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Sachverhalt:
Am 01. November 2020 trat das Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Mit dem Gesetz werden energetische Vorgaben an Gebäuden festgelegt. Es gilt für alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Seine Vorgaben beziehen sich vorwiegend auf die Heizungstechnik und den Wärmedämmstandard des Gebäudes.
Mit dem Gesetz wurden für Bestandsgebäude einige Austausch- und Nachrüstpflichten eingeführt, die Eigentümer grundsätzlich zu einem bestimmten Termin erfüllen müssen.
Daneben gibt es so genannte "bedingte Anforderungen", die sie nur beachten müssen, wenn sie das Gebäude ohnehin modernisieren. Die Zuständigkeit für den Vollzug der Anforderungen und der Pflichten des Gebäudeenergiegesetzes wurden den unteren Bauaufsichtsbehörden übertragen. Die Umsetzung der Vorgaben dieses Gesetzes ist gerade im Hinblick auf die sehr stark angestiegenen Energiekosten von besonderer Bedeutung.
Gleichzeitig ist aber auch darauf zu achten, dass es - insbesondere bei Fassadensanierung - nicht zu einer Gefährdung der Bewohnerinnen und Bewohner zum Beispiel durch den Einsatz von brennbaren Dämm-Materialien kommt. Der Großbrand im Februar 2022 in Essen, bei dem ein komplettes fast neuwertiges Mehrfamilienhaus abbrannte, ist hier eine Mahnung auch für uns. Auch wenn die Untersuchungen noch nicht vollständig abgeschlossen sind, ist zu vermuten, dass das eingesetzte Styropor als Dämmmaterial für die Außenfassaden als Mitursache für die Heftigkeit und die Auswirkungen des Brandes anzusehen ist.
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1 In welcher Form wird die Durchsetzung des Gebäudeenergiegesetzes in Herne wahrgenommen?
2 Wird die Umsetzung des Gesetzes von den Eigentümerinnen und Eigentümer fristgerecht wahrgenommen? Gibt es eine Statistik über die erfolgten Baumaßnahmen, Befreiungen und Kontrollen nach dem Gebäudeenergiegesetz?
3 Ist die Verwaltung mit dem aktuellen Umsetzungsstand zufrieden?
4 Welche Möglichkeit hat die Verwaltung bei genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen Einfluss auf die Verwendung nicht brennbarer Materialien für die Außendämmung insbesondere bei Mehrfamilienhäusern zu nehmen?
Anlage:
Original der Anfrage
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Rat 2022.05.03. Anfrage Gebäudeenergiegesetz (57 KB) |