|
|
Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 5401 Bez.: Öffentliche Verkehrsflächen | Nr.: 2 Bez.: Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Nr.: 14 Bez.: Bilanzielle Abschreibungen |
1.660 € p.a. (Folgejahre)
- 1.660 € p.a. (Folgejahre) |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: 7.541024 Bez.: Haltestellenausbau- programm 2. BA | Nr.: 1 Bez.: Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
Nr.: 8 Bez.: Auszahlungen für Baumaßnahmen |
50.000 €
- 50.000 € |
Beschlussvorschlag:
Ausbau der Bus-Haltestelle Schloß Strünkede, Fahrtrichtung Herne-Mitte, einschließlich aller erforderlichen Anpassungen im öffentlichen Verkehrsraum, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt zur Maßnahme sowie der Zustimmung des Zuwendungsgebers, gemäß den vorgelegten Planunterlagen -Planungsstand 22.03.2022- sowie der nachfolgenden Baubeschreibung
Sachverhalt:
1. Veranlassung
Der Bezirksvertretung Herne-Mitte hat - nach Vorberatung im Ausschuss für Digitalisierung, Infrastruktur und Mobilität am 09.11.2021 - in ihrer Sitzung vom 25.11.2021 (Vorlage Nummer 2021/1108) die Einrichtung von Mobilstationen im Stadtgebiet von Herne beschlossen.
In Kapitel 5.4 der Beschlussvorlage wird darauf hingewiesen, dass „der Rückbau und die Verlegung der Haltestelle [ ] im Rahmen der Erweiterung des Standortes Schloß Strünkede zu einer Mobilstation erfolgen [soll]. Die ÖPNV-Maßnahme ist als Infrastrukturmaßnahme förderfähig und wird deshalb seitens der Verwaltung zeitnah als separate Beschlussvorlage aufbereitet.“
Ein entsprechender Planungsentwurf war der Vorlage beigefügt. Die nachfolgend beschriebene und hier zum Beschluss stehende Planung stellt die Fortführung des Entwurfs dar und berücksichtigt Entwicklungen bzgl. des Standortes von Fahrradboxen.
Diese wurden – nach Vorberatung in der Sitzung der Bezirksvertretung Herne-Mitte am 24.09.2020 – vom Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung in seiner Sitzung vom 18.11.2020 (Vorlage Nummer 2020/0612) beschlossen.
Erst im Nachgang zu dem Beschluss wurden Bedenken der Denkmalschutzbehörden bekannt, die einer Realisierung des ursprünglich beschlossenen Standortes entgegenstanden.
Die nachfolgend beschriebene und hier zum Beschluss stehende Planung berücksichtigt sowohl die Aspekte des Denkmalschutzes als auch die zwischenzeitlich beschlossene Einrichtung einer Mobilstation inkl. der oben genannten Verschiebung der Bus-Haltestelle Schloß Strünkede, Fahrtrichtung Herne-Mitte. Auf die in der Beschlussvorlage 2020/0612 beschriebenen grundlegenden und unveränderten Überlegungen zur Einrichtung von Fahrradboxen wird verwiesen.
2. Beschreibung der geplanten Maßnahmen
2.1 Verlegung und barrierefreier Ausbau der Bus-Haltestelle Schloß Strünkede in Fahrtrichtung Herne-Mitte (Haltestelle-Nr: 756 403)
Vorhandene Situation
Abbildung 1: vorhandener Standort Haltestelle Schloß Strünkede FR Herne Bf (756 403)
Die Bus-Haltestelle Schloß Strünkede in Fahrtrichtung Herne-Mitte ist als Fahrbahnrandhaltestelle ausgebaut. Ein höhengleicher Ein- und Ausstieg in den Bus ist möglich, jedoch ist kein taktiles Leitsystem für sehbehinderte Menschen vorhanden. Ein Fahrgastunterstand ist vorhanden. Der im Bereich der Haltestelle vorhandene getrennte Geh-/ Radweg ist inkl. Wartefläche ca. 8,00 m breit. Der vorhandene Asphaltfahrbahnbelag weist durch die deutlich höheren Schubkräfte und thermischen Belastungen im Haltestellenbereich Spurrinnen auf.
Die Haltestelle wird Montag bis Samstag in der Hauptverkehrszeit von der Linie SB 20 der Vestische Straßenbahnen GmbH im 10-Minuten-Takt und an Sonn- und Feiertagen im 15-Minuten-Takt bedient. Die Linie SB 20 stellt eine stadtübergreifende Verbindung zwischen Herne und Recklinghausen dar. Zudem wird die Haltestelle am Wochenende und an Feiertagen in den Nachtstunden von der Linie NE 5 und NE 32 im 60-Minuten-Takt bedient.
Die Haltestelle stellt einen Verknüpfungspunkt zur Anfangs-/Endhaltestelle der Stadtbahnlinie U 35 dar, die als so genannte „CampusLinie“ eine bedeutende Verbindung über den Bahnhof Herne und den Hauptbahnhof Bochum zur Ruhr-Universität und Hochschule Bochum herstellt.
Geplante Maßnahme
Die Bus-Haltestelle Schloß Strünkede in Fahrtrichtung Herne-Mitte wird – wie in der Vorlage 2021/1108 bereits beschrieben - auf der westlichen Fahrbahnseite ca. 40 m in Richtung des südlich gelegenen Stadtbahn-Abgangs verlegt und ermöglicht somit eine bessere, weil fußläufig kürzere Verknüpfung zwischen Bus und Stadtbahn.
Des Weiteren wird wie gewünscht und ebenfalls in der Vorlage 2021/1108 beschrieben durch die Verlegung die Anbindung an die weiteren Angebote der Mobilstation verbessert. Diese befinden sich, mit nur wenigen Ausnahmen, in unmittelbarer Nähe des südlichen U-Bahn-Abganges und können durch eine Versetzung der Haltestelle wirksamer in eine intermodale Wegekette eingebunden werden.
Die Haltestelle wird barrierefrei, inklusive eines taktilen Leitsystems, auf einer Länge von 18,00 m am Fahrbahnrand hergestellt. Zum barrierefreien Umbau des gewählten Standortes muss die ursprüngliche Parkbucht (Verlust an 4 Parkständen) zu einer Gehweg-/Wartefläche ausgebaut werden. Die neu herzustellende Gehwegoberfläche wird bis zum Fahrbahnrand mit grauem Betonsteinpflaster 10/20/8 versehen. Im Haltestellenbereich wird die Bordführung sowie die einzeilige Rinne beibehalten. Für die Bordführung werden Übergangs- und Buskapsteine mit einer Auftrittshöhe von 18 cm eingesetzt. Das Setzen von neuen Straßenabläufen ist nicht notwendig. Die geplante, rund 6,70 m breite Warte-/Gehwegfläche der Haltestelle entwässert in Richtung der Fahrbahn. Ein vorhandenes Grünbeet ist in geringen Teilen zu pflastern.
Zusätzlich wird an der Haltestelle der vorhandene Asphaltbelag (dreischichtig) gegen einen besonders beanspruchungsfähigen Asphaltbeton (mit Bindemittel 10/45-65 oder GmBT 25/55-65), ausgetauscht.
Der Radverkehr wird - wie an anderen Haltestellen im Stadtgebiet auch – über einen für Radverkehr freigegebenen Gehweg geführt. Diese Führungsform beginnt nördlich der Fahrradboxen (s. nachfolgende Beschreibung und Lagepläne) und endet vor der lichtsignalisierten Parkplatzzu- und –ausfahrt. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass sich auf diesem Abschnitt sowohl zu Fuß Gehende Fahrgäste der Haltestellen als auch die Fahrradboxen nutzende Radfahrende sowie zu Fuß Gehende und Radfahrende in Längsrichtung die selben Flächen teilen und niedrige Geschwindigkeiten von Radfahrenden Konflikte deutlich reduzieren.
Der vorhandene Fahrgastunterstand und die Haltestellenbeschilderung werden mit versetzt. Die Fahrbahnmarkierung wird gemäß den neuen Erfordernissen angepasst bzw. ergänzt.
Für den oben beschriebenen barrierefreien Ausbau der Haltestelle ist kein Grunderwerb erforderlich.
2.2 Fahrradboxen am Standort Schloß Strünkede
Ursprünglich beschlossene Maßnahme
Im ursprünglichen Beschlusstext (Vorlage Nummer 2020/0612) waren die Fahrradboxen wie folgt verortet:
Abbildung 2: Lage von DeinRadSchloß und weiterer Mobilitätsangebote am Standort Schloß Strünkede
Geplante Maßnahme:
Abbildung 3: geplante Standorte
Auf Grund von Bedenken des Denkmalschutzes gegen den ursprünglich beschlossenen Standort, musste ein Alternativstandort gesucht werden. Dieser wurde im Bereich der Fläche des heutigen Haltestellenbereiches gefunden (s. auch Abbildung 3 und beigefügten Lageplan) und mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt.
Die Fläche ist zur Aufstellung der Fahrradboxen hinsichtlich der Entwässerungsnotwendigkeiten zu regulieren
Der Stromanschluss erfolgt an das Stromnetz der Stadtwerke Herne in unmittelbarer Nähe.
Aus den unter 2.1 beschriebenen Gründen beginnt nördlich der Fahrradboxen eine Beschilderung als „Gehweg – Radfahrende frei“, die bis zu der lichtsignalisierten Parkplatzzu- und – ausfahrt reicht.
3. Kosten und Finanzierung
Die Kosten für die Verlegung der Bus-Haltestelle belaufen sich gemäß Kostenschätzung insgesamt auf 50.000 € brutto einschl. Baunebenkosten. Für die Maßnahme ist eine Refinanzierung gemäß § 12 ÖPNVG NRW (Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen) eingeplant. Ein entsprechender Zuwendungsantrag wurde bereits gestellt, die Zuwendung beträgt 100 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Die Kosten für die Herrichtung der Aufstellflächen der Fahrradboxen liegen in der bisherigen Größenordnung von ca. 7.000 €. Für die Maßnahme wurde der Stadt Herne bereits im Juli 2020 eine Zuwendung gemäß § 12 ÖPNVG NRW (Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen) bewilligt. Die Zuwendung beträgt 95 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Beiträge gemäß Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) werden im Zuge beider Maßnahmen nicht erhoben.
4. Baubeginn und Bauzeit
Mit den Arbeiten zum Bau der neuen Bus-Haltestelle soll nach Eingang des Zuwendungsbescheides – voraussichtlich im III. Quartal 2022 - begonnen werden. Zwischenzeitlich wird am geplanten Standort eine Ersatzhaltestelle eingerichtet (s. auch Abbildung 3).
Mit der Herrichtung der Aufstellflächen der Fahrradboxen soll zeitnah nach Beschlussfassung begonnen werden, da deren Anlieferung bereits für April 2022 terminiert ist.
Ziel ist es, die Bauzeit und damit die Beeinträchtigung der Nutzenden so kurz wie möglich zu halten. Die einzelnen Maßnahmen erfolgen aufeinander abgestimmt.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
Stadtrat
Anlagen:
![]() | ||||||
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | öffentlich | Übersichtsplan (993 KB) | |||
![]() |
2 | öffentlich | Liniennetzplan SB20 (1043 KB) | |||
![]() |
3 | öffentlich | Liniennetzplan NE5 (1043 KB) | |||
![]() |
4 | öffentlich | Liniennetzplan NE32 (1111 KB) | |||
![]() |
5 | öffentlich | E_Planung_Haltestelle (559 KB) | |||
![]() |
6 | öffentlich | E_planung_Fahrradboxen (556 KB) |