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Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung stellt dem Sozialausschuss bis zur Sommerpause exemplarisch zwei Gewaltschutzkonzepte von Leistungserbringern im Tätigkeitsbereich der sozialen Teilhabe vor.
Sachverhalt:
Aufgrund der aktuellen Vorkommnisse bei der WEWOLE sollten die Gewaltschutzkonzepte verschiedener Einrichtungen und Träger dem Ausschuss vorgestellt werden. Mit der Verabschiedung des Teilhabestärkungsgesetzes im Jahr 2021 wurde auch der § 37a im SGB IX eingesetzt, der Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt für Menschen mit Behinderungen verlangt. Diese Regelung ist weitreichender als schon bisher verlangte Gewaltschutzkonzepte, z.B. auf Grundlage des Wohn- und Teilhabegesetzes.
Der LVR hat den Leistungserbringern in seinem Geltungsbereich einen Leitfaden zur Orientierung zugeleitet; dieser Leitfaden kann sicher auch als Orientierung für Leistungserbringer im Geltungsbereich des LWL dienen.
Gewaltschutzkonzepte sind grundsätzlich nichts Neues und dürften von vielen Leistungserbringern im Bereich der sozialen Teilhabe auch auf freiwilliger Basis und über vormals bestehende rechtliche Anforderungen hinaus erstellt worden sein.
Angesichts der neuen Anforderungen des Teilhabestärkungsgesetzes sollte dargelegt werden, wie weit die einzelnen Träger mit der Erarbeitung oder auch Überarbeitung der geforderten Gewaltschutzkonzepte sind.
Für die GRÜNE FRAKTION
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dorothea Schulte, Stadtverordnete
Anlagen:
Original des Antrags
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1 | öffentlich | 220303 Antrag Gewaltschutzkonzept - Soziales (146 KB) |