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Sachverhalt:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 237 umfasst die Fläche des städtischen Betriebshofs (Gärtnerei) am Hauptfriedhof. Sobald die derzeitige Nutzung der Fläche vollständig aufgegeben ist, soll das komplette Areal einer wohnbaulichen Nutzung zugeführt werden. Zwar sollte die Betriebshofnutzung schon mit Fertigstellung des neuen zentralen städtischen Betriebshofs an der Meesmannstraße vollständig eingestellt werden, doch müssen aus Gründen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, noch immer Teilbereiche - insbesondere die bestehenden Sozialräume – weitergenutzt werden. Mit Blick auf das aktuelle und weitere Pandemiegeschehen kann eine Prognose, wann mit einer kompletten Aufgabe des Betriebshofs am Hauptfriedhof zu rechnen ist, aktuell nicht erfolgen
Das Plangebiet wurde unter der Bezeichnung „Wiescherstraße SO9“ in die am 30.11.2021 vom Rat der Stadt beschlossene Fortschreibung des Programms zur Entwicklung von Wohnbauflächen (WEP) aufgenommen. Die im WEP enthaltenen Flächen sollen prioritär entwickelt und planerisch bearbeitet werden. Ziel ist es, die Planungsprozesse zur Entwicklung dieser Flächen möglichst bis zum Jahr 2025 abzuschließen.
Die Stadt Herne verfolgt seit längerer Zeit die Absicht, auf ihrem Stadtgebiet ein Wohnbaugebiet modellhaft zu entwickeln, das die Ziele und Anforderungen des Klimaschutzes, der Klimafolgenanpassung und des ökologischen Bauens in den Mittelpunkt stellt. Bei der Auswahl einer geeigneten Fläche rückte die WEP-Fläche „Wiescherstraße SO9“ in den Fokus, da sie bereits baulich genutzt wurde und somit allein aufgrund des planerischen Grundsatzes des „sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden“ im Hinblick auf die genannten Zielsetzungen besonders geeignet ist. Die mit der geplanten wohnbaulichen Entwicklung verbundenen Auswirkungen beeinträchtigen nicht die bestehende klimatische Ausgleichsfunktion der benachbarten Friedhofsfläche. Die zu erwartenden Lärmemissionen sollen so gering bleiben, dass die einzuhaltenden Lärmorientierungswerte in der Wohnsiedlung selbst und in der Nachbarschaft problemlos eingehalten werden können. Der Standort verfügt über eine gute Anbindung an den ÖPNV (Haltepunkte von 4 Buslinien in einem Radius von rund 500 m), in das städtische und regionale Radwegenetz integrierte Radwege sind ebenfalls vorhanden. Auf kurzem Weg sind viele Einrichtungen der sozialen Infrastruktur erreichbar. Ein umfangreiches Warenangebot zur Deckung des täglichen, mittleren und langfristigen Bedarfs findet sich in der nur rund einen Kilometer entfernt gelegenen Herner Innenstadt. Darüber hinaus haben bereits erste Gespräche mit der Stadtwerke Herne AG dahingehend stattgefunden, das Plangebiet eventuell an ein „Niedertemperatur-Fernwärmenetz“ anzuschließen.
Als Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplans bedarf es der Erarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs, der den besonderen Anforderungen und Bedingungen, die an eine Klimasiedlung zu stellen sind, gerecht wird. Um einerseits eine gute Bandbreite an unterschiedlichen möglichen Entwicklungsvarianten zu erhalten, andererseits die gewünschte und den anspruchsvollen Zielen Rechnung tragende hohe städtebauliche und gestalterische Qualität zu schaffen, soll ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb seitens der Stadt Herne ausgelobt werden.
Es handelt sich um einen einphasigen, nichtoffenen Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren nach der „Richtlinie für Planungswettbewerbe“ (RPW 2013). Dabei wird eine Zahl von acht teilnehmenden Planungsbüros im Wettbewerb angestrebt. Das Verfahren ist anonym. Die Wettbewerbsleistungen entsprechen im Wesentlichen der Grundlagenermittlung und dem städtebaulichen Vorentwurf (Leistungsphasen I bis II) nach dem „Merkblatt Nr. 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg“. Der Erstplatzierte erhält eine weitere Beauftragung zur Überarbeitung des Wettbewerbsbeitrags zum Städtebaulichen Entwurf (Leistungsphase III).
Die Begleitung und Koordination des städtebaulichen Wettbewerbs soll durch das Büro scheuvens + wachten plus planungsgesellschaft mbH in Kooperation mit dem Fachbereich 51/2 erfolgen.
Das Preisgericht setzt sich gemäß § 6 RPW 2013 aus neun Preisrichtern (fünf Fach- und vier Sachpreisrichter) zusammen, was der Größe und Bedeutung des Wettbewerbs im Sinne der RPW 2013 angemessen ist.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
Stadtrat
Anlagen:
1. Übersichtsplan (Lage im Stadtgebiet)
2. Geltungsbereich des Bebauungsplans Keine
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | BP237_Geltungsbereich (530 KB) | |||
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2 | öffentlich | BP237_Übersichtsplan (514 KB) |