederversammlung beauftragt worden, alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten zu ergreifen, damit die erforderlichen Finanzmittel für einen reibungslosen Betrieb der Begegnungsstätte (des gesamten Volkshauses sowie seiner satzungsgemäßen Aufgaben) bereitgestellt werden.
2. Dem Vorstand wurde weiterhin empfohlen, mit dem Verwaltungsvorstand und den Spitzen aller im Rat und Bezirk Eickel tätigen Fraktionen bis zu den Haushaltsplanberatungen ein entsprechendes Abstimmungsgespräch zu führen. Am 13.01.2004 hat dann im Volkshaus Röhlinghausen dieses Gespräch u. a. mit der damaligen Sportdezernentin, den Vertretern der im Rat und Bezirk Eickel tätigen Parteien, dem Vorsitzenden des Sportausschusses und Vertretern der Verwaltung stattgefunden. Seitens des Vorstandes wurde dargestellt, dass der im Entwurf des Haushaltsplanes 2004 eingestellte Betrag von 128.000,00 Euro trotz möglicher Reduzierungen im Ausgabenbereich nicht ausreicht, das Volkshaus gemäß der vertraglichen Vorgaben und der Bedürfnisse der Nutzer zu führen.
4. Umsetzung
Nach
eingehender Diskussion haben alle Teilnehmer des Abstimmungsgespräches
einvernehmlich vereinbart, dass der Trägerverein angesichts seiner konkreten
Haushaltssituation (und des bisher im Haushalt der Stadt Herne eingeplanten
Zuschusses) kurzfristig die Haushaltsplanung für das Jahr 2004 überarbeitet.
Diese überarbeitete Planung ist dann in die weiteren Haushaltsplanberatungen
der städt. Gremien eingebracht worden. Der Haushaltsplanentwurf 2004 des
Vereins hat nunmehr Einnahmen und Ausgaben von zunächst 252.438,00 Euro
ausgewiesen und ist dann von einem städt. Zuschuss von 147.400 Euro
ausgegangen.
Auf
Antrag der Vertreter des Stadtsportbundes Herne im Sportausschuss hat der Sportausschuss
in seiner Sitzung am 28.01.2004 den einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst,
den Ansatz bei der Haushaltsstelle 1.550.718/000/8 um 19.400,00 Euro auf
477.400,00 Euro im Haushaltsjahr 2004 zu erhöhen. Nach Umsetzung dieses
Beschlusses wies im der im Haushaltsplan 2004 vorgesehene Betrag nunmehr die
Höhe von 477.400,00 Euro aus. Die Zahlung des städt. Zuschusses für das Jahr
2004 (unter Vorbehalt) erfolgte in Höhe der beschlossenen 147.400,00 Euro
(128.000 Euro + 19.400 Euro).
Der durch
die Mitgliederversammlung des Trägervereins am 12.04.2005 beschlossene
endgültige Jahresabschluss sieht nunmehr Einnahmen und Ausgaben von 258.650,00
Euro vor.
Die Erhöhung des städt. Zuschusse war aus der Sicht
des Trägervereins unabwendbar, da u.a.
a)
die Entwicklung
der Haushaltsjahr 2001 bis 2003 so verlaufen ist, dass ein Ausgleich zwischen
Einnahmen und Ausgaben aufgrund der reduzierten Zuschüsse nur durch die
Entnahmen aus der Betriebsmittelrücknahme von insgesamt 87.103 Euro zu
erreichen war und
b)
der
über das Programm ASS finanzierte Hausmeister ab dem 01.02.2004 auf dieser
Basis nicht mehr beschäftigt werden konnte. Um den täglichen Ablauf im Bereich
der Dauer- und Einzelnutzungen nicht zu gefährden, erfolgte durch den
Trägerverein ab dem 01.02.2004 die Einstellung eines Hausmeisters (Teilzeit)
aus Fördermitteln des Arbeitsamtes. Der Eingliederungszuschuss des Arbeitsamtes
hat für den Zeitraum 01.02.2004 – 31.01.2005 insgesamt 16.128,00 Euro betragen
(70 % von 23.040,00 Euro – Reduzierung von 10 % trotz zunächst in Aussicht
gestellter 80 %-Förderung).
Im
Haushaltsjahr 2004 sind gegenüber dem Jahres-Ist 2003 Mehrkosten in den
Positionen
entstanden.
Ein
Zugriff auf die Betriebsmittelrückgabe war nicht mehr möglich, da diese durch
die Entnahmen in den Jahren 2001 – 2003 aufgebraucht war.
Einnahmeverbesserungen
konnten insbesondere bei den Einzelpositionen
erzielt
werden.
Mindereinnahmen
sind bei den Positionen
eingetreten.
5.
Belegungsübersicht
Die
Belegung der öffentlichen Begegnungsstätte Volkshaus Röhlinghausen in den
Bereichen Dauenutzungen (wöchentlich) und Einzelnutzungen in den Jahren 1996 –
2004 stellt sich wie folgt dar:
Dauernutzungen Einzelnutzungen
1996 22 78
1997 33 100
1998 37 115
1999 40 123
2000 38 115
2001 36 112
2002 33 123
2003 31 120
2004 27 130
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