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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2022/0280  

Betreff: Einrichtung eines geschützten Radfahrstreifens auf dem Westring zwischen der Forellstraße und der Bahnhofstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Meyer - 3810
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Deutsch, Christina
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
31.03.2022 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Ausschuss für Digitales, Infrastruktur und Mobilität Entscheidung
19.05.2022 
des Ausschusses für Digitalisierung, Infrastruktur und Mobilität beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in €

Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 5401

Bez.:

Öffentliche Verkehrsflächen

Nr.: 14

Bez.:

Bilanzielle Abschreibung

-          11.600,00 € p.a.

 

 

 

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: 7.543002

Bez.:

Umsetzung Mobilitätskonzept

Nr.: 8

Bez.:

Auszahlungen für Baumaßnahmen

-          58.000 €

 

       


Beschlussvorschlag:
 

Der Ausschuss für Digitales, Infrastruktur und Mobilität beschließt die Einrichtung eines geschützten Radfahrstreifens (Protected Bike Lane) auf dem Westring zwischen der Forellstraße und der Bahnhofstraße einschließlich aller erforderlichen Anpassungen im öffentlichen Verkehrsraum vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt, gemäß den vorgelegten Planunterlagen -Planungsstand 15.03.2022- sowie der nachfolgenden Beschreibung.      


 

 

 

Sachverhalt:
 

1. Allgemeines

Zunehmend fördern Städte und Kommunen den Radverkehr um Lebens- und Aufenthaltsqualitäten in den Regionen zu verbessern. Dazu wird dem Radverkehr unter anderem mehr Platz im Straßenraum eingeräumt. Mit der qualitativen und quantitativen Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur soll ein Wandel in der Verkehrsmittelwahl begünstigt und der Umstieg auf das Fahrrad erleichtert werden.

2019 wurde vom Rat der Stadt Herne eine integrierte Gesamtstrategie als Grundlage der städtischen Aktivitäten für eine klimafreundliche Mobilität in Herne beschlossen. Die Förderung des Radverkehrs stellt ein zentrales Handlungsfeld der Gesamtstrategie dar.

Besonders für kurze Strecken bietet sich das Fahrrad als umweltfreundliche und effektive Alternative zum privaten Pkw an. 

Zusätzlich bestehen im Radverkehr große Potentiale zur weiteren Einsparung von verkehrsbedingten Emissionen.

In der Sitzung des DIM am 09.11.2021 wurde seitens der Verwaltung die Netzdarstellung des Radwegenetzes der Stadt Herne im regionalen Zusammenhang - Nord / Süd Verbindung zwischen Recklinghausen und Bochum vorgestellt. Im Rahmen einer Sondersitzung der Projektgruppe Radverkehr erfolgte anschließend im Dezember 2021 die fachliche Diskussion mit Zielausrichtung für den Abschnitt des Westrings zwischen der Bahnhofstraße und der Forellstraße.

 

2. Gegenständlicher Bereich + vorhandene Situation

Der Westring ist eine Landesstraße mit der Bezeichnung L551.

Er besitzt eine ortsverbindende Funktion als Verbindungsstrecke von Herne Mitte nach Recklinghausen. Die zentrumsnahe Lage mit direkter Verbindung zur Radverkehrsanlage auf der Bochumer Straße erhöht die Bedeutung des Westrings als Erweiterung einer Nord-Süd-Verbindungen für Radfahrende.

Der in Rede stehende Straßenabschnitt befindet sich auf dem Westring zwischen der Forellstraße und der Bahnhofstraße. Dort ist bereits ein Radfahrstreifen von 2,00 m Breite markiert. Folglich ist eine Grundlage für den geplanten Ausbau bereits vorhanden.

In Fahrtrichtung Forellstraße befindet sich eine Einmündung in die Robert-Bosch-Straße. Im weiteren Verlauf ist der betroffene Abschnitt des Westrings anbaufrei und bietet damit die ideale Grundlage für die Einrichtung eines geschützten Radfahrstreifens. In Fahrtrichtung Bahnhofstraße ist der Westring anbaufrei. Lediglich die nahe dem Kreuzungsbereich mit der Forellstraße befindliche Zufahrt zum Seniorencampus wird freigehalten. 

Der Westring ist eine ausgewiesene Umleitungsstrecke der BAB 42 und der BAB 43. Durch den erforderlichen Neubau der Emschertalbrücke im Zuge der Erweiterung der BAB 43 werden Verkehre über 3,5t frühzeitig von der Autobahn abgeleitet und müssen über mehrere Jahre diese Umleitungsstrecke nutzen. Der Westring ist in diesem Bereich eine Hauptstrecke der Rettungsdienste und besonders zeitlich sensibel für Einsatzfahrten zum Kanal.

Im gegenständlichen Bereich verkehren keine Linien der Verkehrsverbünde.

 

3. Beschreibung Anlass

r eine effektive Förderung des Radverkehrs kommt es auf eine durchgängige Vernetzung von Haupt- und Nebenrouten an. Bevorzugte Variante der Radfahrenden sind Radwege, die bestenfalls separat vom MIV geführt werden, jedoch ein schnelles und barrierefreies Vorankommen gewährleisten.

Eine immer häufiger genutzte Methode zur Verbesserung der Infrastrukturen und zur qualitativen Aufwertung von Radverkehrsanlagen sind geschützte Radfahrstreifen (Protected Bike Lanes). Der geringe zeitliche, wie auch bauliche Aufwand zur Einrichtung eines solchen Radfahrstreifens bieten kurzfristige Möglichkeiten, Bestandssituationen zu modifizieren. Die Einsatzbereiche solcher Radverkehrsanlagen sind allerdings mit bestimmten Restriktionen verbunden und deshalb nicht für einen standardisierten Einsatz im gesamten Stadtgebiet geeignet. Voraussetzungen für das Einrichten einer Protected Bike Lane sind in erster Linie der nachweislich erforderliche Schutzzweck vor dem MIV, eine geringe Anzahl von notwendigen Unterbrechungen durch Zu-/Ein-/Ausfahrten sowie keine Anlagen des ruhenden Verkehrs auf der rechten Seite des Radfahrstreifens.

Werden solche Radfahrstreifen durch Leitschwellen, Pollerreihen oder ähnlich wirkende Verkehrseinrichtungen geschützt, erhöht sich das Sicherheitsempfinden bei den Radfahrenden und die Attraktivität der Radverkehrsanlage steigt. Der Einsatz von Protected Bike Lanes hat weltweit nachweislich zu einer Erhöhung des Radverkehrsanteils in den entsprechenden Städten geführt. Die erhöhte Verkehrssicherheit spielte in diesem Zusammenhang eine entscheidende Rolle.  Geschützte Radstreifen müssen das gegenseitige Überholen der Radfahrenden ermöglichen und sind entsprechend zu dimensionieren.

Die nahezu anbaufreie Gestaltung des betrachteten Abschnitts des Westrings und die großgigen Verkehrsflächen bieten hinreichend Potential zur Einrichtung einer Protected Bike Lane.

 

4. Beschreibung und technische Gestaltung der geplanten Maßnahme

Die vorhandene Radverkehrsanlage (Radfahrstreifen mit einer Breite von 2,0 m) wird zu einem geschützten Radfahrstreifen aufgeweitet. Dabei wird die Breite des Radfahrstreifens zusätzlich um einen Schutzstreifen von > 1,00 m Breite (inklusive Markierung) erweitert.

Die Fahrbahn des MIV wird im gesamten Bereich und in beiden Fahrtrichtungen auf 3,50 m verringert. Damit entsprechen die Breiten weiterhin den nach RASt vorgegebenen Werten für einstreifige Richtungsfahrbahnen.

Die Fläche des neu definierten geschützten Radfahrstreifens wird zukünftig auch als Rettungsweg für Einsatzfahrten der Feuerwehr / der Polizei / der Rettungs- und Notarzteinsätze genutzt und entsprechend ausgeschildert. Die Nutzbarkeit wurde mittels eines Fahrversuchs unter Einsatzbedingungen geprüft und seitens der Feuerwehr, der Polizei und der Verkehrsbehörde positiv beurteilt.

 

Als Absperremelente werden Leitschwellen mit aufgesetzten Warnbaken eingesetzt. Die Leitschwellen sind grundsätzlich in Notsituationen überfahrbar und die Warnbaken stellen sich selbstständig wieder auf. Die Überfahrbarkeit der Leitschwellen garantiert einen verbleibenden Havarieraum für den Fall, dass ein Fahrzeug in diesem Bereich liegen bleiben sollte. Die Absperrelemente werden, gemäß beigefügtem Lageplan, in Blöcken von jeweils 4 m Länge mit 2 Baken aufgebracht. Die Blöcke werden mit einem Abstand von 1,5 m Länge installiert. Die Zwischenräume erfüllen die Zwecke der durchlässigen Wasserführung sowie der Ausweichmöglichkeit für Radfahrende im Rettungseinsatzfall.

 

Zur besseren Wahrnehmung durch die MIV Nutzenden, sollen die Warnbaken in weiß-roter Farbgebung ausgehrt sein. Die Höhe der Warnbaken von knapp 70 cm sorgt dafür, dass Autofahrer:innen auf Abstand gehalten werden ohne das die Sichtbeziehung eingeschränkt wird. Das Sicherheitsgefühl für die Radfahrenden wird gesteigert. 

 


 

Ziel ist hier, die besondere Art der Anlage zu visualisieren, sie dadurch in der Wahrnehmung in einen höheren Sicherlevel zu heben, ein vermehrtes Nutzungsverhalten zu erzeugen und damit die Klima- und Umweltschutzziele zu unterstützen.

Im Bereich der Einmündung zur Robert-Bosch-Straße muss die Breite der Linksabbiegespur aufgrund der notwendigen Fahrbahnbreite für den Geradeausverkehr auf 2,75 m verringert werden. Die Linksabbiegerspur für den Radverkehr behält seine Breite von 1,25 m, wird aber entsprechend in westliche Richtung verschoben. Die alten Markierungen werden entfernt.

 

5. Grunderwerb

Grunderwerbsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

 

6. Kosten

Die Kosten belaufen sich brutto, einschl. Baunebenkosten, insgesamt auf rund 58.000 €.

Beiträge gemäß Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) werden im Zuge der Maßnahme nicht erhoben.

 

7. Bauzeit + Baubeginn

Die Bauzeit für die beschriebene Maßnahme beträgt, ca. 2 Wochen je nach Witterungsbedingungen. Ziel ist, die Bauzeit und damit die Beeinträchtigung der Verkehrsbeteiligten so kurz wie möglich zu halten.

Der Baubeginn zur Umsetzung der Maßnahme ist für das 2. Quartal 2022 vorgesehen.

 

8. Sonstiges

Die Maßnahme ist mit der Polizei, der Feuerwehr und dem Fachbereich 44 Öffentliche Ordnung abgestimmt (siehe auch Punkt 4.).

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

Friedrichs

(Stadtrat)        

 


Anlagen:
 

-          Übersichtplan (aus Stadtplan)

-          Lageplan (M 1/500) inkl. Querschnitt (M 1/100)

       

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 20201220_Übersichtsplan_PBL (219 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich 2022_03_15_Westring zw Forellstr und Bahnhofstr ( mit Schnitt)-M 500 (1244 KB)