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Vorlage - 2022/0274  

Betreff: Sachstand Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE) - Antrag zur Durchführung eines Human-Biomonitorings der Anwohner
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Herr Wirbals, 3013
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Böhnke, Bianca
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Wanne
22.03.2022 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Wanne nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:
 

Mit Schreiben vom 07.06.2021 hat die Stadt Herne beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westaflen (MULNV) entsprechend dem vorliegenden Beschluss der Bezirksvertretung Wanne die Durchführung eines kleinräumigen Human-Bio-Monitorings beantragt.

 

Zur Begründung wurde das von der Bezirksregierung Münster im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Erweiterung der ZDE am 13.05.2020 beauftragte Humantoxikologische Gutachten angeführt.

 

Mit Schreiben vom 21.02.2022 stellt auch das MULNV klar, dass in diesem Humantoxikologischen Gutachten des Instituts für Umwelt-Analyse (IFUA) vom November 2020 auf Seite 172 heißt: „Ein begleitendes Monitoring relevanter Daten könnte helfen, die prognostizierten Entwicklungen im Untersuchungsgebiet zu verfolgen, um ggf. das Erfordernis für steuernde Maßnahmen im Sinne des vorsorgenden Gesundheitsschutzes zu erkennen und Befürchtungen betroffener Bewohner*innen qualifiziert begegnen zu können.“

 

In diesem Gutachten wird aber nicht die Durchführung eines kleinräumigen Human-Biomonitorings empfohlen, sondern ein Monitoring von Umweltmedien im Sinne des vorsorgenden Gesundheitsschutzes.

 

Gemäß Planfeststellungsbescheid ist festzuhalten, dass die rechtlichen Beurteilungsmaßstäbe, die eine Gefahr für die menschliche Gesundheit ausschließen lassen, durch das geplante Vorhaben alle eingehalten bzw. deutlich unterschritten werden.

 

Die Deponie wird nach den Vorgaben der Deponieverordnung regelmäßig und umfangreich überwacht. Insofern ist auch ein Human-Biomonitoring nicht erforderlich. Das Antwortschreiben im Original ist der Sitzungsniederschrift beigefügt.

 

Zum laufenden Antrag der alternativen Standortfindung zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit liegt vorerst nur die Rückmeldung seitens des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) vor. Das LANUV besitz hier keine eigene Zuständigkeit ist aber jederzeit bereit, an einem Standortsuchverfahren mitzuwirken, wenn es von den zuständigen Stellen dazu aufgefordert wird. Das Verfahren selbst kann vom LANUV aber nicht veranlasst werden. Über den weiteren Fortgang berichtet die Verwaltung fortlaufend.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

 

Friedrichs

Stadtrat

 

          


Anlagen:
 

Antwortschreiben MULNV zur Durchführung eines Human-Biomonitorings

      

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich MULNV_ZDE_Schreiben an Stadt Herne_HBM_21.02.2022 (350 KB)