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Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
in €: |
Haushaltsstelle: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
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Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt
Herne
·
die
Haushaltsatzung 2005 und das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum bis
2008 auf der Grundlage des Haushaltsplanentwurfs und der vorgelegten
Änderungslisten (unter Berücksichtigung der von ihm selbst vorgeschlagenen
Änderungen) zu beschließen,
·
das
Haushaltssicherungskonzept unter Berücksichtigung der vorgelegten Änderungen zu
beschließen,
·
die
Verwaltung zu beauftragen, das Haushaltssicherungskonzept 2005 unter
Berücksichtigung aller Änderungen redaktionell zu überarbeiten und neu zu
fassen,
·
die
Verwaltung zu ermächtigen, die vorläufige Haushaltsführung in 2005 auf der
Grundlage der beschlossenen Haushaltsansätze vorzunehmen.
Sachverhalt:
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde am
15. Februar 2005 in den Rat der Stadt Herne eingebracht.
Der Haushaltsplan 2005 und das Investitionsprogramm bis 2008
wurden von den Fachausschüssen des Rates der Stadt Herne auf der Grundlage der
Entwürfe und zwischenzeitlich vorhandener Änderungsmeldungen bzw. -anträge
beraten.
Die Ausschüsse und Bezirksvertretungen haben entsprechende
Empfehlungsbeschlüsse, gegebenenfalls ergänzt um eigene Änderungsbeschlüsse,
jeweils für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt gefasst.
Die Änderungsvorschläge der genannten Gremien und der
Verwaltung sind in den Zusammenstellungen dargestellt, die diesem
Beschlussvorschlag als Anlage beiliegen (Anlagen 3 und 6). Die
finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen sind in den
Übersichten, die den Änderungslisten des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts
vorgeheftet sind, berücksichtigt (Anlagen 2 und 5).
Verwaltungshaushalt
Nach dem derzeitigen Stand der Änderungen zum Entwurf erhöht
sich der Fehlbedarf gegenüber dem Entwurf zum Haushalt der Stadt Herne um rd.
1,1 Mio. Euro auf rd. 132 Mio. Euro. Die zusätzliche Belastung setzt sich
aus Mehreinnahmen in Höhe von rd. 0,9 Mio. Euro und den gegenüberstehenden
Mehrausgaben im Umfang von rd. 2 Mio. Euro zusammen. Die genauen Zahlen ergeben
sich aus der Anlage 2.
Die augenfälligsten Veränderungen im Verwaltungshaushalt
ergeben sich durch das GFG/SBG 2005 und die Umsetzung der sogenannten “Hartz
IV”-Regelungen im Abschnitt “Soziale Sicherung”.
- GFG/SBG 2005, Umlagen -
Gegenüber dem Entwurf ergeben sich durch die endgültigen
Berechnungen zum GFG/SBG 2005 bzw. die zu leistenden Umlagen, die folgenden
Änderungen:
Die Schlüsselzuweisungen des Landes steigen um rund
2,7 Mio. Euro auf rd. 83,9 Mio. Euro an. Demgegenüber steigt jedoch die
vorläufige Zahlungsverpflichtung für den zu leistenden Solidarbeitrag um rd. 2,7 Mio. Euro an. Grund hierfür ist
eine fehlerhafte Berechnung des LDS, welche die Grundlage für die
Ansatzkalkulation zum Stand Entwurf bildete.
Die kalkulierten Zahlungsverpflichtungen aus der Landschaftsumlage
sinken gegenüber dem Entwurf um rund 0,8 Mio. Euro. Der Landschaftsverband
hat bei praktisch unveränderten Umlagegrundlagen den Umlagesatz statt auf
ursprünglich avisierte 16,9 % “nur” auf 16,5 % erhöht.
Insgesamt gesehen ergibt sich aus den Zahlungen aus dem
GFG/SBG 2005 an die Stadt Herne und den entsprechenden Zahlungsverpflichtungen
sowie aus den Zahlungsverpflichtungen der Umlagen an Landschaftsverband und RVR
im Verwaltungshaushalt gegenüber dem Entwurf ein positiver Saldo im Umfang von
rund 0,8 Mio. Euro.
- Ausgleichsleistungen des Landes aus der Umsetzung “Hartz
IV” -
Die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe mit der bisherigen
Sozialhilfe für Erwerbsfähige zur “Grundsicherung für Arbeitssuchende” sollte
für die Kommunen zu einer finanziellen Entlastung führen. Dazu waren u.a.
Ausgleichsleistungen aus der Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende
durch das Land aus der Änderung des Wohngeldgesetzes vorgesehen. Diese Ausgleichsleistungen sollten nicht im Abschnitt
4 -Soziale Sicherung- veranschlagt werden, sondern im Einzelplan 9, dort jedoch
ursprünglich im Verwaltungshaushalt. Zum Zeitpunkt der Entwurfserstellung war
der Umfang dieser Zuweisungen noch nicht konkretisiert, so dass die
entsprechenden Einnahmen in Höhe der damals kalkulierten Belastungen aus “Hartz
IV” in Höhe von rund 9,8 Mio. Euro veranschlagt wurden, womit sich insgesamt
für “Hartz IV” eine haushaltsneutrale Veranschlagung ergab.
Das Land hat sich jedoch letztendlich für eine andere
Vorgehensweise entschieden. Die zugesagten Entlastungszahlungen, die
außerhalb des Steuerverbundes geleistet werden, wurden vom Land investiv gebunden und stehen
ausschließlich im Vermögenshaushalt zu Finanzierung desselben zur Verfügung.
Zudem liegt die Höhe der Zahlungen für die Stadt Herne bei lediglich rund 2,6
Mio. Euro.
- Keine Zuführung an den Verwaltungshaushalt aus
Veräußerungserlösen -
Da die Zahlungen aus dem GFG/SBG 2005 an den
Vermögenshaushalt insgesamt gegenüber dem Entwurf stark gesunken sind (Wegfall
der “investiven” Schlüsselzuweisungen), musste die Zuführung an den Verwaltungshaushalt
aus den Veräußerungserlösen des Vermögenshaushalts in Höhe der ursprünglich
vorgesehenen 1,5 Mio. Euro gestrichen werden.
- Zuschussbedarf im Abschnitt 4 -Soziale Sicherung -
Der Zuschussbedarf im Bereich der Sozialhilfe (ohne die UA
400 -Allgemeine Sozialverwaltung- und 405 -Verwaltung der Grundsicherung für
Arbeitssuchende- sowie ohne Asylbewerberleistungen, Erziehungshilfen und
Tageseinrichtungen für Kinder) sinkt gegenüber dem Entwurf um rund 5,3 Mio.
Euro.
Die Veränderungen teilen sich wie folgt auf die
Unterabschnitte auf:
UA |
Bezeichnung |
Zuschussbedarf in Euro |
410 |
Hilfe zum Lebensunterhalt |
-4.601.000 |
411 |
Hilfe zur Pflege |
+13.500 |
413 |
Hilfe Krankenh., Schwangersch. u.a. |
+1.270.000 |
471 |
Landespflegegesetz |
-300.000 |
482 |
Grundsicherung nach dem SGB II (Hartz IV) |
-3.273.300 |
485 |
Grundsicherung im Alter |
+1.550.000 |
Insgesamt ergibt sich nach den aktualisierten Zahlen für die
Stadt Herne eine Gesamtbelastung durch Hartz IV in Höhe von rund 5,4 Mio. Euro.
- Personalkostenerstattungen -
In den aktuellen Zahlen sind gegenüber dem Entwurf nun die
Personalkostenerstattungen durch die Arbeitsagentur sowie die ARGE im
Zusammenhang mit der Umsetzung des SGB II, im Umfang von insgesamt rund 1,9
Mio. Euro enthalten. Ebenfalls neu veranschlagt wurden die Erstattungen des
Bundes nach § 65 b SGB II in Höhe von 0,7 Mio. Euro.
Abschließend kann im Verwaltungshaushalt noch eine
Verbesserung gegenüber dem Entwurf in Höhe von rund 1,3 Mio. Euro bei den Gewinnanteilen
der EWMR herausgehoben werden.
Vermögenshaushalt und Investitionsprogramm
Die Ansätze im Vermögenshaushalt steigen in 2005 gegenüber
dem Entwurf in Einnahmen und Ausgaben um 167.100 Euro auf insgesamt rund 121,7
Mio. Euro an.
Der finanzwirtschaftliche Kreditbedarf ändert sich gegenüber
dem Entwurf im Vermögenshaushalt und Investitionsprogramm wie folgt:
|
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
Entwurf: |
-212.400 |
1.646.200 |
804.800 |
2.982.300 |
Änderungen: |
+942.600 |
-980.400 |
-1.422.600 |
-1.236.100 |
Aktuell: |
730.200 |
665.800 |
-617.800 |
1.746.200 |
Die Vorgabe der Bezirksregierung, den
finanzwirtschaftlichen Kreditbedarf auf Null herunterzuführen, kann somit
für die Haushaltsjahre 2005, 2006 und 2008 in vorgenanntem Umfang nicht
erreicht werden.
Die Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen
zulasten zukünftiger Haushaltsjahre bleibt gegenüber dem Entwurf
unverändert bei 9.396.800 Euro.
Die Gesamtübersicht über den Vermögenshaushalt und die
Berechnungen zu den vorgenannten Werten ergeben sich aus der Anlage 5.
Die Änderungen im Vermögenshaushalt gegenüber dem Entwurf
beinhalten neben den Änderungsmeldungen der Fachbereiche und den Beschlüssen
der Ausschüsse und Bezirksvertretungen die folgenden Änderungen bezüglich der
Zuweisungen nach dem GFG/SBG 2005:
Die erste Proberechnung zum GFG/SBG 2005, welche die
Grundlage für die Ansätze zum Entwurf des Haushalts 2005 bildete, wies
zugunsten der Stadt Herne noch eine sog. “investive” Schlüsselzuweisung
in Höhe von rund 5,9 Mio. Euro aus. In der endgültigen Fassung des GFG/SBG 2005
ist diese Zahlung nicht mehr vorgesehen.
Die Investitionspauschale steigt gegenüber den
Ansätzen des Entwurfs um insgesamt rund 0,6 Mio. Euro an.
Die Zahlungen aus der Schulpauschale (rd. 4 Mio.
Euro) sowie der Sportpauschale (rd. 0,4 Mio. Euro) bleiben annähernd
gleich.
Die Ausgleichszahlungen des Landes im Zusammenhang mit
der Umsetzung von “Hartz IV”, wurden, wie bereits in den Ausführungen zum
Verwaltungshaushalt erläutert, vom Land investiv gebunden und erhöhen die
Einnahmen des Vermögenshaushalts um rund 2,6 Mio. Euro.
Insgesamt gesehen ergibt sich jedoch durch den Wegfall der “investiven”
Schlüsselzuweisungen im Vermögenshaushalt im Rahmen von GFG/SBG 2005 und
den vorgenannten Ausgleichszahlungen, ein negativer Saldo im Umfang von rund
2,6 Mio. Euro, so dass die noch im Entwurf veranschlagte Zahlung an den
Verwaltungshaushalt aus Veräußerungserlösen zur Konsolidierung desselben im
Umfang von 1,5 Mio. Euro entfallen musste.
Allgemeine Rücklage
Der Bestand der allgemeinen Rücklage beläuft sich Anfang
2005 (nach Plan) auf 11.690 Euro. Planmäßige Entnahmen bzw. Zuführungen sind
nicht vorgesehen.
Schulden aus Krediten
|
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Beträge in T-Euro |
Stand Ende 2003 |
|
282.328 |
|
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Veranschlagte Kreditaufnahmen in 2004 (nach Plan) |
+ |
12.516 |
Veranschlagte Tilgung von Krediten in 2004 (nach Plan) |
- |
4.333 |
Zu erstattender Tilgungsanteil Darlehen Bäderwesen 2004 |
+ |
35 |
|
|
|
Stand nach Plan Ende 2004 |
|
290.546 |
|
|
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Veranschlagte Kreditaufnahmen in 2005 |
+ |
15.243 |
Veranschlagte Tilgung von Krediten in 2005 |
- |
5.433 |
Zu erstattender Tilgungsanteil Darlehen Bäderwesen 2005 |
+ |
36 |
|
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Voraussichtlicher Stand Ende 2005 |
|
300.392 |
|
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Lässt man den Tilgungsanteil für das Darlehen Bäderwesen
außer acht und berücksichtigt ausschließlich die veranschlagten
Tilgungsleistungen, so ergibt sich eine Netto-Neuverschuldung im Umfang
von 9.810 T-Euro. Diese erhöht sich somit gegenüber dem Entwurf um 948 T-Euro.
Unter Berücksichtigung des zu erstattenden Tilgungsanteiles
für das Darlehen Bäderwesen würde sich eine Netto-Neuverschuldung in Höhe von
9.846 T-Euro ergeben.
Haushaltssicherungskonzept
Das Haushaltssicherungskonzept 2005 bleibt auch nach den
o.g. Änderungen im Verwaltungshaushalt genehmigungsfähig.
Der originäre Ausgleich wird - wie im HSK 2004 - im Jahr
2008 erreicht. Die Altfehlbeträge werden planmäßig im Jahr 2013 ausgeglichen (s.
Anlage 8).
Hierzu waren folgende Änderungen gegenüber dem Entwurf des
HSK notwendig:
-
In der
erweiterten Finanzplanung werden 2013 Zuführungen aus dem Vermögenshaushalt in
Höhe von 36 Mio. € veranschlagt. Sie setzen sich wie folgt zusammen:
-
Auflösung
der allgemeinen Rücklage rd.
11 Mio. €
-
Zuführung
der Schulpauschale rd. 4 Mio. €
-
Zuführung
von Verkaufserlösen (z. B. Kanäle) rd.
21 Mio. €.
-
Als
neue HSK-Maßnahme bzw. Änderung der bestehenden Maßnahme 5.1 werden die
Erwartungen der Stadt Herne an die notwendige Revision der Auswirkungen des SGB
II (Hartz IV) aufgenommen.
Nach Berechnungen des FB 41 Soziales
wird die Stadt Herne nach der Neukalkulation der Haushaltsansätze auf Grund der
nun 5-monatigen Erfahrungszeit immer noch mit rd. 5,4 Mio. € belastet, obwohl
eine Entlastung der Städte beabsichtigt war und ist.
Der Bundesgesetzgeber hat das
Ausführungsgesetz zum SGB II mit einer Revisions- und Härtefallklausel
ausgestattet. Die Stadt Herne erwartet eine zumindest neutrale Haushaltstellung
durch eine Nachbesserung. Diese Erwartung wird durch Aufnahme eines entsprechenden
Postens ab dem Jahr 2006 in das Haushaltssicherungskonzept dokumentiert (Anlage
9).
Vorläufige Haushaltsführung
Die Haushaltssatzung 2005 kann erst nach Genehmigung des
Haushaltssicherungskonzeptes durch die Bezirksregierung bekanntgemacht werden
und in Kraft treten.
Mit der Ermächtigung des Rates sollen die mit der
Haushaltssatzung beschlossenen Haushaltsansätze als planmäßig gelten,
erst über diese Ansätze hinaus sind dann die Regelungen bezüglich über- und
außerplanmäßiger Mittelbereitstellung anzuwenden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bornfelder
(Stadtdirektor)
Anlagen:
1. Haushaltssatzung
2. Übersicht über den Verwaltungshaushalt
3. Liste der Änderungen zum Entwurf im
Verwaltungshaushalt
4. Liste der Änderungen bei den
bezirksbezogenen Ansätzen
5. Übersicht über den Vermögenshaushalt
6. Liste der Änderungen zum Entwurf im
Vermögenshaushalt
7. Liste mit den Änderungen zu den
Haushaltsplanvermerken
8. Finanzplan für den Planungszeitraum
bis 2013 einschl. HSK-Maßnahmen
9. HSK-Maßnahme 5.1 „Minderausgaben bei der
Sozialhilfe/Grundsicherung nach dem
SGB II (Hartz IV)“
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | A1_Haushaltssatzung 2005 Vorlage HUF (25 KB) | ||||
2 | öffentlich | A2_Uebersicht Verwaltungshaushalt (25 KB) | ||||
3 | öffentlich | A3_Aenderungsliste Verwaltungshaushalt (90 KB) | ||||
4 | öffentlich | A4_Aenderungsliste VwHH bezirksbezogen (23 KB) | ||||
5 | öffentlich | A5_Uebersicht VMHH und Kreditbedarf (28 KB) | ||||
6 | öffentlich | A6_Aenderungsliste VMHH (243 KB) | ||||
7 | öffentlich | A7_Aenderungsliste HHVermerke (19 KB) | ||||
8 | öffentlich | A8_HSK_Finanzplanung (89 KB) | ||||
9 | öffentlich | A9_HSK Entwurf 2005 Anlage A (2) Hartz IV (29 KB) |