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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2005/0451  

Betreff: Haushaltssatzung 2005, Investitionsprogramm 2004 bis 2008, Haushaltssicherungskonzept 2005, vorläufige Haushaltsführung im Jahr 2005
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Axmann - 25 45
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Heckenkamp, Liane
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
07.06.2005 
des Haupt- und Finanzausschusses (offen)     

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

---

---

---

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Herne

 

·         die Haushaltsatzung 2005 und das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum bis 2008 auf der Grundlage des Haushaltsplanentwurfs und der vorgelegten Änderungslisten (unter Berücksichtigung der von ihm selbst vorgeschlagenen Änderungen) zu beschließen,

·         das Haushaltssicherungskonzept unter Berücksichtigung der vorgelegten Änderungen zu beschließen,

·         die Verwaltung zu beauftragen, das Haushaltssicherungskonzept 2005 unter Berücksichtigung aller Änderungen redaktionell zu überarbeiten und neu zu fassen,

·         die Verwaltung zu ermächtigen, die vorläufige Haushaltsführung in 2005 auf der Grundlage der beschlossenen Haushaltsansätze vorzunehmen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde am 15. Februar 2005 in den Rat der Stadt Herne eingebracht.

 

Der Haushaltsplan 2005 und das Investitionsprogramm bis 2008 wurden von den Fachausschüssen des Rates der Stadt Herne auf der Grundlage der Entwürfe und zwischenzeitlich vorhandener Änderungsmeldungen bzw. -anträge beraten.

 

Die Ausschüsse und Bezirksvertretungen haben entsprechende Empfehlungsbeschlüsse, gegebenenfalls ergänzt um eigene Änderungsbeschlüsse, jeweils für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt gefasst.

 

Die Änderungsvorschläge der genannten Gremien und der Verwaltung sind in den Zusammenstellungen dargestellt, die diesem Beschlussvorschlag als Anlage beiliegen (Anlagen 3 und 6). Die finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen sind in den Übersichten, die den Änderungslisten des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts vorgeheftet sind, berücksichtigt (Anlagen 2 und 5).

 

Verwaltungshaushalt

 

 

Nach dem derzeitigen Stand der Änderungen zum Entwurf erhöht sich der Fehlbedarf gegenüber dem Entwurf zum Haushalt der Stadt Herne um rd. 1,1 Mio. Euro auf rd. 132 Mio. Euro. Die zusätzliche Belastung setzt sich aus Mehreinnahmen in Höhe von rd. 0,9 Mio. Euro und den gegenüberstehenden Mehrausgaben im Umfang von rd. 2 Mio. Euro zusammen. Die genauen Zahlen ergeben sich aus der Anlage 2.

 

Die augenfälligsten Veränderungen im Verwaltungshaushalt ergeben sich durch das GFG/SBG 2005 und die Umsetzung der sogenannten “Hartz IV”-Regelungen im Abschnitt “Soziale Sicherung”.

 

- GFG/SBG 2005, Umlagen -

 

Gegenüber dem Entwurf ergeben sich durch die endgültigen Berechnungen zum GFG/SBG 2005 bzw. die zu leistenden Umlagen, die folgenden Änderungen:

 

Die Schlüsselzuweisungen des Landes steigen um rund 2,7 Mio. Euro auf rd. 83,9 Mio. Euro an. Demgegenüber steigt jedoch die vorläufige Zahlungsverpflichtung für den zu leistenden Solidarbeitrag  um rd. 2,7 Mio. Euro an. Grund hierfür ist eine fehlerhafte Berechnung des LDS, welche die Grundlage für die Ansatzkalkulation zum Stand Entwurf bildete.

 

Die kalkulierten Zahlungsverpflichtungen aus der Landschaftsumlage sinken gegenüber dem Entwurf um rund 0,8 Mio. Euro. Der Landschaftsverband hat bei praktisch unveränderten Umlagegrundlagen den Umlagesatz statt auf ursprünglich avisierte 16,9 % “nur” auf 16,5 % erhöht.

 

Insgesamt gesehen ergibt sich aus den Zahlungen aus dem GFG/SBG 2005 an die Stadt Herne und den entsprechenden Zahlungsverpflichtungen sowie aus den Zahlungsverpflichtungen der Umlagen an Landschaftsverband und RVR im Verwaltungshaushalt gegenüber dem Entwurf ein positiver Saldo im Umfang von rund 0,8 Mio. Euro.

 

- Ausgleichsleistungen des Landes aus der Umsetzung “Hartz IV” -

 

Die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe mit der bisherigen Sozialhilfe für Erwerbsfähige zur “Grundsicherung für Arbeitssuchende” sollte für die Kommunen zu einer finanziellen Entlastung führen. Dazu waren u.a. Ausgleichsleistungen aus der Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende durch das Land aus der Änderung des Wohngeldgesetzes  vorgesehen. Diese Ausgleichsleistungen sollten nicht im Abschnitt 4 -Soziale Sicherung- veranschlagt werden, sondern im Einzelplan 9, dort jedoch ursprünglich im Verwaltungshaushalt. Zum Zeitpunkt der Entwurfserstellung war der Umfang dieser Zuweisungen noch nicht konkretisiert, so dass die entsprechenden Einnahmen in Höhe der damals kalkulierten Belastungen aus “Hartz IV” in Höhe von rund 9,8 Mio. Euro veranschlagt wurden, womit sich insgesamt für “Hartz IV” eine haushaltsneutrale Veranschlagung ergab.

 

Das Land hat sich jedoch letztendlich für eine andere Vorgehensweise entschieden. Die zugesagten Entlastungszahlungen, die außerhalb des Steuerverbundes geleistet werden,  wurden vom Land investiv gebunden und stehen ausschließlich im Vermögenshaushalt zu Finanzierung desselben zur Verfügung. Zudem liegt die Höhe der Zahlungen für die Stadt Herne bei lediglich rund 2,6 Mio. Euro.

 

 

- Keine Zuführung an den Verwaltungshaushalt aus Veräußerungserlösen -

 

Da die Zahlungen aus dem GFG/SBG 2005 an den Vermögenshaushalt insgesamt gegenüber dem Entwurf stark gesunken sind (Wegfall der “investiven” Schlüsselzuweisungen), musste die Zuführung an den Verwaltungshaushalt aus den Veräußerungserlösen des Vermögenshaushalts in Höhe der ursprünglich vorgesehenen 1,5 Mio. Euro gestrichen werden.

 

 

- Zuschussbedarf im Abschnitt 4 -Soziale Sicherung -

 

Der Zuschussbedarf im Bereich der Sozialhilfe (ohne die UA 400 -Allgemeine Sozialverwaltung- und 405 -Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende- sowie ohne Asylbewerberleistungen, Erziehungshilfen und Tageseinrichtungen für Kinder) sinkt gegenüber dem Entwurf um rund 5,3 Mio. Euro.

 

Die Veränderungen teilen sich wie folgt auf die Unterabschnitte auf:

 

UA

Bezeichnung

Zuschussbedarf in Euro

410

Hilfe zum Lebensunterhalt

-4.601.000

411

Hilfe zur Pflege

+13.500

413

Hilfe Krankenh., Schwangersch. u.a.

+1.270.000

471

Landespflegegesetz

-300.000

482

Grundsicherung nach dem SGB II (Hartz IV)

-3.273.300

485

Grundsicherung im Alter

+1.550.000

 

Insgesamt ergibt sich nach den aktualisierten Zahlen für die Stadt Herne eine Gesamtbelastung durch Hartz IV in Höhe von rund 5,4 Mio. Euro.

 

 

- Personalkostenerstattungen -

 

In den aktuellen Zahlen sind gegenüber dem Entwurf nun die Personalkostenerstattungen durch die Arbeitsagentur sowie die ARGE im Zusammenhang mit der Umsetzung des SGB II, im Umfang von insgesamt rund 1,9 Mio. Euro enthalten. Ebenfalls neu veranschlagt wurden die Erstattungen des Bundes nach § 65 b SGB II in Höhe von 0,7 Mio. Euro.

 

 

Abschließend kann im Verwaltungshaushalt noch eine Verbesserung gegenüber dem Entwurf in Höhe von rund 1,3 Mio. Euro bei den Gewinnanteilen der EWMR herausgehoben werden.

 

 

 

Vermögenshaushalt und Investitionsprogramm

 

Die Ansätze im Vermögenshaushalt steigen in 2005 gegenüber dem Entwurf in Einnahmen und Ausgaben um 167.100 Euro auf insgesamt rund 121,7 Mio. Euro an.

 

Der finanzwirtschaftliche Kreditbedarf ändert sich gegenüber dem Entwurf im Vermögenshaushalt und Investitionsprogramm wie folgt:

 

 

2005

2006

2007

2008

Entwurf:

-212.400

1.646.200

804.800

2.982.300

Änderungen:

+942.600

-980.400

-1.422.600

-1.236.100

Aktuell:

730.200

665.800

-617.800

1.746.200

 

 

Die Vorgabe der Bezirksregierung, den finanzwirtschaftlichen Kreditbedarf auf Null herunterzuführen, kann somit für die Haushaltsjahre 2005, 2006 und 2008 in vorgenanntem Umfang nicht erreicht werden.

 

Die Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen zulasten zukünftiger Haushaltsjahre bleibt gegenüber dem Entwurf unverändert bei 9.396.800 Euro.

 

Die Gesamtübersicht über den Vermögenshaushalt und die Berechnungen zu den vorgenannten Werten ergeben sich aus der Anlage 5.

 

Die Änderungen im Vermögenshaushalt gegenüber dem Entwurf beinhalten neben den Änderungsmeldungen der Fachbereiche und den Beschlüssen der Ausschüsse und Bezirksvertretungen die folgenden Änderungen bezüglich der Zuweisungen nach dem GFG/SBG 2005:

 

Die erste Proberechnung zum GFG/SBG 2005, welche die Grundlage für die Ansätze zum Entwurf des Haushalts 2005 bildete, wies zugunsten der Stadt Herne noch eine sog. “investive” Schlüsselzuweisung in Höhe von rund 5,9 Mio. Euro aus. In der endgültigen Fassung des GFG/SBG 2005 ist diese Zahlung nicht mehr vorgesehen.

 

Die Investitionspauschale steigt gegenüber den Ansätzen des Entwurfs um insgesamt rund 0,6 Mio. Euro an.

 

Die Zahlungen aus der Schulpauschale (rd. 4 Mio. Euro) sowie der Sportpauschale (rd. 0,4 Mio. Euro) bleiben annähernd gleich.

 

 

Die Ausgleichszahlungen des Landes im Zusammenhang mit der Umsetzung von “Hartz IV”, wurden, wie bereits in den Ausführungen zum Verwaltungshaushalt erläutert, vom Land investiv gebunden und erhöhen die Einnahmen des Vermögenshaushalts um rund 2,6 Mio. Euro.

 

Insgesamt gesehen ergibt sich jedoch durch den Wegfall der “investiven” Schlüsselzuweisungen im Vermögenshaushalt im Rahmen von GFG/SBG 2005 und den vorgenannten Ausgleichszahlungen, ein negativer Saldo im Umfang von rund 2,6 Mio. Euro, so dass die noch im Entwurf veranschlagte Zahlung an den Verwaltungshaushalt aus Veräußerungserlösen zur Konsolidierung desselben im Umfang von 1,5 Mio. Euro entfallen musste.

 

 

 

 

Allgemeine Rücklage

 

Der Bestand der allgemeinen Rücklage beläuft sich Anfang 2005 (nach Plan) auf 11.690 Euro. Planmäßige Entnahmen bzw. Zuführungen sind nicht vorgesehen.

 

 

Schulden aus Krediten

 

 

 

Beträge in T-Euro

Stand Ende 2003

 

282.328

 

 

 

Veranschlagte Kreditaufnahmen in 2004 (nach Plan)

+

12.516

Veranschlagte Tilgung von Krediten in 2004 (nach Plan)

-

4.333

Zu erstattender Tilgungsanteil Darlehen Bäderwesen 2004

+

35

 

 

 

Stand nach Plan Ende 2004

 

290.546

 

 

 

Veranschlagte Kreditaufnahmen in 2005

+

15.243

Veranschlagte Tilgung von Krediten in 2005

-

5.433

Zu erstattender Tilgungsanteil Darlehen Bäderwesen 2005

+

36

 

 

 

Voraussichtlicher Stand Ende 2005

 

300.392

 

 

 

 

Lässt man den Tilgungsanteil für das Darlehen Bäderwesen außer acht und berücksichtigt ausschließlich die veranschlagten Tilgungsleistungen, so ergibt sich eine Netto-Neuverschuldung im Umfang von 9.810 T-Euro. Diese erhöht sich somit gegenüber dem Entwurf um 948 T-Euro.

 

Unter Berücksichtigung des zu erstattenden Tilgungsanteiles für das Darlehen Bäderwesen würde sich eine Netto-Neuverschuldung in Höhe von 9.846 T-Euro ergeben.

 

 

 

Haushaltssicherungskonzept

 

Das Haushaltssicherungskonzept 2005 bleibt auch nach den o.g. Änderungen im Verwaltungshaushalt genehmigungsfähig.

Der originäre Ausgleich wird - wie im HSK 2004 - im Jahr 2008 erreicht. Die Altfehlbeträge werden planmäßig im Jahr 2013 ausgeglichen (s. Anlage 8).

 

Hierzu waren folgende Änderungen gegenüber dem Entwurf des HSK notwendig:

 

-                     In der erweiterten Finanzplanung werden 2013 Zuführungen aus dem Vermögenshaushalt in Höhe von 36 Mio. € veranschlagt. Sie setzen sich wie folgt zusammen:

-                     Auflösung der allgemeinen Rücklage                          rd. 11 Mio. €

-                     Zuführung der Schulpauschale                                               rd.   4 Mio. €

-                     Zuführung von Verkaufserlösen (z. B. Kanäle)                       rd. 21 Mio. €.

-                     Als neue HSK-Maßnahme bzw. Änderung der bestehenden Maßnahme 5.1 werden die Erwartungen der Stadt Herne an die notwendige Revision der Auswirkungen des SGB II (Hartz IV) aufgenommen.

Nach Berechnungen des FB 41 Soziales wird die Stadt Herne nach der Neukalkulation der Haushaltsansätze auf Grund der nun 5-monatigen Erfahrungszeit immer noch mit rd. 5,4 Mio. € belastet, obwohl eine Entlastung der Städte beabsichtigt war und ist.

Der Bundesgesetzgeber hat das Ausführungsgesetz zum SGB II mit einer Revisions- und Härtefallklausel ausgestattet. Die Stadt Herne erwartet eine zumindest neutrale Haushaltstellung durch eine Nachbesserung. Diese Erwartung wird durch Aufnahme eines entsprechenden Postens ab dem Jahr 2006 in das Haushaltssicherungskonzept dokumentiert (Anlage 9).

 

 

Vorläufige Haushaltsführung

 

Die Haushaltssatzung 2005 kann erst nach Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes durch die Bezirksregierung bekanntgemacht werden und in Kraft treten.

 

Mit der Ermächtigung des Rates sollen die mit der Haushaltssatzung beschlossenen Haushaltsansätze als planmäßig gelten, erst über diese Ansätze hinaus sind dann die Regelungen bezüglich über- und außerplanmäßiger Mittelbereitstellung anzuwenden.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Bornfelder

(Stadtdirektor)

Anlagen:

Anlagen:

1.          Haushaltssatzung

2.          Übersicht über den Verwaltungshaushalt

3.       Liste der Änderungen zum Entwurf im Verwaltungshaushalt

4.       Liste der Änderungen bei den bezirksbezogenen Ansätzen

5.          Übersicht über den Vermögenshaushalt

6.       Liste der Änderungen zum Entwurf im Vermögenshaushalt

7.       Liste mit den Änderungen zu den Haushaltsplanvermerken

8.          Finanzplan für den Planungszeitraum bis 2013 einschl. HSK-Maßnahmen

9.       HSK-Maßnahme 5.1 „Minderausgaben bei der Sozialhilfe/Grundsicherung nach dem
          SGB II (Hartz IV)“

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich A1_Haushaltssatzung 2005 Vorlage HUF (25 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich A2_Uebersicht Verwaltungshaushalt (25 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich A3_Aenderungsliste Verwaltungshaushalt (90 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich A4_Aenderungsliste VwHH bezirksbezogen (23 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich A5_Uebersicht VMHH und Kreditbedarf (28 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich A6_Aenderungsliste VMHH (243 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich A7_Aenderungsliste HHVermerke (19 KB)      
Anlage 8 8 öffentlich A8_HSK_Finanzplanung (89 KB)      
Anlage 9 9 öffentlich A9_HSK Entwurf 2005 Anlage A (2) Hartz IV (29 KB)